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288 § 29. Liste der inkorporierten Kirchen und der Zehntrechte<br />

dem größeren übrigen Teil, der - auf welchem Weg auch immer - später an den Erzbischof<br />

von Trier fiel. Dieser war und blieb Patron und Hauptdezimator dieser Pfarrei.<br />

In urkundlich besser dokumentierter Zeit erhielt der Pfarrer ein Drittel des Zehnten;<br />

es kam vor, ist aber keine Norm, daß ein Vikar und auch seltener ein Kanoniker des<br />

Stiftes Pfalzel diese Pfründe besaß. An den übrigen zwei Dritteln des Zehnten waren<br />

der Erzbischof von Trier und mit geringeren Anteilen die Benediktinerabtei St. Marien<br />

ad martyres/Trier (in Biewer) und das Stift Pfalzel (wohl für seinen Teil der Grundherrschaft;<br />

vgl. § 28) beteiligt. Das Stift Pfalzel als solches hatte keine jurisdiktionellen<br />

Rechte an dieser Pfarrei. Differenzen mit der kurfürstlichen Hofkammer wegen Zehnten<br />

zu Pfalzel sind zu 1725 überliefert (BistA Trier Abt. 65 Nr. 83).<br />

Mehrere Kanoniker und Vikare des Stifts Pfalzel waren zeitweise auch Pfarrer von<br />

St. Martin. Das ist in den Personallisten nachgewiesen. Vgl. auch den Index. Eine Liste<br />

der bisher bekannten Pfarrer verzeichnet Thomas van Zanten in Pfalzel 1989<br />

S.191-197.<br />

Als die Pfarrkirche St. Martin um 1750 einsturzgefährdet war, erlaubte das Stift<br />

1771, den Pfarrgottesdienst bis zum Neubau der St. Martin-Kirche (nach 1778 abgeschlossen)<br />

in der St. Nikolaus-Kirche der Stiftspfarrei zu halten. Die Mutmaßungen und<br />

Konstruktionen Paulys über die AnHi.nge der Pfarrei Pfalzel sind hier nicht zu erörtern.<br />

Hinweise: Descriptio jurium, documentorum et fundationum ecclesie parrochialis<br />

sancti Martini von 1788 (Kopie) in K Best. 1 C Nr. 12376. Vermessung von Zehntländereien<br />

zwischen dem Stift Pfalzel und der Abtei St. Marien ad martyres 1561 (Mischbd<br />

StadtBi BI. 171r und Kopiar PfarrA BI. 81), Verzeichnis der Stiftszehnten 1561 und<br />

1650 (ebenda BI. 35-38).<br />

Pfalz el (nö Trier, heute Stadtteil von Trier). Burdekanat. Stiftspfarrei. Patrozinium:<br />

St. Nikolaus. Filialen: Eitelsbach, einige Häuser in Biewer und<br />

Mertesdorf. Vgl. Fabricius, Erl. 5,2 S. 19; Pauly, SiedlPfarrorg 6 S. 281-288;<br />

Heyen, Benediktinerinnenkloster Pfalzel S. 29-38.<br />

Wie in Stiften und Klöstern üblich, hatte auch das Stift Pfalzel eine vom<br />

territorialen Pfarrverband exemte Personal-Pfarrei für die familia des Stiftes,<br />

in die - wie auch in benachbarten, vergleichbaren Institutionen - die Menschen<br />

der unmittelbar angrenzenden Grundherrschaft einbezogen waren.<br />

Dies gilt hier neben einem Teilbereich von Biewer namentlich für die arrondierte<br />

Grundherrschaft Eitelsbach (-Mertesdorf) am gegenüberliegenden<br />

Ufer der Mosel. Das scheint wegen des vermeintlich "begrenzenden" Flusses<br />

ungewöhnlich, wobei aber übersehen wird, daß Flüsse nicht Grenze, sondern<br />

verbindendes Element sind.<br />

Die cura animarum der Pfarrei hatte der jeweilige Dekan des Stiftes inne, der<br />

sie in der Regel durch einen Vikar ausüben ließ. Er war verpflichtet, an allen<br />

Sonn- und Feiertagen, an den sieben Marienfesten, den Apostelfesten und am<br />

Patronatsfest eine hl. Messe zu feiern, und zwar an den Sonntagen für die<br />

Gemeinde (populus) mit einer PredigtjVerkündigung (cum contionem), sowie die<br />

Gottesdienste etc. gemäß den Stiftungen zu halten (so Mitte 16.Jh. in Mischbd<br />

StadtBi BI. 14r. und Kopiar PfarrA BI. 77r). Der Dekan zahlte im 18. Jahrhundert<br />

dem KaplanjVikar jährlich 50 fl. Besoldung (K Best. 276 Nr. 2681).

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