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238 § 26. Übersicht d) Die in späterer Zeit erworbenen Rechte an Kirchen. Dazu zusammenfassend unten in Abschn. 3. Diese Übersicht zeigt, daß das Stift an Grundbesitz zu der Erstausstattung aus dem Besitz des vormaligen Frauenklosters kaum etwas hinzu erworben hat. Eine nennenswerte Vermehrung der Einkünfte konnte nur durch die Inkorporationen von Kirchen durch die Erzbischöfe erreicht werden, nämlich 1212 Ittel, 1217 Cochem, 1315 Bischofsdhron, 1471 Noviand, 1463/70 Klause Cochem und 1473 Alf (Einzelheiten nachstehend in Abschn. 3). Die Erträge aus diesen Rechten an Kirchen machten den Hauptteil der stiftischen Einkünfte in späterer Zeit aus. Ohne diese Zuwendungen der Erzbischöfe hätte das Stift die wirtschaftliche Umstellung von der Agrarwirtschaft zur Kapitalwirtschaft nicht überstehen können. Der Grund für dieses Unvermögen des Stiftes, trotz einer zunächst relativ soliden agrarischen Grundausstattung die notwendige Anpassung und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen durchzuführen, ist primär darin zu sehen, daß das Stift keine Sondervermögen (Fabrik, Präsenz, Hospital) eingerichtet hatte, die ausreichende Überschüsse hätten erzielen können, um dann durch Rentenkäufe neue Einnahmemöglichkeiten zu erschließen. Nahezu sämtliche Einnahmen wurden vielmehr direkt an die Kapitelsmitglieder verteilt, wobei es wirtschaftlich irrelevant war, ob unmittelbar durch Einzelpfründen (präbenden) oder mittelbar durch Verteilung über die Kellerei (Einzelheiten dazu in § 27). Anderseits war die Besitzgrundlage zu gering, um ausschließlich auf dieser agrarischen Basis bei den sich ändernden wirtschaftlichen Verhältnissen ausreichende Einkünfte aus Pacht- und Lehngütern der Grundherrschaften zu erhalten. 2. Einkommen-Übersichten a) 1590-1599 Eine im ganzen Erzstift durchgeführte Erhebung der jährlichen Einkünfte der Jahre 1590-1599 gibt für das Stift Pfalzel folgende Angaben. Ratio decennalis frumentorum quae interpersonas ecclesiae B(eatae) M(ariae) V(irginis) Palatiolensis deservientes divisa sunt. Die Angaben seien aus den Registern ermittelt. Unterzeichnet von Dekan Johann Leonardi. K Bst. 1 C Nr. 11354 S.255f.
2. Einkommen-Übersichten 239 Korn (siligo) Hafer (avena) Wein (vinllm) Geld (ex venditione in Malter in Malter in Fuder frNmentorNm et proventiund Viertel und Viertel und Ohm blls) in fl. und Alb. 1590 645 335 366 118 1591 725 60 41 9813 1592 71 55 13 40 256 1593 67 54 19 144 1594 525 495 32 280 1595 66 54 36 110 1596 77 57 1440 239 1577 605 47 26 126 1598 63 51 5 2530 80 1599 67 51 6930 20 Bei den insbesondere sehr großen Schwankungen der Wein-Erträge ist zu beachten, daß diese durch höhere Geld-Erträge ausgeglichen sind, was gewiß so zu erklären ist, daß die Weine bzw. die Trauben und z. T. auch Getreide- Erträge bei der Ernte vor Ort verkauft wurden. Vielleicht hing das vom "Talent" der Kellner ab. Zum Vergleich mit anderen Stiften und Klöstern vgl. Heyen, Ein Verzeichnis der durchschnittlichen Jahreseinkünfte der Stifte und Klöster des Ober- und Niederstifts Trier für die Jahre 1590 bis 1599 (KurtrierJb 8. 1968~. 141-152). b) 1800 Über die jährlichen Einkünfte des Stiftes macht das Kapitel am 25. Juli 1800 (K Best. 276 Nr. 2479) folgende Angaben (in livres): Einkünfte: Aus Grundgütern An Erbbestands- und Grundzinsen Aus liegenden (ausgeliehenen) Kapitalien in Höhe von 16984 Iv 2508 lv 2676lv (Zinsen) Höhe nicht angegeben Dazu sind folgende Erläuterungen angefügt: Die Grundgiiter gehö·ren zum mehresten theil den Stifts Vicariis, so daß ein canonicus in allem nicht mehr bezogen, dann 48 Iv 48 c.; es ist vielleicht kein stift in den vier departementen, das so viel ver/ohm hat durch auf hebung des zehnden, als das hiesige, dann der gantze praesenti.J fabric und die mehreste anniversariae stunden aufzehnden. Der stifts custos muste wachs, wein, wasch besorgen aus bezogenen zehnden, da er eine besondere rente hatte. Auf der rechten Rheinseite habe das Stift gar nichts. Mit den Zinsen sei es so, daß das Stift nicht in der Lage gewesen sei, zu den Kontributionen und Grundsteuern der Orte beizusteuern. Dehalb hätten die Erbbeständer (Erbpächter), namentlich an der Mosel, mit diesem Argument alle Zahlungen verweigert.
