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§ 29. Liste der inkorporierten Kirchen und der Zehntrechte 273<br />

stöcken (in truncis) innerhalb oder außerhalb der Kapelle; der Pastor erhält zu<br />

diesen einen der Schlüssel, der Fabrikmeister der Kapelle den zweiten.<br />

- 8. An Fronleichnam hat der Kaplan früh am Morgen in St. Aldegund<br />

eine hl. Messe zu zelebrieren und sofort anschließend mit dem Sanctissimum<br />

und denen, die mitgehen wollen, nach Alf zu gehen, wo (dann) eine feierliche<br />

Messe zelebriert und die Prozession gehalten wird. Am darauffolgenden<br />

Sonntag sind umgekehrt die Frühmesse in Alf, der Weg nach St. Aldegund sowie<br />

Hochamt und Prozession in St. Aldegund.<br />

- 9. Das für den Kaplan erbaute Haus in St. Aldegund wird verkauft oder<br />

verpachtet. Der Erlös fällt an die Kapelle. Die Gemeinde St. Aldegund ist verpflichtet,<br />

dem Kaplan einen besonderen, angemessenen Raum (camera honesta),<br />

in dem auch Schlaf- und Ruhemöglichkeit gegeben sind, zur Verfügung zu stellen<br />

(K Best. 157 Nr. 336, Abschrift 18. Jahrh.). Vgl. namentlich zu 1473 bei Alf.<br />

Alf (s Cochem). Landkapitel Kaimt-Zell. Patrozinium: St. Remigius. Filialen:<br />

St. Aldegund. V gl. Fabricius, Erl. 5,2 S. 180; Pauly, SiedlPfarrorg. 1<br />

S. 152f.; Kdm. Krs Zell (1938) S. 40-45, St. Aldegund S. 31-39 mit Nachweisen<br />

archivalischer Überlieferungen.<br />

1337 werden Dekan und Kapitel zu Pfalzel anläßlich der Errichtung eines<br />

Altares in der Pfarrkirche zu Alf als Patrone erwähnt (K Best. 157 Nr. 43). Die<br />

Herkunft des Besitzes ist nicht bekannt (vgl. auch § 28 zu Alf-St. Aldegund).<br />

1429 wird durch einen Schied festgestellt, daß der Pleban zur Reparatur des<br />

Chores der Kirche in Alf verpflichtet sei, nicht das Kapitel; ein Rückvermerk<br />

des 18. Jahrhunderts auf der Urkunde besagt aber: sine effectu, quia pastor non amplius<br />

gaudet 3tia parte decimatus (K Best. 157 Nr. 74). 1456 verkauft der Pfarrer<br />

(Kirchherr) Johann von Cochem mit Zustimmung von Dekan und Kapitel des<br />

Stiftes Pfalzel ein baufälliges Haus des St. Jakob-Altares (s. u.) für einen Kaufpreis<br />

von 75 fl. und einem "Vierdung" Wachs zins (K Best. 157 Nr. 92), eine<br />

zur Kirche gehörende Hofstatt darf er verpachten (ebenda Nr. 94). 1537 gestatten<br />

Dekan und Kapitel, unter einem Grundstück des Wittumshofes einen<br />

Keller zu bauen (ebenda Nr. 133).<br />

Am 31. Juli 1473 gestattet Papst Sixtus IV. die Inkorporation der Pfarrkirche<br />

zu Alf mit deren Filiale (jilialis sine cura) St. Aldegund und des Altares<br />

der hll. Jakob und Christophorus in der Kirche zu St. Aldegund in die mensa<br />

des Pfalzeler Kapitels mit der Bestimmung, die Pfarrei mit einem Kanoniker<br />

(einem degremio des Kapitels) zu besetzen; die auf der Pfarrei liegenden Lasten<br />

bleiben bestehen, namentlich ist jeweils beim Tod des Dekans die entsprechende<br />

Gebühr (für die Investitur) an den Archidiakon zu entrichten. Der amtierende<br />

rector der Kirche Johann von Esch verzichtete und erhielt auf Lebzeit<br />

ein Drittel der Einkünfte. Die Inkorporation wurde am 23. Juli 1474 durch den<br />

Dekan des Stiftes St. Simeon/Trier, Heymann Franck, in päpstlichem Auftrag

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