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4. Verhältnis zur Gemeinde Pfalzel 183<br />

kann es sich wohl nur um Kurtrier handeln, da Pfalzel in anderen Territorien<br />

kaum Besitz hatte.<br />

- 1457 (26./27. Januar). Dekan und Kapitel des Stiftes Pfalzelleihen dem<br />

Elekten Johann 11. auf ein Jahr aus Rücklagen der Präsenz und der Liebfrauen-<br />

Bruderschaft 500 fl.; der Erzbischof gelobt, dafür 20 fl. (als Zins) für Messen<br />

zu zahlen (K Best. 1 C Nr. 18 Stück 58; Goerz, RegEb S. 205). Vermutlich handelt<br />

es sich um diese Verschuldung, für die der Erzbischof 1460 dem Stift Abgaben<br />

der Fischer zu Pfalzel anweist (Goerz, RegEb S. 210).<br />

- 1514. Erzbischof Richard gewährt dem Stift Zollfreiheit für dessen eigenes<br />

Wachstum zu Cochem (K Best. 1 C Nr. 23 S. 359).<br />

- 1652. Zur Huldigung Erzbischof Karl Kaspars in Pfalzel vgl. nachstehend<br />

Abschn. 4.<br />

4. Verhältnis zur Gemeinde Pfalzel<br />

Der Bering des Frauenklosters bzw. des Kanonikerstiftes mitsamt dem<br />

aus diesem späteren Stiftsbering separierten Bereich von Burg, Residenz und<br />

Amt des Erzbischofs-Kurfürsten von Trier wie er im 17. Jahrhundert mit dem<br />

f<br />

heute im Kern noch erhaltenen Festungsgürtel umschlossen wurde, bestand<br />

(und besteht) östlich neben dem weit größeren Bering der Wohngemeinde<br />

Pfalzel. Sehr wahrscheinlich ist dies der 5. Teil der Gesamtgemarkung, wie er<br />

in Weistümern immer angesprochen wird. Das 1/ 5<br />

des Stiftes (mitsamt der<br />

kurfüstlichen Burg bzw. Amtsverwaltung) findet in der Perspektive der ursprünglichen<br />

Grundherrschaft (des 7. Jahrhunderts) seine Ergänzung in der<br />

auch bis zum Ende des Stiftes bestehenden Grundherrschaft jenseits der Mosel<br />

um Eitelsbach-Mertesdorf. Diese sehr viel älteren Verflechtungen wird<br />

man bei einer Betrachtung des Verhältnisses Stift - Wohngemeinde (und umgekehrt)<br />

im Blick behalten müssen. Über alles Trennende hinweg sind Stift<br />

und Gemeinde eine Einheit.<br />

Das kann hier nicht im Detail dargestellt werden; auch dazu fehlen Vorarbeiten.<br />

So bleiben nur wenige Notizen:<br />

- 1391 (31. August). Erzbischof Werner erlaubt den Bürgern zu Pfalzel,<br />

von allem verzapften Wein Ungeld, gleich dem Sestergeld der Stadt Trier, zu<br />

erheben, vorbehaltlich der Rechte und Freiheiten des Stiftes und des Klerus zu<br />

Pfalzel. Das Geld ist für Schloß und Befestigung Pfalzel zu verwenden (Kopiar<br />

BistA S. 108; nicht bei Goerz, RegEb).<br />

- 1652. Die Huldigung des am 12. März 1652 in Trier inthronisierten<br />

Erzbischofs Karl Kaspar von der Leyen am 10. April 1652 in Pfalzel wird zeitgenössisch<br />

so geschildert: Capilulum obiciavil cum logis usque ad Mosel/am el dedu-

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