29.12.2014 Aufrufe

Download

Download

Download

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes 259<br />

Aus dem Besitz der Klause Cochem erhielt das Kapitel sodann 1463/70<br />

weitere Güter und Rechte, deren Gesamtertrag 1425 an Zinsen, Gülten etc.<br />

aus einem Haus, einer Hofstatt, verschiedenen Gärten, Weinbergen und Äkkern<br />

ca 20 Alb., 17 Sester Wein und drei Pfd Öl betrug. Diese verschiedenen<br />

Einkünfte sind 1552 bereits mit denen aus den ehemaligen Propsteigütern<br />

vereinigt bzw. in einem gemeinsamen Verzeichnis zusammengefaßt (K Best.<br />

157 Nr. 342). Durch einen Vergleich mit dem Verzeichnis der Klause von 1425<br />

(Abschrift in K Best. 157 Nr. 373) lassen sich beide Besitzgruppen unterscheiden;<br />

daraus ergibt sich, daß die im Verzeichnis von 1552 genannten grundherrschaftlichen<br />

Rechte ausschließlich für das Propsteigut gelten und daher<br />

auch das Weistum des St. Marienhofes zu Cond von 1563 nur auf dieses Propsteigut<br />

zu beziehen ist. Es handelt sich um eine noch gut erkennbare Grundherrschaft<br />

mit eigenen Schöffen, einem Schultheißen, der im Hof wohnt,<br />

einem Jahrgeding (an Johannes und Pauli martyris = 26. Juni) mit Bann und<br />

Frieden "und aller Freiheit" (Bußen fallen zu zwei Dritteln an das Stift, zu<br />

einem Drittel an die Schöffen) sowie einer beträchtlichen Anzahl gegen die<br />

Hälfte des Ertrags ausgegebener Weinberge (ein Teil ist als Mannwerke bezeichnet).<br />

Rechtshistorisch bemerkenswert ist auch, daß die Lehnleute jährlich<br />

im Zehnthaus in Cochem 4 1 / 2<br />

MI. Korn erhielten und dieses dann untereinander<br />

teilten. Je nach der empfangenen Kornmenge (es gab auch Lehnleute, die<br />

kein Korn wollten), war dem Stift dafür Wein zu liefern, und zwar für ein Sester<br />

Korn ein Sester Wein (ein MI. = 32 Sester; ein Ohm = 36 Sester), sodaß<br />

das Stift als Gegenlieferung vier Ohm Wein erhielt.<br />

Auf ehemaligem Besitz der Cochemer Klause - wenigstens besagen dies<br />

einige Randvermerke des 18. Jahrhunderts im Verzeichnis von 1552 - auf dem<br />

Conder Berg erbaute das Stift 1761/62 einen Hof (Grundsteinlegung am<br />

8. April 1761: K Best. 157 Nr. 189), dem es umfangreiche Weide- und Waldrechte<br />

(anscheinend aus Rodetätigkeit; Schiffelwirtschaft) zuwies und weshalb<br />

es zu erheblichen Streitigkeiten mit der Gemeinde Cond kam, die in Verträgen<br />

von 1762 und 1784/85 geklärt wurden (ein Prozeß von 1762 wegen Übergriffen<br />

des Vogtes und der Niederreißung des Neubaues durch die Junggesellen<br />

von Co nd in der Nacht des Dreifaltigkeits-Sonntages bezieht sich wahrscheinlich<br />

auf diesen Bau: K Best. 1 C Nr. 15789). Vgl. Schieder, Säkularisation 2,1<br />

Nr. 679 (Haus, Scheune, Stall). Der Hof wurde verpachtet, 1794 für eine Pacht<br />

von jährlich 65 Rt. (vgl. K Best. 157 Nr. 348-350). Diese Neusiedlung ist ein<br />

frühes Beispiel für Landausbau noch im 18. Jahrhundert. -<br />

Duslet. In einer Urkunde von 1291 sind Pfandgüter des Walter von Hasselburne<br />

in diesem Ort, Lehen der Herren von Blankenheim für die Burg Castilburch<br />

(Kasselburg nö Gerolstein), und Ackerland (teutonice terra arabilis) bei<br />

dem Dorf Duslet, aus dem das Stift Pfalzel einen Jahreszins bezieht, genannt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!