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270 § 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes ständig war. Die Nonnen von St. Katharinen wollten mit der Bemerkung, auf dem Grundstück sei ihr Abtritt gebaut, den Wert wohl abmindern (K Best. 157 Nr. 73; Zimmer,. St. Katharinen Nr. 182). Ein Haus in der Jüdemer Str. wird 1335 verpachtet (Kopiar BistA S. 118; ferner K Best. 1 A Nr. 3945 und 3948).1460,1462,1483 und 1556 Rente des Klosters St. Nikolaus (Franziskanerinnen "Zu den grauen Schwestern", sancti Nicolai domus apud Praedicatores, vgI. Kdm. Trier-Stadt S. 461; K Best. 157 Nr. 95 und 195f.; Kopiar StadtBi BI. 43r-44v). Ü rzig (nw Bernkastel). Ein Zins aus einem Weinberg in Ürzig, genannt bona de Air, gehörte zum Hof Wehlen, wurde aber bei der Verpachtung dieses Hofes 1389 ausgenommen (K Best. 157 Nr. 54). Im 18. Jahrhundert ist der Fraaß-Hof, anscheinend ohne Hofgebäude, mit einem Weinberg von rund 13500 Stock, die gegen die Hälfte des Ertrags ausgegeben waren, bezeugt. Von diesem Weinberg erhielt das Stift auch den Zehnten und zwar nach einem Bericht von 1783 real den Ertrag von jedem zehnten Stock (ebenda Nr.371). Val wig (w Cochem). Aus dem Besitz der Klause Cochem erhielt das Stift 1463/70 drei Weinberge, die für die Hälfte des Ertrags ausgegeben waren. Im Simpelverzeichnis von ca 1730 sind Weinberge mit ca 2000 Stock und ein Zins von einem Ohm Wein notiert (K Best. 1 E Nr. 654). Waldrach (Ruwer, nö Trier). Geringe Teile der Gemarkung gehörten zur Grundherrschaft Eitelsbach (vgI. dort). 1552/55 sind 12 Morgen Medernland (ausgegeben für die 5. Garbe), eine Wiese und 12 Morgen Wildland notiert (K Best. 157 Nr. 318). Waldorf (s Blankenheim) oder Walsdorf (nw Daun). Propst und Kapitel des Stifts Pfalzel verpachten 1272 erblich ihre Güter zu /(ylle, Stadevelth und Waldistorph an die Brüder Beccelin, Ritter, und Johann von Manderscheid für einen Zins von jährlich 20 Trierer Solidi. Die Pächter stellen ihren Hof in Ryckeyth als Pfand (K Best. 157 Nr. 16; MrhR 3 S. 615 Nr. 2709). In der Überlieferung des Stiftes sind später weder diese Güter noch ein entsprechender Zins nachweisbar. Zur Identifizierung der genannten Orte mit Rockes- oder Nieder-Kyll (bei Stadtkyll), Ober- oder Nieder-Stadtfeld und Waldorf oder Walsdorf vgI. Heyen, Benediktinerinnenkloster S. 54-56. Der Besitz könnte von der Irmina-Sippe an das Frauenkloster und von diesem an das Stift Pfalzel gekommen sein. Walsdorf (nw Daun) s. Waldorf. Wehlen (nw Bernkastel). Größeres Hofgut. Der Besitz gehörte sehr wahrscheinlich zur Erstausstattung des Stiftes und ist zumindest ein Teil des von

§ 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes 271 Adela dem von ihr gegründeten Frauenkloster in Pfalzel übereigneten Gutes in der villa Machariaco. V gl. Heyen, Benediktinerinnenkloster S. 42-46. Zur Verwaltung und Nutzung des Besitzes enthält das Archiv des Stiftes eine relativ dichte Überlieferung (ab 1276, 1389 etc.)}) Das Stift Pfalzel bezog in Wehlen auch den Weinzehnten (vgl. Fabricius, Erl. 5,2 S. 64). Den Fruchtzehnten erhielt zu zwei Dritteln das Kloster Machern, zu einem Drittel das Hospital (Cusanus-Stift) in Kues. Der Anteil des Hospitals erklärt sich daraus, daß Wehlen ftlia von Bernkastel war und diese Pfarrei seit 1532 dem Hospital inkorporiert war (Fabricius S. 48f.); er kann also nichts mit dem Versuch des Stiftes Pfalzel von 1471/1501 zu tun haben, die Pfarrei Bernkastel zu erwerben (vgl. § 29), weil von Zehntanteilen damals gar nicht die Rede war. Die Pfalzer Rechte müssen daher wesentlich älter und wohl grundherrschaftlich (-eigenkirchlicher) Natur sein. Vermutlich liegt eine Teilung mit dem Kloster Machern bzw. den Vorbesitzern von Machern (Abtei St. Irminen-Ören/Trier) zugrunde. - Zu den Versteigerungen 1802 ff. vgl. Schieder, Säkularisation 3 Nr. 5406 (Hof, Kelterhaus). - Über eine Hypothek des Stiftes Pfalzel auf dem Hof Wehlen zugunsten des Stiftes St. Paulin/Trier in Höhe von 450 Goldfl. bzw. 18 Goldfl. jährlichen Zins (Rente) 1523-1535 vgl. § 8 Abschn. D. - Wegen Zehnten auf dem Nonnenberg zu Wehlen gab es 1704 Streit mit der Abtei St. Matthias/Trier (Mischbd StadtBi BI. 4r/v; vgl. Becker, GS NF 34, St. Matthias/Trier S. 539). Zel tingen (nw Bernkastel). Der Zehnt von der Insel gegenüber Zeltingen (Zeltinger Werth) gehörte zu den Rechten des Wehlener Hofes des Stiftes Pfalzel (1389, 1560: K Best. 157 Nr. 54 und 147; vgl. Wehlen). 1) V gl. auch Kdm. Krs Bernkastel. 1935 S. 366 zum Hof des Stiftes. Das Stift erwirbt 1276 nicht, wie dort angegeben, diesen Hof von den Eheleuten Gobolo Ruzkolve und Kunigunde, sondern deren Rechte an der Kelter zu Wehlen, cuius allodium dem Stift gehörte: K Best. 157 Nr. 17; MrhR 4 S. 76 Nr. 331. Im Inventar des Stiftes Pfalzel von 1802 ist noch ein Haus mit vier Keltern und einem Garten im Wert von 129 fr. nachgewiesen. Eine Verschenkung durch den "Zweibrücker Hof' 1776 muß somit auch eine Verwechslung sein. Bei den Überlegungen von GAUTHIER, L'evangelisation S. 335 zum Machariaco der Adela-Urkunde sind die Angaben bei HEYEN, Benediktinerinnenkloster, offensichtlich mißverstanden und letztlich deren Bestätigung.

