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29.12.2014 Aufrufe

214 § 24. Chor- und Gottesdienst, Kalender Kost und Kleidung habe das Kapitel zu stellen. Die Aufsicht solle der reetor seholarum führen. Inwieweit die Bestimmung ausgeführt wurde, ließ sich nicht nachprüfen. Das Ewige Licht ist in den allgemeinen Statuten von 1595 bezeugt. Grundsätzlich sind eine Lampe im Chor und eine vor dem Sanctissimum vorgesehen, doch genüge auch - wenn nicht genügend Öl vorhanden sei - die Lampe vor dem Sanctissimum, die aber ständig brennen solle. Für die konkreten Verhältnisse in der Stiftskirche in Pfalzel ist damit freilich nichts gesagt. Mit der Inkorporation der Klause in Cochem 1463 (vgl. § 8 Abschn. C) bestimmt Erzbischof Johann 11., daß aus deren Einkünften künftig am Karfrei tag nach Mittag bis Mitternacht vor Ostern 3 fl. (als Präsenz) für eine Psalmenlesung vor dem Grab des Herrn (ante sepulturam domim) zu zahlen seien (K Best. 157 Nr. 99). Zu dem im Trierischen sehr alten, heute noch geübten Ritus der Grablegung an Karfreitag vgl. Kurzeja, Liber ordinarius S. 137 ff. mit Anm. 493. Eine umfassende Untersuchung der Bräuche um die Depositio Crucis am Karfreitag fehlt (Mitteilung Jürgen Bärsch/Eichstätt Mai 2004). Liturgiegeschichtlich bemerkenswert mag auch die Bestimmung der allgemeinen Statuten von 1595 sein, daß der zelebrierende Priester den Kelch zum Altar und wieder zurück tragen solle, außer im Hochamt, bei dem der Ministrant den Kelch zu tragen habe. Hinsichtlich der Lesungen ist erwähnenswert, daß die Statuten von 1480 bestimmen, täglich zur Erbauung das Martyrologi um zu lesen, was seitlangem versäumt worden sei. Die allgemeinen Statuten von 1595 schärfen im übrigen ein, daß grundsätzlich der Trierer Ritus zu beachten sei. Die Totenmesse (Missa defunetorum), meist als Anniversar oder Memorie, wurde in Pfalzel nach Ausweis der Statuten von 1463 am Montag, Mittwoch und Freitag gehalten. Für die Berechtigung an den dabei verteilten Präsenzgeldern war die Teilnahme an Matutin, Hochamt und Vesper maßgebend. Eine Tabelle für die Aufschlüsselung von 6, 8, 11 etc. Albus unter sechs bis 15 Berechtigten ist im Kopiar PfarrA fol. 13-14 überliefert. Über die über die Woche verteilte tägliche Messe der Vikare und Altaristen sowie eine Messe der Vikare und Altaristen an den Werktagen der Fas te n z e i t vgl. § 15. 3 . Festkalender des Stiftes Pfalzel Er ist erstellt nach dem Memorienverzeichnis von 1553/66 (vgl. § 23) mit Ergänzung urkundlich überlieferter Stiftungen sowie den Angaben des Prozessionale von 1708 (vgl. hier Abschn. 4). Die im Proprium Sanctorum dieses

