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§ 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes 261<br />

befand sich der Haupt- und Freihof (mit Asylrecht über sechs Wochen und<br />

drei Tage). Zentraler Ort der (Grund-)Gerichtstage war aber der alte Kreuzgang<br />

in Pfalzel (Beschreibung mit Zitaten aus den grundlegenden Weistümern<br />

von 1462, 1525 und 1549 bei Heyen, Benediktinerinnenkloster S. 29-38). Innerhalb<br />

dieser bis zur Aufhebung des Stiftes bestehenden Grundherrschaft,<br />

gab es eine wechselnde Zahl von Grundbesitzern, die am stiftischen Jahrgeding<br />

teilzunehmen verpflichtet waren, so 1721 der Trierer Domdekan (wegen<br />

des sogen. Duisburger Hofes, heute eine Außenstelle des Bistumsarchivs<br />

Trier; zum Bau vgl. Kdm. Trier-Land S. 85-87) und die Dom-Altaristen, die<br />

Abtei St. Maximin und die Stifte St. Paulin und St. Simeon sowie das Kloster<br />

St. Anna in Trier. Größter konkurrierender Grundbesitzer war die Trierer<br />

Kartause St. Alban, die seit ihrer Gründung durch Erzbischof Balduin 1335<br />

eine Grangie in Eitelsbach besaßt).<br />

Zur Besitzgeschichte der Grundherrschaft Eitelsbach des Stiftes Pfalzel<br />

sind zahlreiche Unterlagen in K Best. 157 überliefert. Zur Kirche vgl. § 29.<br />

Zur Versteigerung 1802/03 vgl. Schieder, Säkularisation 3 Nr. 5747 (Hof, großer<br />

Weinberg, Salmenfang; Pächter Nell/Trier). - Zur Ortsgeschichte vgl. Ruwer<br />

und Eitelsbach. Zwei Dörfer im Spiegel ihrer Geschichte, hrsg. von Matthias<br />

Kordel. Geschichte und Kultur des Trierer Landes 2. 2003.<br />

Elle n z (Mosel, sö Cochem, Gemeinde Ellenz-Poltersdorf). Mit der<br />

Klause Cochem erhielt das Stift 1463/70 einige Renten. Sie sind in späteren<br />

Aufzeichnungen nicht mehr genannt.<br />

Enkirch (nö Bernkastel).<br />

Die Güter des Frauenklosters, nämlich schon von Adela eine portio in Anchiriacum<br />

sowie von Erzbischof Egbert um 988/93 drei Weinberge und mehrere<br />

Mansen in Anchiria, kamen nach der Aufhebung des Frauenkonventes an<br />

das neu eingerichtete Stift, gingen diesem aber dampnoso concamio mit einem<br />

Ripo verloren. Da dies minus diligenter factum fuerat nahm sich Erzbischof Udo<br />

auf Bitten des Propstes von Pfalzel Regenher der Sache an und verfügte 1071<br />

die Rückgabe cum omni integritate agros et silvas, prata, vineas mit Ausnahme des<br />

Grundstückes (area), auf dem sich Ripo ein Haus erbaut hatte und das diesem<br />

nun rechtmäßig geschenkt wurde (MrhUB 1, Nachtrag Nr. 4 S. 719; die Angaben<br />

zum Besitz des Frauenklosters bei Heyen, Benediktinerinnenkloster S. 41).<br />

1) Rechte und Pflichten beschreibt ein Vertrag von 1402: K Best. 157 Nr. 68; wegen<br />

Gütertausch und Weiderechten vgI. Kopiar StadtBi BI. 23 und 26ff.; weitere Nachweise<br />

in K Best. 157 und Best. 186; ob von dieser Kartäuser Grangie vor deren Verselbständigung<br />

ältere Bindungen zur erzbischöflichen Grundherrschaft Pfalzel bestanden und die<br />

Verlegung des stiftischen Zentrums von Kasel nach Eitelsbach mit dieser Veräußerung<br />

des trierischen Teiles zusammenhängt, kann als Frage hier nur thematisiert sein; über<br />

den erhaltenen und ausgebauten Hof der Kartause vgI. Kdm. Trier-Land S. 99-104.

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