§ 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes 271<br />

Adela dem von ihr gegründeten Frauenkloster in Pfalzel übereigneten Gutes<br />

in der villa Machariaco. V gl. Heyen, Benediktinerinnenkloster S. 42-46. Zur<br />

Verwaltung und Nutzung des Besitzes enthält das Archiv des Stiftes eine relativ<br />

dichte Überlieferung (ab 1276, 1389 etc.)})<br />

Das Stift Pfalzel bezog in Wehlen auch den Weinzehnten (vgl. Fabricius,<br />

Erl. 5,2 S. 64). Den Fruchtzehnten erhielt zu zwei Dritteln das Kloster Machern,<br />

zu einem Drittel das Hospital (Cusanus-Stift) in Kues. Der Anteil des<br />

Hospitals erklärt sich daraus, daß Wehlen ftlia von Bernkastel war und diese<br />

Pfarrei seit 1532 dem Hospital inkorporiert war (Fabricius S. 48f.); er kann<br />

also nichts mit dem Versuch des Stiftes Pfalzel von 1471/1501 zu tun haben,<br />

die Pfarrei Bernkastel zu erwerben (vgl. § 29), weil von Zehntanteilen damals<br />

gar nicht die Rede war. Die Pfalzer Rechte müssen daher wesentlich älter und<br />

wohl grundherrschaftlich (-eigenkirchlicher) Natur sein. Vermutlich liegt eine<br />

Teilung mit dem Kloster Machern bzw. den Vorbesitzern von Machern (Abtei<br />

St. Irminen-Ören/Trier) zugrunde. - Zu den Versteigerungen 1802 ff. vgl.<br />

Schieder, Säkularisation 3 Nr. 5406 (Hof, Kelterhaus). - Über eine Hypothek<br />

des Stiftes Pfalzel auf dem Hof Wehlen zugunsten des Stiftes St. Paulin/Trier<br />

in Höhe von 450 Goldfl. bzw. 18 Goldfl. jährlichen Zins (Rente) 1523-1535<br />

vgl. § 8 Abschn. D. - Wegen Zehnten auf dem Nonnenberg zu Wehlen gab es<br />

1704 Streit mit der Abtei St. Matthias/Trier (Mischbd StadtBi BI. 4r/v; vgl.<br />

Becker, GS NF 34, St. Matthias/Trier S. 539).<br />

Zel tingen (nw Bernkastel). Der Zehnt von der Insel gegenüber Zeltingen<br />

(Zeltinger Werth) gehörte zu den Rechten des Wehlener Hofes des Stiftes<br />

Pfalzel (1389, 1560: K Best. 157 Nr. 54 und 147; vgl. Wehlen).<br />

1) V gl. auch Kdm. Krs Bernkastel. 1935 S. 366 zum Hof des Stiftes. Das Stift erwirbt<br />

1276 nicht, wie dort angegeben, diesen Hof von den Eheleuten Gobolo Ruzkolve<br />

und Kunigunde, sondern deren Rechte an der Kelter zu Wehlen, cuius allodium dem Stift<br />

gehörte: K Best. 157 Nr. 17; MrhR 4 S. 76 Nr. 331. Im Inventar des Stiftes Pfalzel von<br />

1802 ist noch ein Haus mit vier Keltern und einem Garten im Wert von 129 fr. nachgewiesen.<br />

Eine Verschenkung durch den "Zweibrücker Hof' 1776 muß somit auch<br />

eine Verwechslung sein. Bei den Überlegungen von GAUTHIER, L'evangelisation S. 335<br />

zum Machariaco der Adela-Urkunde sind die Angaben bei HEYEN, Benediktinerinnenkloster,<br />

offensichtlich mißverstanden und letztlich deren Bestätigung.

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