3. Festkalender des Stiftes Pfalzel 215 Processionale ohne Prozession oder Statio genannten Tage sind hier aber nicht aufgenommen, weil sie nicht als Pfalzeler Eigenfeste bezeichnet werden können. Notiert ist, wenn die aus Stiftungen überlieferten Fest- und Gedenktage im Processionale von 1708 nicht (mehr) genannt sind. 6. Dezember Fest des hL Nikolaus. V gL Abschn. 4, Proprium Sanctorum Mittwoch der Adventsquatember (= nach dem 3. Adventssonntag) Allgemeine Memorie der Mitglieder der Liebfrauen-Bruderschaft (vgL § 22), bei der der Bruderschaftsmeister vier große Wachskerzen ad medium ecclesiae und der Kellner des Stiftes zwei Anniversarien-Kerzen zu stellen haben. Nicht im Processionale Freitag der Adventsquatember (= nach dem 3. Adventssonntag) Memorie der Adela mit einer Spende von 1 Ohm Wein und 1 MI. Weizen an die Armen (vgL § 20). Ergänzung im Processionale (Abschn. 4) Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Assumptio Mariae (15. August) 4 fl. Präsenzgeld, gestiftet 1463 von Erzbischof Johann aus den damals dem Stift inkorporierten Gütern der Klause in Cochem. Das Präsenzgeld ist gebunden an die Teilnahme bei Prim, Vesper, Matutin und Hochamt. Der Ktistos erhält pro subsidio luminanum summ; altans an diesen Festen 2 fl. (vgL § 8). Zu diesen vier Hauptfesten vgL auch weiter unten die Stiftung zum Dreifaltigkeits-Sonntag (= Sonntag nach Pfingsten). VgL auch Abschn. 4 (processionale) 13. Januar (Oktav von Epiphanie), seit 1707 Sonntag nach der Oktav Kirchweih (Dedicatio) der Stiftskirche. V gL Abschn. 4 17. Januar Fest des W. Antonius (im Index notiert) 30. Januar Fest der hL Aldegund. Gestiftet von dem Kanoniker Heinrich von Löwenstein (1500-1517, zuletzt Kustos; vgL § 33). Nicht im Proprium Sanctorum von 1708 (Abschn. 4) 2. Februar Lichtmeß (purificatio). VgL Proprium Sanctorum von 1708 (Abschn. 4) 13. Februar Fest des hl. Kastor mit commemoratio des hl. Florin. Gestiftet von Erzbischof Otto von Ziegenhain; zugleich dessen Todestag (1430). Präsenzgeld 10 Alb. und 10 Heller aus Enkirch (Index). - Nicht im Proprium Sanctorum von 1708 (Abschn. 4) Aschermittwoch V gl. Processionale (Abschn. 4)

3. Festkalender des Stiftes Pfalzel 215<br />

Processionale ohne Prozession oder Statio genannten Tage sind hier aber<br />

nicht aufgenommen, weil sie nicht als Pfalzeler Eigenfeste bezeichnet werden<br />

können. Notiert ist, wenn die aus Stiftungen überlieferten Fest- und Gedenktage<br />

im Processionale von 1708 nicht (mehr) genannt sind.<br />

6. Dezember<br />

Fest des hL Nikolaus. V gL Abschn. 4, Proprium Sanctorum<br />

Mittwoch der Adventsquatember (= nach dem 3. Adventssonntag)<br />

Allgemeine Memorie der Mitglieder der Liebfrauen-Bruderschaft (vgL<br />

§ 22), bei der der Bruderschaftsmeister vier große Wachskerzen ad medium<br />

ecclesiae und der Kellner des Stiftes zwei Anniversarien-Kerzen zu stellen<br />

haben. Nicht im Processionale<br />

Freitag der Adventsquatember (= nach dem 3. Adventssonntag)<br />

Memorie der Adela mit einer Spende von 1 Ohm Wein und 1 MI. Weizen an<br />

die Armen (vgL § 20). Ergänzung im Processionale (Abschn. 4)<br />

Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Assumptio Mariae (15. August)<br />

4 fl. Präsenzgeld, gestiftet 1463 von Erzbischof Johann aus den damals<br />

dem Stift inkorporierten Gütern der Klause in Cochem. Das Präsenzgeld<br />

ist gebunden an die Teilnahme bei Prim, Vesper, Matutin und Hochamt.<br />

Der Ktistos erhält pro subsidio luminanum summ; altans an diesen Festen<br />

2 fl. (vgL § 8). Zu diesen vier Hauptfesten vgL auch weiter unten die Stiftung<br />

zum Dreifaltigkeits-Sonntag (= Sonntag nach Pfingsten). VgL auch<br />

Abschn. 4 (processionale)<br />

13. Januar (Oktav von Epiphanie), seit 1707 Sonntag nach der Oktav Kirchweih<br />

(Dedicatio) der Stiftskirche. V gL Abschn. 4<br />

17. Januar<br />

Fest des W. Antonius (im Index notiert)<br />

30. Januar<br />

Fest der hL Aldegund. Gestiftet von dem Kanoniker Heinrich von Löwenstein<br />

(1500-1517, zuletzt Kustos; vgL § 33). Nicht im Proprium Sanctorum<br />

von 1708 (Abschn. 4)<br />

2. Februar<br />

Lichtmeß (purificatio). VgL Proprium Sanctorum von 1708 (Abschn. 4)<br />

13. Februar<br />

Fest des hl. Kastor mit commemoratio des hl. Florin. Gestiftet von Erzbischof<br />

Otto von Ziegenhain; zugleich dessen Todestag (1430). Präsenzgeld<br />

10 Alb. und 10 Heller aus Enkirch (Index). - Nicht im Proprium Sanctorum<br />

von 1708 (Abschn. 4)<br />

Aschermittwoch<br />

V gl. Processionale (Abschn. 4)

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