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204 § 23. Tod, Begräbnis, Anniversarien, Memorien<br />

1. Maßnahmen nach dem Tod<br />

Den Tod eines Kapitularen sollen dessen Erben oder Hausgenossen sofort<br />

dem Dekan bzw. bei dessen Abwesenheit dem Senior des Kapitels mitteilen.<br />

Der Glöckner des Stiftes benachrichtigt alle Kapitulare. Danach gibt er mit<br />

der kleinen Prim-Glocke (Primen KJöckeiein) drei Zeichen und läutet dann alle<br />

Glocken mit drei stürmen, jeweils mit einem Zeichen mit der Prim-Glocke vor<br />

jedem Sturm. Dieses große Geläut erfolgt beim Tod eines Kapitulars an den<br />

drei Tagen bis zur Beerdigung morgens, mittags und abends; beim Tod eines<br />

Vikars gibt es nur das erste Läuten mit drei Stürmen und das zur Beerdigung.<br />

Der Glöckner entkleidet den Toten, wäscht die Leiche und bekleidet sie<br />

standtsmäßig. Mit Hilfe der Lehnsleute oder anderer wird der Tote (im Sterbehaus)<br />

auf das thombeau oder paradun-beth gelegt (aufgebahrt). Wenn der Tote<br />

dort liegt (und Trauergäste kommen), geht der Glöckner auf! und ab und achtet<br />

darauf, daß die Leiche sauber und rein gehaiten wird. Mit Hilfe der Lehnleute wird<br />

die Leiche in die doten-iaad (in den Sarg) gelegt.<br />

Die Lehnleute wachen während der Nächte (vor der Beerdigung) bei der<br />

Leiche. Dabei erhalten sie jeder für jede Nacht ein Maß Wein und ein Albus<br />

Weißbrot. Die Lehnleute heben auch das Grab aus, dessen Platz ihnen vom<br />

Kapitel angewiesen wird, legen (bei der Beerdigung) den Leichnam hinein und<br />

schließen das Grab. Früher erhielten sie am Begräbnistag die Beköstigung (die<br />

kost) im Sterbehaus; das wird jetzt abgeschafft.<br />

Der Glöckner erhielt früher für seine Arbeit an den drei Exequientagen<br />

2 Rt. 48 Alb. und im Sterbehaus an allen Tagen die Beköstigung sowie für die<br />

auffbarthung des dreysiger (Gedächtnis am 30. Tag) 1 Rt. 6 Alb. Künftig erhält er<br />

von den Erben eines Kapitulars für alle Dienste 7 Rt. 18 Alb., eines Vikars 4 Rt.<br />

2. Zum Begräbnis und zum Zeremoniell<br />

Die Erben des Verstorbenen bestellen sechs oder acht Männer in schwarzen<br />

Mänteln, die - in absentia sodaiitaJis (s. unten) - die Leiche tragen, sowie vier<br />

Männer mit schwarzen Mänteln, die die Leiche begleiten und von denen jeder<br />

eine 3/ 4<br />

-Pfund-Kerze in der Hand trägt; diese Kerzen werden um das doten-gerüst<br />

aufgestellt. (Bestimmungen über die Trauerflore sind gestrichen; vgl. dazu<br />

weiter unten.)<br />

An die beiden Kreuze des Stiftes kommen je ein vier Ellen langer Trauerflor,<br />

den die Choralen bekommen, und an das große Kreuz ein sechs Ellen<br />

langer Trauerflor, den der Glöckner erhält. (Diese Bestimmung wurde durch<br />

kurfürstliche Verordnung gestrichen. Die Choralen erhalten für ihren Dienst<br />

24 Alb.)

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