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Korn (siligo) Hafer (avena) Wein (vinllm) Geld (ex venditione<br />
in Malter in Malter in Fuder frNmentorNm et proventiund<br />
Viertel und Viertel und Ohm blls) in fl. und Alb.<br />
1590 645 335 366 118<br />
1591 725 60 41 9813<br />
1592 71 55 13 40 256<br />
1593 67 54 19 144<br />
1594 525 495 32 280<br />
1595 66 54 36 110<br />
1596 77 57 1440 239<br />
1577 605 47 26 126<br />
1598 63 51 5 2530 80<br />
1599 67 51 6930 20<br />
Bei den insbesondere sehr großen Schwankungen der Wein-Erträge ist zu<br />
beachten, daß diese durch höhere Geld-Erträge ausgeglichen sind, was gewiß<br />
so zu erklären ist, daß die Weine bzw. die Trauben und z. T. auch Getreide-<br />
Erträge bei der Ernte vor Ort verkauft wurden. Vielleicht hing das vom<br />
"Talent" der Kellner ab. Zum Vergleich mit anderen Stiften und Klöstern vgl.<br />
Heyen, Ein Verzeichnis der durchschnittlichen Jahreseinkünfte der Stifte und<br />
Klöster des Ober- und Niederstifts Trier für die Jahre 1590 bis 1599 (KurtrierJb<br />
8. 1968~. 141-152).<br />
b) 1800<br />
Über die jährlichen Einkünfte des Stiftes macht das Kapitel am 25. Juli<br />
1800 (K Best. 276 Nr. 2479) folgende Angaben (in livres):<br />
Einkünfte:<br />
Aus Grundgütern<br />
An Erbbestands- und Grundzinsen<br />
Aus liegenden (ausgeliehenen)<br />
Kapitalien in Höhe von 16984 Iv<br />
2508 lv<br />
2676lv<br />
(Zinsen) Höhe nicht angegeben<br />
Dazu sind folgende Erläuterungen angefügt: Die Grundgiiter gehö·ren zum mehresten<br />
theil den Stifts Vicariis, so daß ein canonicus in allem nicht mehr bezogen, dann 48 Iv<br />
48 c.; es ist vielleicht kein stift in den vier departementen, das so viel ver/ohm hat durch auf<br />
hebung des zehnden, als das hiesige, dann der gantze praesenti.J fabric und die mehreste<br />
anniversariae stunden aufzehnden. Der stifts custos muste wachs, wein, wasch besorgen aus<br />
bezogenen zehnden, da er eine besondere rente hatte.<br />
Auf der rechten Rheinseite habe das Stift gar nichts.<br />
Mit den Zinsen sei es so, daß das Stift nicht in der Lage gewesen sei, zu den<br />
Kontributionen und Grundsteuern der Orte beizusteuern. Dehalb hätten die<br />
Erbbeständer (Erbpächter), namentlich an der Mosel, mit diesem Argument<br />
alle Zahlungen verweigert.