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§ 29. Liste der inkorporierten Kirchen und der Zehntrechte 281<br />

Dohr (sw Cochem). Kapelle St. Nikolaus. Filiale von Cochem. Vgl. auch<br />

Kdm. Krs Cochem (1959) S. 234.<br />

Ebernach (ö Cochem). Propstei der Benediktinerabtei Laach. Liegt im<br />

Gebiet der Pfarrei Cochem. Über eine Pfarr-Prozession an Pfingsten vgl. Sehl.<br />

Ehlenz (nw Bitburg). Zur Annahme einer Eigenkirche des Frauenklosters<br />

in der Grundherrschaft Ehlenz, die aber nicht an das Stift fiel, vgl. § 28,<br />

Ei tels bach (nö Trier, heute Stadtteil von Trier, Pfarrei Trier-Ruwer). Filiale<br />

der Stiftspfarrei Pfalzel-St. Nikolaus. Die Toten aus Eitelsbach wurden in<br />

Ruwer begraben, weil ein Transport nach Pfalzel (über die Mosel) zu kompliziert<br />

war. Als in Ruwer eine neue Kirche errichtet wurde, befüchtete man im<br />

Stift Pfalzel Schwierigkeiten, wahrscheinlich wegen einer Beitragsverpflichtung<br />

zu diesem Neubau. Das Stift erbat und erhielt daher 1755 beim Offizialat<br />

Trier die Genehmigung, in Eitelsbach eine Kapelle mit einem eigenen Friedhof<br />

zu errichten (K Best. 157 Nr. 357). Diese Kapelle wurde 1850/52 durch<br />

einen Neubau ersetzt. In ihm befindet sich ein Altarbild, das 1768 von dem<br />

Pfalzeler Kanoniker Heinrich Ebentheuer gestiftet worden war (vgl. § 32).<br />

1787 gab es Verhandlungen, Eitelsbach nach Ruwer oder nach Mertesdorf<br />

umzupfarren, ~ der Filiale einen eigenen Sonntags-Gottesdienst zu ermöglichen<br />

(KP 7. September, 14. Dezember 1787 und 19. Februar 1788). Vgl.<br />

auch: Ruwer und Eitelsbach. Zwei Dörfer im Spiegel ihrer Geschichte, hrsg.<br />

von Matthias Kordel (Geschichte und Kultur des Trierer Landes 2) 2003.<br />

Faid (w Cochem). Kapelle St. Stephanus. Filiale von Cochem.<br />

Mit Urkunde vom 18. März 1471 gestatten Dekan und Kapitel von Pfalzel<br />

als Pfarrer von Cochem vorbehaltlich der Pfarr-Rechte, daß Roden Heint~in,<br />

Einwohner zu Faid, dort eine Sonntags-Frühmesse stiftet. Dabei werden folgende<br />

Bedingungen und Erläuterungen von der Gemeinde anerkannt: 1. Es<br />

soll ein geeigneter Priester mit Rat des Pfarrers von Cochem bestellt werden.<br />

2. Die Einwohner von Faid sollen trotz dieser Sonntagsmesse so dicke sie bequemfigst<br />

mogin mit ihrem Opfer zu den Hochfesten, den Aposteltagen und an<br />

den Sonntagen nach Cochem in die Messe und die "Verkündigung" (Christenlehre)<br />

kommen. 3. Die Gemeinde soll nicht versuchen, der Mutterkirche Abbruch<br />

zu tun, z. B. durch Beichthören, Spendung des Sakramentes der Taufe<br />

oder ähnliches. 4. Bisherige Jahrgedächtnisse dürfen weiter gehalten werden.<br />

5. Die bisher vom Pfarrer gefeierte Wochenmesse bleibt bestehen. 6. Das seit<br />

alters bestehende Begräbnisrecht bleibt der Gemeinde Faid erhalten (K Best.<br />

157 Nr. 103).<br />

Gilzem (n Trier). Kapelle St. Johann. Filiale von Ittel (s. dort). Teilzehnt<br />

des Domkapitels. Später zu Welschbillig.

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