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B5. Präsenzgelder 253<br />

5. Präsenzgelder<br />

Präsenzgelder sind Prämien für die Teilnahme an Gottesdiensten (vergleichbar<br />

den heutigen "Sitzungsgeldern"). Sie dienen der Sicherung bzw. Verbesserung<br />

der Teilnahme. Nach den Stiftern (Dotatoren) wird meist unterschieden<br />

zwischen<br />

- Präsenzgeldern für die Teilnahme an Gottesdiensten (aller Art) des Stiftes,<br />

die in der Regel vom Stift selbst oder den Erzbischöfen dotiert worden<br />

waren, und<br />

- Präsenzgeldern für die Teilnahme an Anniversarien und Memorien, die<br />

von den Verstorbenen selbst zu deren Lebzeiten bzw. testamentarisch oder<br />

von Angehörigen (im weiteren Sinne) gestiftet worden waren.<br />

Die Bezeichnung ist überwiegend Präsenz/Präsenzgeld, zu unterscheiden<br />

von der Residenz, die (nur) die Anwesenheit am Ort zum Inhalt hat. 1271 ist<br />

eine "Spende" für die Teilnahme an einer Memorie als efemosina bezeichnet<br />

(K Best. 157 Nr. 15; das ist auch für andere Stifte bezeugt und darf nicht mit<br />

"Almosen" eines Hospitals verwechselt werden).<br />

a) Anniversariep-Präsenz<br />

Die ältere Einrichtung von Präsenzgeldern ist wahrscheinlich die für die<br />

Teilnahme an Anniversarien und Memorien. Die Höhe der zur Verteilung gelangenden<br />

Naturalien (z.B. Getreide, Wein) oder Gelder war unterschiedlich<br />

und vom Stifter jeweils bestimmt worden (z. B. 20 fl. aus dem Zehnt in Noviand<br />

beim Anniversar des Erzbischofs Johann, gestiftet 1471). Berechtigt waren<br />

alle prauentes, auch die Vikare und Altaristen. Für diese Einkünfte bestand<br />

im Stift Pfalzel keine spezielle Vermögensinstitution mit eigener Liegenschaftsverwaltung.<br />

Vielmehr wurden die Güter etc., aus denen die jährlichen<br />

Renten etc. flossen, von anderen Vermögensinstitutionen mit verwaltet. So ist<br />

z. B. schon 1271 ein für ein Anniversar geschenkter Weinberg einer Pfründe<br />

zugeschlagen worden, deren Inhaber die Nutzung erhob und daraus das Präsenzgeld<br />

zu zahlen hatte (K Best. 157 Nr. 15). Später wurden diese Anniversarien-Stiftungen<br />

von der Kellerei verwaltet, in deren Rechnungen deshalb<br />

auch die Präsenzgelder nachgewiesen sind.<br />

Anniversarien und Memorien können in der Addition zu einer Belastung<br />

der Gottesdienst-Ordnung werden. Die überall und zu allen Zeiten festzustellende<br />

Streichung vieler Gedächtnisse ist gewiß auch darin begründet. Anderseits<br />

ist aber auch ein - wie auch immer entstehender - "Schwund" der zur<br />

Verteilung gestifteten Präsenzgelder zu beobachten.

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