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3. Besitzstruktur an Kirchenrechten und Zehnten 241<br />

Das Einkommen eines Kanonikers betrug daraus<br />

aus Kapitelsgut 190 fl. 614 fr.<br />

aus Präsenzgut 22 fl. 71 fr.<br />

aus Haus und Allod durchschnittlich<br />

(maximal 160 fl., minimal 70 fl.) 123 fl. 408 fr.<br />

Summe 335 fl. 1093 fr.<br />

Das Einkommen eines Vikars betrug daraus<br />

aus Kapitelsgut 12 fl. 41 fr.<br />

aus Präsenzgut 22 fl. 71 fr.<br />

aus Haus und Allod durchschnittlich 216 fl. 708 fr.<br />

Summe 250 fl. 820 fr.<br />

Am 13. August 1802 (K Best. 276 Nr. 2559) wurde auch festgestellt, welche Rechnungen<br />

und Aufzeichnungen über Liegenschaften und Zins-Einkünfte vorhanden<br />

waren. Dabei befindet sich eine recht lange Liste über Schuldverschreibungen und<br />

Zinsen.<br />

Zu den Häusern gibt der Pfarrer von St. Nikolaus zu Protokoll, daß das von<br />

ihm bewohnte Haus früher der Lanser-Vikarie gehörte und deshalb nun versteigert<br />

werden solle. Dagegen erhebt er als Pfarrer Einspruch (weil Pfarreigut<br />

von Versteigerungen ausgenommen war).<br />

In einer Aufzeichnung der von einigen Kanonikern selbst bewirtschafteten<br />

Güter (K Best. 276 Nr. 2559) werden solche der Kanoniker Schilli, Kirn,<br />

Schimper und Hoffmann sowie der Vikare Lichter und Flesch und die Pfarrei-<br />

Güter in Pfalzel genannt. In Eitelsbach habe der Dekan Kaysersfeld 1423<br />

Stock Weinberge in Bewirtschaftung, die Kanoniker Schimper 3672, Schilli<br />

2373 und Kirn 2373 Stock.<br />

3. Besitzstruktur an Kirchenrechten und Zehnten<br />

Der vergleichsweise zwar nicht sehr umfangreiche Besitz an Pfarrkirchen<br />

bedeutete für das Stift Pfalzel dennoch die entscheidende Sicherung der wirtschaflichen<br />

Basis, weil der damit verbundene Zehnt bzw. Zehntanteil eine,<br />

wenn auch von der Ernte abhängige, aber letztlich doch (bis zur Aufhebung<br />

der Zehnten 1795) relativ konstante Einnahme sicherte. Über die Grundherrschaften<br />

war eine theoretisch zwar gegebene ähnliche Kontinuität nicht gesichert,<br />

weil hier sowohl bei den vererbbaren, wie auch bei den zeitlich befristeten<br />

Verpachtungen bzw. Verlehnungen zunehmend geringere Abgaben - später<br />

nicht mehr als Ertragsanteil-Pacht, sondern als aushandelbares Fixum - erzielt<br />

werden konnten. Beim Stift Pfalzel kam hinzu, daß es am Rentenmarkt kaum<br />

beteiligt war (vgl. dazu oben Abschn. 1).

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