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268 § 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes Das Stift Pfalzel hatte mit seinem l/ s -Anteil an der Grundherrschaft der Siedlung Pfalzel nur einen geringen Einfluß auch auf die Entwicklung der Gemeinde PfalzeI. Das gilt selbst für Stiftungen, die überwiegend der Gemeinde-/Stadtpfarrei St. Martin, deren Patronat ebenfalls der Erzbischof besaß, zuflossen, und nicht der Stiftspfarrei St. Nikolaus (vgI. dazu § 29). Über die Rechte des Erzbischofs in Pfalzel vgI. das Weistum von 1586 bzw. 1569 z. B. in StadtBi Trier Hs. 1757/972a BI. 44-46 und ausführlich Brommer, Feuerstätten S. 464--489 zu Amt PfalzeI. Privatrechtlich hat das Stift natürlich im Laufe der Jahrhunderte in Pfalzel eine Reihe von Renten, Zinsen, Gütern etc. erworben, die aber einzeln aufzuführen sich erübrigt; sie sind in der Summe nicht erheblich. Das Stift hat räumlich wie auch wirtschaftlich mehr neben als in der Gemeinde Pfalzel gestanden. - Einen Werth (= Insel) unterhalb von Pfalzel verkaufen 1535 Dekan und Kapitel für 450 fl. an den Erzbischof (Best. 1 C Nr. 25 S. 263-65); vgI. oben bei Hahnenwerth. Pla tten (sö Wittlich). Der Besitz in Platten besteht aus zwei Teilen: - 1. In der Verpachtung des Hofes Wehlen von 1389 wird ein Zins zu Platten aus dem Erbgut der magistra von Ören und des armiger Paul von Platten, der früher zum Hof Wehlen gerechnet wurde, ausgenommen (K Best. 157 Nr. 54). Die Herkunft dieses Zinses ist unklar. Später besaß das Stift in Platten eine große Wiese, die wohl mit diesem Besitz zusammenhängt (ebenda Nr. 369). In einer Aufzeichnung von 1569 ist auffallend, daß Pfalzeler Besitzungen meist in der Nachbarschaft zu Örener Besitz liegen (Kopiar PfarrA BI. 81r). 1657 wird die Wiese in Platten mit Genehmigung des Erzbischofs für -316 Rt., die erst nach 30 Jahren abgelöst werden dürfen, verpfändet, um eine Schuld von 400 Rt. zu 5,5 % Zins abzulösen (K Best. 1 C Nr. 52 S. 180 f.). Vielleicht war sie auch Pertinenz des Wehlener Altbesitzes. - 2. 1429 gab Erzbischof Otto Anweisung, 20 Malter Korn, die bisher von der Kellerei Wittlich erhoben wurden, künftig an das Stift Pfalzel zu zahlen (K Best. 157 Nr. 87; Kopiar StadtBi BI. 10r; Goerz, RegEb S. 158). Sehr wahrscheinlich handelt es sich um einen Anteil am Zehnt, der später dem Stift übertragen wurde (vgI. § 29 zu Platten). Eine Notiz zur Anweisung von 1429 besagt, daß diese 20 Malter (und 10 fl. aus Pfalzel) pro cuna Elsatz an das Stift gekommen seien. Das Stift hat somit seinen Hof Ehlenz aus welchem Grund auch immer dem Erzbischof gegen diese Zahlungen übergeben (vgI. auch Ehlenz). Pluwig (sw Trier) s. Geisberg/Hungerburg. Rockeskyll (nw Daun). VgI. Waldorf. Ruwer (nö Trier, Stadtteil von Trier). Über kleinere Teile von Ruwer als Bestandteil der Grundherrschaft Eitelsbach vgI. dort. Erwerb von Renten in

§ 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes 269 Ruwer durch das Stift Pfalzel in K Best. 157. 1446 Arrondierungsvertrag mit der Abtei St. Maximin ebenda Nr. 90. Schweich (nö Trier). Rentenkauf 1543/44 (K Best. 157 Nr. 124 und 126). Später nicht mehr bezeugt. Seffern (n Bitburg). Eine Mühle (Bannmühle, Wasserlauf- und Wald- Rechte) in Seffern war von den von Malberg dem Stift entfremdet worden und wird 1271 gegen Zahlung von 20 Pfd restituiert (K Best. 157 Nr. 14; MrhR 3 S. 585 Nr. 2570). Da die Herren von Malberg als Lehnsträger im Besitz des Patronats von Ehlenz waren, sind hier vermutlich ältere grundherrlich-eigenkirchenrechtliche Verhältnisse erkennbar. V gl. bei Ehlenz. Sehl (Gemeinde Cochem). Aus dem Besitz der Klause Cochem erhielt das Stift 1463/70 verschiedene Zinsen. Spey (Ortsteil von Merl moselabwärts; nw Zell/Mosel). Das Stift besaß hier ein kleines Hofgut mit einer bis ins 18. Jahrhundert bezeugten alten grundherrschaftlichen Struktur. In der Rechnung von 1580/81 sind die Hofleute als feudales bezeichnet, noch 1770 wird ein Hof-Geding gehalten (KP). Im kurtrierischen Simpelverzeichnis sind zu 1730 3000 Stock Weinberge und 4,5 Sester Zins genannt (K Best. 1 E Nr. 654). Eine Renovation ist von 1683 überliefert (K Best. 157 Nr. 366), die Namen der Halbscheids-Weinberge und -Leute ab antiquo registro nostro anno 1440 sowie eine Verpachtung von 1532 enthält das Kopiar BistA S. 117 und S. 194. Der Hof wurde später von St. Aldegund aus verwaltet. Versteigert wurde 1808 ein Bauplatz aus dem Besitz des Stiftes Pfalzel "hinter dem Dorfe Merl an den Weinbergen" (Schieder, Säkularisation 2,1 Nr. 2491). Sehr wahrscheinlich handelt es sich bei diesem Hofgut in Spey um den im Testament Adelas genannten Besitz in Caimitas, dem gegenüber moselaufwärts gelegenen Kaimt. V gl. dazu Heyen, Benediktinerinnenklos ter S. 41 mit Anm. 44. Eine Untersuchung der Geschichte dieses Spey /Mosel (im Unterschied zu Spay/Rhein), das eine 1788 abgebrochene St. Stephan-Kapelle hatte (vgl. Kdm. Krs Zell S. 223) fehlt. Thörnich (Mosel, nö Trier). Seit dem 16. Jahrhundert sind ein Weinberg (um die 1000 Stock) und ein Ackerfeld im Besitz des Stiftes bezeugt und verpachtet (K Best. 157). Die Herkunft des Besitzes ist nicht bekannt. - Vgl. Schieder, Säkularisation 3 Nr. 5538 (Weinberg, Acker). Trier. Das Stift Pfalzel hatte nur geringen Besitz bzw. kleinere Renten und Zinsen in Trier und den angrenzenden Siedlungen (St. Paulin, St. Maximin, Kürenz). Wegen eines Grundstückes im Bering des Klosters St. Katharinen kam es 1420 zu einem Prozeß, weil eine Rente von fünf Vierteln Roggen rück-

