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258 § 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes<br />

Bullay (s Cochem). Das Stift besaß hier ein größeres Grundstück (Feld,<br />

Wiese), das vielleicht aus der Hinterlassenschaft der Klause Cochem stammt<br />

(K Best. 157 Nr. 130,343).<br />

Butzweiler (n_ Trier). Über Güter in Aach und Butzweiler (Wilre) 1238<br />

vgI. bei Aach.<br />

Cochem (Mosel). 1217 schenkt Erzbischof Theoderich von Trier dem<br />

Stift Pfalzel die Pfarrei Cochem (vgI. § 29), die mit den Propsteigütern 1379 an<br />

das Kapitel fällt. 1411 verkaufen Dekan und Kapitel Anteile an einem Haus<br />

neben dem Wittumshof zur Nutzung für den Pastor (K Best. 157 Nr. 71). Ältere<br />

(grundherrliche) Besitzungen des Stiftes in Cochem sind nicht erkennbar.<br />

Erst als 1463/70 dem Stift die Klause in Cochem inkorporiert wurde, erhielt<br />

es umfangreicheren Grundbesitz und Zinsen in Cochem und den umliegenden<br />

Ortschaften. 1514 erhält das Stift von Erzbischof Richard Zollfreiheit für<br />

eigenes Wachstum in Cochem (K Best. 1 C Nr. 23 S. 359).1765 verpachtet das<br />

Stift alle seine Früchte-Einkünfte in Cochem, Faid, Dohr, Sehl einschließlich<br />

des Weinzehnten auf neun Jahre für jährlich 700 Rt., zuzüglich der Zahlung<br />

der Kompetenz an den Pastor zu Cochem in Höhe von 14 MI. Korn und 11 MI.<br />

Hafer (K Best. 157 Nr. 345-347). 1783 kann das Stift durchsetzen, daß brach<br />

liegengelassene Grundstücke entweder wieder in Nutzung genommen werden<br />

oder als Ersatz für den ausfallenden Zehnt eine Pauschale entrichtet wird<br />

(ebenda in Nr. 347). VgI. auch Cond. VgI. Schieder, Säkularisation 2,1 Nr. 655<br />

(Haus, Kelter, Hof).<br />

Cond (gegenüber Cochem, rechte Moselseite, 1932 nach Cochem eingemeindet).<br />

VgI. Rettinger, Histor. Ortslexikon S. 54--58; Kdm. Cochem 1<br />

S. 224--230.<br />

In Cond gab es mehrere größere, relativ autarke Weingüter, z. T. mit eigenem<br />

Grundgericht (vgI. die Auflistung bei Rettinger und die Beschreibung des<br />

Hofes der Abtei Stablo in Kdm.), von denen das Stift Pfalzel den "Mergener<br />

Hof' (Marien-Hof) besaß. Diese Grundherrschaft in Cond mag in die<br />

Anfangszeit der Stiftes zurückreichen, wohl aber nicht auch schon zum Besitz<br />

des Frauenklosters gehören (vgI. Heyen, Benediktinerinnenkloster S. 53). Die<br />

Herkunft ist unbekannt.<br />

Zu den 1379 dem Kapitel inkorporierten Gütern der Propstei Pfalzel gehörten<br />

auch drei Karat Wein aus Lehngütern ifeodales el vasal/i) in Cond und ein<br />

Hof (curia), der z. Zt. der Pröpste offenbar entfremdet worden war bzw. dem<br />

Stift zu entgleiten drohte, denn 1393 ließ dieses feststellen, daß die Bewohner<br />

dieses Hofes an ihm keinerlei Rechte (ius) hätten, sondern ihn dem Wohlwollen<br />

(gralia) des Stiftes verdankten. Sie erhielten den Hof nun auch formal in<br />

Pacht (K Best. 157 Nr. 61).

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