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256 § 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte, des Grundbesitzes<br />

BI. 73r). In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts hat man zur Tilgung beträchtlicher<br />

Schulden (1779 wegen der Baulasten in Ittel und Noviand) zweimal<br />

(1756 und 1779) einen Teil der Gefälle der Scholasterie zeitweise der Fabrik<br />

zugewiesen (K Best. 157 Nr. 307; vgI. § 12, Scholasterie). 1774 wurde beschlossen,<br />

daß jeder neu gewählte Pfarrer 36 Rt. (gleichsam als Statutengeld) an die<br />

Fabrik zu zahlen habe. Auch sollten künftig Siegelgebühren für Patente, Kollationen,<br />

Pachtbriefe etc. in Höhe von 1 Rt. 18 Alb. an die Fabrik abgeführt<br />

werden. 1761 bot der Kanoniker Richardot an, einmalig 2000 Rt. an die Fabrik<br />

zu zahlen und dafür von der Residenz befreit zu werden, aber dennoch als<br />

residens zu gelten, was das Kapitel auch am 31. Juli 1761 annahm (vgI. KP).<br />

D. Bruderschaften<br />

Über das Vermögen der Liebfrauen-Bruderschaft (vgI. § 22) konnten Unterlagen<br />

nicht ermittelt werden. Mit der Integration des Amtes des Bruderschaftsmeisters<br />

in das des Kellners wurden wohl auch Güter und Kapitalien<br />

der Bruderschaft den allgemeinen Stiftseinkünften der Kellerei hinzugefügt.<br />

§ 28. Liste der Herrschafts-, Gerichts- und Grundrechte,<br />

des Grundbesitzes, an Zinsen, Renten etc.<br />

Aach (nw Trier). Propst Heinrich von Pfalzel bestätigt mit Urkunde vom<br />

25. Juni 1238, daß er Güter in Age und Wi/re (Butzweiler) vom Kloster<br />

St. Thomas gekauft und nun dem Kloster Ören in Trier für 100 Pfd verkauft<br />

habe. Der genannte Kaufpreis solle in zwei Raten im Herbst 1239 und im folgenden<br />

Jahr bezahlt werden. Das Kloster Ören habe dafür genannte Bürgen<br />

gestellt (Kopie K Best. 201 Nr. 671 BI. 385/Nr. 360; MrhUB 3 Nr. 627 S. 478;<br />

MrhR 3 S. 15 Nr. 73). Es ist damit nicht gesagt, daß es sich um Besitz des Stiftes<br />

handelt; eher ist an ein privates Geschäft des Propstes zu denken.<br />

St. Aldegund (s Cochem). Die Herkunft des kirchlichen und weltlichen<br />

Besitzes des Stiftes Pfalzel in Alf und St. Aldegund ist unbekannt. Das Stift<br />

wird urkundlich erst 1337 als Inhaber des Patronats der Pfarrkirche Alf genannt<br />

(vgI. § 29), der Hof des Stiftes in St. Aldegund erst 1385 (K Best. 157<br />

Nr.57).1)<br />

1) Insofern ist auch die von P AUL Y (SiedIPfarrorg. 1 S. 152 und 154) genannte Annahme,<br />

Erzbischof Poppo habe dem Stift die Kirche geschenkt, lediglich eine Vermutung,<br />

die von der Voraussetzung ausgeht, Poppo habe das Stift "gegründet"; es gibt<br />

aber keinen Hinweis darauf, daß Poppo dem Stift etwas zuzüglich zu überkommenen

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