268 § 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes<br />

Das Stift Pfalzel hatte mit seinem l/ s -Anteil an der Grundherrschaft<br />

der Siedlung Pfalzel nur einen geringen Einfluß auch auf die Entwicklung der<br />

Gemeinde PfalzeI. Das gilt selbst für Stiftungen, die überwiegend der Gemeinde-/Stadtpfarrei<br />

St. Martin, deren Patronat ebenfalls der Erzbischof besaß,<br />

zuflossen, und nicht der Stiftspfarrei St. Nikolaus (vgI. dazu § 29). Über<br />

die Rechte des Erzbischofs in Pfalzel vgI. das Weistum von 1586 bzw. 1569<br />

z. B. in StadtBi Trier Hs. 1757/972a BI. 44-46 und ausführlich Brommer, Feuerstätten<br />

S. 464--489 zu Amt PfalzeI. Privatrechtlich hat das Stift natürlich im<br />

Laufe der Jahrhunderte in Pfalzel eine Reihe von Renten, Zinsen, Gütern etc.<br />

erworben, die aber einzeln aufzuführen sich erübrigt; sie sind in der Summe<br />

nicht erheblich. Das Stift hat räumlich wie auch wirtschaftlich mehr neben als<br />

in der Gemeinde Pfalzel gestanden. - Einen Werth (= Insel) unterhalb von<br />

Pfalzel verkaufen 1535 Dekan und Kapitel für 450 fl. an den Erzbischof (Best.<br />

1 C Nr. 25 S. 263-65); vgI. oben bei Hahnenwerth.<br />

Pla tten (sö Wittlich). Der Besitz in Platten besteht aus zwei Teilen:<br />

- 1. In der Verpachtung des Hofes Wehlen von 1389 wird ein Zins zu Platten<br />

aus dem Erbgut der magistra von Ören und des armiger Paul von Platten, der<br />

früher zum Hof Wehlen gerechnet wurde, ausgenommen (K Best. 157 Nr. 54).<br />

Die Herkunft dieses Zinses ist unklar. Später besaß das Stift in Platten eine<br />

große Wiese, die wohl mit diesem Besitz zusammenhängt (ebenda Nr. 369). In<br />

einer Aufzeichnung von 1569 ist auffallend, daß Pfalzeler Besitzungen meist<br />

in der Nachbarschaft zu Örener Besitz liegen (Kopiar PfarrA BI. 81r). 1657<br />

wird die Wiese in Platten mit Genehmigung des Erzbischofs für -316 Rt., die<br />

erst nach 30 Jahren abgelöst werden dürfen, verpfändet, um eine Schuld von<br />

400 Rt. zu 5,5 % Zins abzulösen (K Best. 1 C Nr. 52 S. 180 f.). Vielleicht war sie<br />

auch Pertinenz des Wehlener Altbesitzes.<br />

- 2. 1429 gab Erzbischof Otto Anweisung, 20 Malter Korn, die bisher von<br />

der Kellerei Wittlich erhoben wurden, künftig an das Stift Pfalzel zu zahlen<br />

(K Best. 157 Nr. 87; Kopiar StadtBi BI. 10r; Goerz, RegEb S. 158). Sehr wahrscheinlich<br />

handelt es sich um einen Anteil am Zehnt, der später dem Stift<br />

übertragen wurde (vgI. § 29 zu Platten). Eine Notiz zur Anweisung von 1429<br />

besagt, daß diese 20 Malter (und 10 fl. aus Pfalzel) pro cuna Elsatz an das Stift<br />

gekommen seien. Das Stift hat somit seinen Hof Ehlenz aus welchem Grund<br />

auch immer dem Erzbischof gegen diese Zahlungen übergeben (vgI. auch<br />

Ehlenz).<br />

Pluwig (sw Trier) s. Geisberg/Hungerburg.<br />

Rockeskyll (nw Daun). VgI. Waldorf.<br />

Ruwer (nö Trier, Stadtteil von Trier). Über kleinere Teile von Ruwer als<br />

Bestandteil der Grundherrschaft Eitelsbach vgI. dort. Erwerb von Renten in

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