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202 § 22. Bruderschaften<br />

§ 22. Bruderschaften<br />

Lie bfra uen-Bruderschaft<br />

1457 leihen Dekan und Kapitel des Stiftes Pfalzel Erzbischof Johann 11.<br />

auf ein Jahr 500 fl. aus den Mitteln ihrer Präsenz und denen der Liebfrauen-<br />

Bruderschaft (K Best. 1 C Nr. 18 Stück 58; Goerz, RegEb S. 205; vgl. § 18<br />

Abschn. 3). Diese fraternitas Beatae Mariae Virginis ist auch in den Statuten<br />

von 1480 genannt. 1487 kauft die Bruderschaft bzw. deren Brudermeister<br />

eine Rente in Pfalzel (Kopiar BistA S. 68), 1526 ist Christian Nolden, Vikar<br />

des St. Johann Baptist-Altares (vgI. § 26), magister der Bruderschaft (K Best.<br />

157 Nr. 302 Stück 2). Die Bruderschaft wird auch später noch gelegentlich<br />

erwähnt, doch sind nähere Angaben nicht möglich (1552: K Best. 157<br />

Nr. 198; 1608: Nr. 158; 1623: Statuten). Im Mischbd (StadtBi) war anscheinend<br />

auch ein Verzeichnis der Mitglieder der Bruderschaft vorgesehen,<br />

doch ist dies nicht über die Eintragung des ersten (neuen) Mitglieds<br />

Gumbrett Theis aus Pfalzel, 1568, hinausgekommen (BI. 113r). Dies zeigt<br />

aber, daß auch Laien Mitglieder werden konnten. 1655 wird das Amt des Bruderschaftsmeisters<br />

dem des Kellners inkorporiert (Generalkapitel, Mischbd<br />

StadtBi).<br />

Die 1756 bezeugte Marianische Sodalität hat mit dem Stift nichts zu tun, sondern ist<br />

eine Gemeinschaft der Pfarrgemeinde St. Martin, wenn auch einzelne Stiftsherren<br />

ihr angehört oder sie gefördert haben mögen (K Best. 157 Nr. 315). Wengier (pfalze!<br />

S. 46) berichtet, die Sodalität sei 1775 erneuert worden; alle Geistlichen des Stiftes<br />

hätten sich damals einschreiben lassen.<br />

§ 23. Tod, Begräbnis, Anniversarien, Memorien<br />

Die schüttere schriftliche Überlieferung des Stiftes ermöglicht keine detaillierte<br />

Schilderung der liturgisch-religiösen Gewohnheiten und Gebräuche um<br />

Tod und Gedächtnis. Grundsätzlich läßt sich aber sagen, daß das Stift einerseits<br />

keine überörtlich bedeutsame Kultstätte - wie die großen Abteien und<br />

Stifte oder Wallfahrtsorte - war, in der auch Auswärtige mit Anniversarien<br />

und Memorien oder gar einer Grabstätte eingebunden zu sein wünschten, daß<br />

es aber anderseits - und vielleicht auch deshalb - kein exklusives Stiftsgremium<br />

bildete, sondern offen war für die Menschen der Siedlung Pfalzel und<br />

der näheren Umgebung.<br />

Das zeigt sich besonders am Begräbnisrecht. Trotz der zeitweise engen<br />

Bindung an die in unmittelbarer Nachbarschaft residierenden Erzbischöfe

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