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B 3. Kurien und Allode 249<br />

zum Erwerb anzubieten. Es wird ausdrücklich gesagt, diese Bestimmung sei<br />

aufgenommen worden, um Streitigkeiten bei der Steigerung zu vermeiden.<br />

Hierzu gibt der Dekan Johann Zandt 1626 (Mischbd StadtBi BI. 54) unter Berufung<br />

auf ältere Urkunden einen Kommentar: er berichtet, daß der Kanoniker<br />

Michael Heymann am 30. April 1579 das Haus zum Windelstein für 171<br />

Taler erworben habe, obwohl 100 fl. ein angemessener Preis gewesen seien.<br />

Das habe zu Zwistigkeiten geführt, worauf man 1595 im Kapitel beschlossen<br />

habe, Richtpreise festzusetzen, nämlich "Zum Windelstein" 1 00 Goldfl., "bei<br />

der Scholasterie" und e regione scholae contigua templo je 100 Rt., "am Kreuzgang"<br />

150 Rt., ad turrim, ad aulam und "neben der Mühle des Erzbischofs" je 100 fl.<br />

rotatis. Demnach hätten die Statuten die oben angeführte Neuerung lediglich<br />

bestätigt.<br />

Angaben zu den Kurien und Nebengebäuden als solchen vgI. § 3 Abschn.<br />

A5.<br />

b) Die Allode<br />

Zu jeder Kanonikerpfründe gehörten sogenannte Allode, in Eigenwirtschaft<br />

genutzte Ländereien in Pfalzel (einige auch in der angrenzenden Gemarkung<br />

von E'pr~ng) und in Eitelsbach (vgI. § 11 Abschn. A 3b). Es handelt<br />

sich um größere Acker, Baumgärten (Obst) und Kastanien-Wäldchen ("Kästen''),<br />

seltener um (Gemüse-) Gärten, in Eitelsbach auch um Weinberge.<br />

Ein Verzeichnis dieser Allode (Allodia dominorum capitularium ecclesie BMV<br />

Palatiolensis / Uffzeychnungh aller prebend feIt ... sampt den vicarien auch altaren) von<br />

1550 bzw. in einer Abschrift des Kanonikers Christoph Gritzer von 1567<br />

(Kopiar PfarrA BI. 19-21, Mischbd StadtBi BI. 10-13) nennt diese Ländereien.<br />

Sie liegen in der Oberen, der Mittleren und der Unteren Flur (letztere an<br />

der Mosel) und haben sehr unterschiedliche Größen (überwiegend ein Morgen,<br />

die der Vikare sind größer). Genannt sind die Allode der Dechanei und<br />

der Scholasterie, sodann die der elf Kanonikate (darunter auch die campi Cochemiensis)<br />

sowie die der sechs Vikarien bzw. Altäre. Die Auflistung nennt nur<br />

wenige Flurnamen und Angrenzer. Die Abschrift Gritzers nennt am Rand die<br />

Namen der jeweiligen Inhaber bis zur Aufhebung des Stiftes; diese sind hier in<br />

Abschn. 7, Vorbemerkung, als "Pfründenverzeichnis" (PV) veröffentlicht.<br />

Diese Allode wurden 1802/03 versteigert.<br />

In der nachstehenden Liste (zusammengestellt aus Schieder, Säkularisation)<br />

ist unterschieden zwischen dem Allod-Eigentum (bei der Versteigerung<br />

ist das die "Provenienz", die dem Nachweis "Stift Pfalzel" zugefügt ist) und<br />

dem aktuellen Pächter. Das zeigt, daß zu dieser Zeit viele Stücke nicht mehr<br />

von den Kanonikern selbst bewirtschaftet wurden, sondern verpachtet waren.<br />

Die Käufer sind hier nicht genannt.

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