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§ 23. Tod, Begräbnis, Anniversarien, Memorien 203<br />

von Trier wurde keiner von diesen in der Stiftskirche begraben, selbst nicht<br />

Erzbischof Jakob von Sierck, der in Pfalzel in einem Gebäude des Stiftes<br />

gestorben ist (vgl. § 8). Anderseits war es aber offensichtlich ganz "normal",<br />

jedenfalls keine besondere Ausnahme, daß Laien im Kreuzgang des Stiftes<br />

oder in dessen St. Peter-Kapelle begraben wurden, wenn es sich dabei auch<br />

überwiegend um Angehörige von Kanonikern gehandelt haben mag. Im Testament<br />

des Johann Jakob Ebentheuer von 1755 (vgl. § 33) heißt es, er wünsche<br />

sein Grab ante portam chon more hic consueto, was im Schiff bzw. in der Vierung bedeuten<br />

würde; ob das auf das 18. Jahrhundert zu beschränken ist, muß offen<br />

bleiben.<br />

Das Zeremoniell einer Beerdigung mit Beisetzung im Kreuzgang schildert<br />

eine Urkunde vom 5. März 1437 (K Best. 157 Nr. 88), in der die Eheleute Nikolaus<br />

Weißbäcker und Liefgen zu Pfalzel dem Stift ein Haus an der Mühle<br />

schenken und bestimmen, daß beide nach ihrem Tod im Kreuzgang beerdigt<br />

werden sollen. Zur Begräbniszeremonie, die ausdrücklich als Brauch bezeichnet<br />

wird, heißt es, daß der Leichnam mit Prozession in der Kirche empfangen<br />

werden solle. Dort solle man eine Vigil singen, dann die Leiche mit Kerzengeleucht<br />

und Gedeck "bereiten", eine Seelenmesse lesen und anschließend die<br />

Leiche in einem Grab im Kreuzgang begraben. Danach sollen hintereinander<br />

30 hl. Messen gelesen werden und nach jeder Messe solle der Zelebrant mit<br />

Weihwasser zum Grab gehen. Auch beim Jahrgedächtnis sei neben der Vigil<br />

und der Seelenmesse eine Prozession zum Grab üblich. Die beiden Eheleute<br />

sind in dem weiter unten beschriebenen Memorienverzeichnis eingetragen,<br />

wobei es heißt: et itur cum commendatione ad sepuJchrum in ambitu. Die besondere<br />

Erwähnung dieses Gangs zum Grab läßt freilich darauf schließen, daß das nun<br />

doch wieder nicht allgemeiner Brauch war.<br />

Eine Trauer- und Begräbnisordnung für Kanoniker und Vikare erließ<br />

das Stift am 20. Mai 1774 (KP S. 104-109), die wegen ihrer detaillierten<br />

Angaben - auch wenn die Liturgie als solche weitgehend ausgeklammert ist -<br />

hier ausführlicher zitiert sei. Ein unmittelbarer Bezug zur kurfürstlichen Ordinatio<br />

... circa exsequüs vom 28. Juni 1737 (Blattau 4, S. 252-259) ist nicht<br />

gegeben und insoweit auch keine direkte Diskrepanz mit der verschärften<br />

Neufassung des Kurfürsten vom 19. September 1777 (Blattau 5, S. 231-235);<br />

(vgl. allgemein zum Trierer Begräbnisritus Andreas Heinz in: ArchMittelrheinKG<br />

56. 2004 S. 159-198).

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