29.12.2014 Aufrufe

Download

Download

Download

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 29. Liste der inkorporierten Kirchen und der Zehntrechte 289<br />

Die St. Nikolaus-Kirche, die in umittelbarer Nähe der Stiftskirche lag,<br />

wurde von dem Pfalzeler Dekan Johann von Lutzerath (gest. 1527/28) von<br />

Grund auf neu gebaut. Dekan Lutzerath stiftete auch zwei Wochenmessen,<br />

dienstags zu Ehren der hI. Anna, freitags in Erinnerung an die passio Christi.<br />

Die Kirche, in der Lutzerath auch begraben wurde, wurde später oft als Kapelle<br />

bezeichnet (vgI. § 31, Liste der Dekane). In der Folge wählten auch einige<br />

weitere Dekane hier ihre Grabstätte. Beim Brand 1689 wurde die Kapelle beschädigt<br />

(vgI. K Best. 157 Nr.304). VgI. § 3 Abschn. A 4b.<br />

Pfalzel (nö Trier). Burgkapelle St. Michael.<br />

Daß sich in der im anderen Teil des römischen Palatium zur Residenz des<br />

Trierer Kurfüsten ausgebauten Burg eine Kapelle befand, ist selbstverständlich.<br />

Sie wird urkundlich erstmals 1333 genannt (vgI. § 25). Daß die Betreuung<br />

dieser St. Michaels-Kapelle dem unmittelbar neben der Burg gelegenen<br />

St. Marien-Stift aufgetragen wurde, ist ebenfalls nicht erstaunlich. Eine entsprechende<br />

Vereinbarung oder Stiftung eines der Erzbischöfe ist freilich nicht<br />

bekannt.<br />

Nach jüngeren Nachweisen waren die Vikare und Altaristen des Stiftes verpflichtet,<br />

täglich in der Schloßkapelle eine hI. Messe zu zelebrieren. Dafür<br />

erhielten sie al,ls dem Zehntanteil (ein Drittel) des Pfarrers der Stadtkirche<br />

St. Martin jährlich sechs Malter Korn, die vom kurfürstlichen Kellner zu Pfalzel<br />

erhoben und unmittelbar (also nicht über den Pfarrer) an die Vikare abgeführt<br />

wurden. Da die Vikare aber im 16. Jahrhundert ihrer Verpflichtung zur<br />

täglichen Zelebration nur selten nachkämen - 1551 waren zudem von den<br />

fünf vorhandenen Pfründen nur zwei besetzt - erreichte es 1551 der damalige<br />

Pfarrer der Stadtpfarrei St. Martin, der kurfürsdiche Kaplan und Scholaster<br />

des Stiftes Johann Römer, daß Erzbischof Johann anordnete, die sechs Malter<br />

Korn künftig an den Pfarrer zu liefern, der dann verpflichtet sei, die Vikare zu<br />

endohnen, falls sie tatsächlich im Schloß zelebrierten. Das bedeutete natürlich<br />

in erster Linie eine Verbesserung der Kompetenz des Pfarrers (Kopiar StadtBi<br />

BI. 38r).<br />

Diese Regelung wurde aber bereits im folgenden Jahr 1552 durch die Zerstörung<br />

des Schlosses mitsamt der St. Michaels-Kapelle durch Markgraf<br />

Albrecht Alkibiades hinfällig. Die Zelebrationsverpflichtung der Vikare wurde<br />

damit aber nicht annulliert, sondern in die St. Martin-Kirche übertragen, in<br />

der die Vikare nun abwechselnd wöchentlich zwei Messen lesen sollten; dafür<br />

erhielten sie weiterhin aus dem einen Drittel des Zehnts des Pfarrers jährlich<br />

sechs Malter Korn. Mit der Reduzierung der Zahl der Vikare auf drei durch<br />

das Statut von 1595 (vgI. §§ 10 und 15) erhielt nun jeder Vikar jährlich zwei<br />

Malter. Diese Beschränkung auf drei Vikarien mit je zwei Malter Korn 1595 ist<br />

aber offensichtlich lediglich die Kodifizierung eines - wenn auch nur wenig -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!