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284 § 29. Liste der inkorporierten Kirchen und der Zehntrechte<br />

Archidiakon zu präsentieren habe. Die Besoldung des Vikars sollte aus der dos<br />

und dem ganzen Zehnten der Siedlungen Hof, Weiler (Hove und Wilre; später<br />

Hofweiler) und Kyll sowie aus fünf Solidi aus Idesheim (Hedensheim) und aus<br />

den vier Maß Spelz und Hafer und fünf Solidi aus Idesheim und Gilzem (Gelime),<br />

qui tempore messis per totam parrochiam ab agricultoribus persolvuntur, sowie den<br />

obuli, quos quelibet domus parrochialis in dominica, qua cantatur Letare Jerusalem, hucusque<br />

persolvit, bestehen; davon hatte er aber ein Drittel der von der Pfarrei<br />

aufzubringenden Kathedralsteuer zu bezahlen.<br />

Dem Propst verblieb somit das Präsentations recht (patronat), das mit der<br />

Inkorporation der Propstei 1379 an das Kapitel fiel. Dieses hatte vermutlich<br />

schon 1212 den Zehnt, abzüglich der beschriebenen Kompetenz des Vikars,<br />

erhalten, auch wenn das nicht ausdrücklich gesagt ist; andernfalls hätte die<br />

ganze Transaktion lediglich Fragen der Seelsorge geregelt. Für das 16. Jahrhundert<br />

ist überliefert, daß der Verteilungs schlüssel so aussah, daß das Stift<br />

den Zehnt ganz - mit Ausnahme von drei Vierteln zu Ittel für den Vikar und<br />

einem Viertel zu Hofweiler und Kyll für das Domkapitel- erhielt (so Fabricius<br />

a.a.O.). Gilzem zählt nun zur Pfarrei Welschbillig (Fabricius S. 30). Wegen der<br />

hier erkennbaren Ausdifferenzierung verschiedener Rechte, wie sie ähnlich für<br />

die Grundherrschaft galten, vgI. § 28 und die Überlegungen bei Pauly.<br />

Präsentationen durch das Kapitel sind überliefert für 1554 und 1678<br />

(K Best. 157 Nr. 146 und 172). Eine Erneuerung der Kirche wurde in der<br />

zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts notwendig; erhalten blieb dabei der romanische<br />

Turm (Kdm. a.a.O. und K Best. 157 Nr. 307 zu 1779).<br />

Kaschenbach (s Bitburg). Kapelle St. Thomas, abwechselnd von den<br />

Pfarrorten Meckel oder Alsdorf (Landkapitel Kyllburg-Bitburg) betreut. V gI.<br />

Fabricius, ErI. 5,2 S. 31; Pauly, SiedlPfarrorg 3 S. 200-205; Heyen, Benediktinerinnenkloster<br />

Pfalzel S. 47.<br />

1489 wird auf Veranlassung des Dekans des Stiftes Pfalzel durch den Pfarrer<br />

von Alsdorf in einer Zeugenbefragung festgestellt, daß der Seelzehnt von<br />

sieben Achteln in Kaschenbach dem Stift gehöre (Mischbd StadtBi BI. 20v;<br />

Kopiar PfarrA BI. 45r). 1564 wird dieser Seelzehnt, bestehend aus Zehnten<br />

und Gefällen, für jährlich zwei Malter Getreide auf neun Jahre verpachtet (Kopiar<br />

a.a.O. BI. 26v). In der Zehntverpachtung von 1600 ist die Einnahme mit<br />

drei Maltern Korn aufgeführt (Mischbd a.a.O. BI. 53r). Auch die Rechnungen<br />

des 18. Jahrhunderts (K Best. 157) verzeichnen diese Einnahme.<br />

1780 verlangt die Abtei Echternach als Universal-Zehntherr zu Meckel<br />

vom Stift Pfalzel eine Beteiligung am Pfarrhausbau zu Meckel, weil Kaschenbach<br />

eine Filiale sei, die ein Jahr nach Meckel und ein Jahr nach Alsdorf in die<br />

Pfarrei gehöre. Der Zehnt des Stiftes Pfalzel in Kaschenbach wird mit jährlich<br />

einem Malter und vier Vierteln Korn und ebensoviel Hafer angegeben. Das

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