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274 § 29. Liste der inkorporierten Kirchen und der Zehntrechte<br />

vollzogen. Die an die Kurie zu zahlenden Gebühren betrugen 75 Gulden und<br />

wurden am 10. Dezember 1481 bezahlt (K Best. 157 Nrr. 108-110; Abschrift<br />

BistA Trier Abt. 65 Nr. 81). Diese Bestimmung der Versorgung der Pfarrei<br />

durch Kanoniker und die Zahlung der Archidiakonats-Gebühren wurden,<br />

wenn überhaupt, nur kurze Zeit befolgt; später jedenfalls stellte das Stift einen<br />

von ihm besoldeten Kuratvikar bzw. pastor ein.<br />

Um 1550 (das Datum fehlt) verleihen Dekan und Kapitel von Pfalzel dem<br />

Anton von Dreiß, Trierer Priester und eapellan des Stiftes, die Pfarrkirche Alf<br />

mit der Filiale St. Aldegund und bestimmen, daß er einen weiteren presbyter als<br />

Hilfe bei sich haben solle. Er erhält als Besoldung jährlich drei plaustra Wein,<br />

12 MI. Weizen und 40 fl. (Kopiar K Best. 560, 347 Nr. 1 BI. 14r). Das Stift<br />

bezog meist 2J 3<br />

des Zehnten und überließ 1/ 3 dem Pleban bzw. Kuratvikar,<br />

wurde aber wiederholt zur Besserstellung des Plebans, der durch die Anstellung<br />

eines Kaplans für St. Aldegund (s. dort) belastet war, verpflichtet. Nach einer<br />

Visitation des Archidiakons am 9. März 1653 ordnet dieser an, daß das Stift<br />

Pfalzel das Gewölbe der Kirche zu Alf erneuern lassen sowie (neue) Ornamente<br />

für Alf und St. Aldegund beschaffen solle. Die gestifteten Anniversarien<br />

sollen in Alf und St. Aldegund dort, wo sie gestiftet sind, gehalten werden.<br />

In Alf soll das Beinhaus von der Gemeinde gebaut werden. Ferner soll das<br />

Stift Pfalzel nachweisen, wann ihm die Altäre St. Jakob in Alf und St. Barbara<br />

in St. Aldegund inkorporiert wurden. Schließlich müsse die Kompetenz des<br />

Pfarrers so verbessert werden, daß er einen Kaplan unterhalten könne. Er soll<br />

daher entweder zusätzlich vier Fuder Wein oder ein Drittel des Zehnten (mit<br />

Beteiligung an den Zehnterhebungskosten mit einem Drittel) erhalten<br />

(Mischbd StadtBi BI. 7r-v). Am 8. Mai 1651 schickt das Kapitel von Pfalzel einen<br />

vergoldeten Kelch mit Patene nach Alf, quia milites Rosatii abstulerunt (ebenda<br />

BI. 3r). 1711 bestimmt der Offizial von Trier als portio des viearius euratus in Alf<br />

und St. Aldegund jährlich drei plaustra Wein, 14 MI. Korn, ein MI. Hafer und<br />

64 Gulden; dagegen appelliert der Vikar; der endgültige Schied ist nicht bekannt<br />

(Mischbd a.a.O. BI. 6r). Der Zehnt wurde 1763 zum ersten Mal verpachtet<br />

und ertrug damals 500 (I) Rt. (KP). Streitigkeiten mit den Gemeinden Alf<br />

und St. Aldegund sind zu 1739 und 1743 bezeugt (BistA Trier Abt. 65 Nr. 84).<br />

Altäre: In Alf stifteten 1337 die Eheleute Heinrich gen. Bunna von Alf und<br />

Patza einen Altar zu Ehren der hl. Dreifaltigkeit, aller Apostel, der hll. Christophorus,<br />

Nikolaus, Katharina und Dorothea, dotieren ihn mit drei Karat<br />

Wein aus St. Aldegund und dem Haus gen. gemaldehus zu Alf, unter der Bedingung,<br />

daß wöchentlich mindestens vier hl. Messen an diesem Altar gefeiert<br />

werden. Die Ernennung des ersten Vikars solle den Stiftern zustehen, der weiteren<br />

dann dem reetor eeclesie (K Best. 157 Nr. 43). Dieser Altar wurde am<br />

12. Oktober 1445 - er hieß nun gemeinhin (vulgariter) der St. Jakob-Altar - zur<br />

Bereinigung von Streitigkeiten mit St. Aldegund und der Ausstattung des Pfar-

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