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1. Verhältnis zum Papst 181<br />

Inwieweit diese schulischen Verhältnisse in frühere Epochen zurückdatiert<br />

werden dürfen, kann anhand schriftlicher Überlieferung nicht beantwortet<br />

werden. Die Funktion eines Scholasters als Ausbilder von Kindern<br />

und Jugendlichen primär für den Gottesdienst (im weiteren Sinne) des<br />

eigenen Stiftes, darüber hinaus aber auch zur Unterrichtung und Förderung<br />

von Kindern des engeren Umfeldes - d. h. nicht als überörtliche, regionale<br />

"Bildungs-" und Erziehungs-Anstalt - hat wohl auch im kleinen Stift Pfalzel<br />

immer bestanden und ist auch (gewiß mit Höhen und Tiefen) ausgeübt<br />

worden.<br />

In den nach der Visitation von 1701 erlassenen Bestimmungen (vgl. § 10)<br />

sind für die Annahme als Lehrer (ludimoderato,", reetor) und als Organist (ludimagister)<br />

folgende Bedingungen genannt: katholisch, fromm, gebildet (pius et<br />

doetus), von legitimer Geburt, unverheiratet (non uxoratus), kundig in Sprache<br />

und Gesang (mit Ausnahme in besonderen Fällen) und von gutem Benehmen<br />

(de honesto vietu), damit sie die Kinder (parvulos) in christlicher Grundhaltung<br />

und Frömmigkeit (ehristiana rudimenta et pietatem) erziehen. Der Lehrer<br />

(reetor) ist verpflichtet, mit seiner Schule (sehola) am Gottesdienst in St. Nikolaus<br />

und am Katechismusunterricht der Jesuiten (eateehismum Jesuitarum)<br />

in St. Martin teilzunehmen sowie den Chor (zum Gottesdienst) in St. Nikolaus<br />

zu bilden 6nd auch am üblichen Salve Regina an den Sonn- und Feiertagen<br />

mitsamt deren Vigil und an allen Tagen der Fastenzeit (Quadragesima)<br />

teilzunehmen.<br />

Im Protokoll des Generalkapitels vom 15. Juni 1603 ist notiert, daß der<br />

Schulmeister derzeit abwesend sei und an seiner Stelle die Schule in Vertretung<br />

von Jakob Ehrang betreut werde (seolam tanquam ludimoderator absente administrabit<br />

Jaeobus Eringius loeo stipendii, habebit pro vietu et salario 40 Taler ete.). -<br />

Als Zufalls fund sei notiert, daß zum Jahre 1628 ein Schulmeister Stephan von<br />

Pfalzel bezeugt ist (K Best. 56 = Reichskammergericht, Nr. 2978). - Kosten<br />

für das Schulgebäude wurden im 18. Jahrhundert anscheinend aus Mitteln der<br />

Fabrik bestritten (K Best. 157 Nr. 307). Anderseits zahlt 1756 der Scholaster<br />

für das Gehalt des Schulmeisters 45 Rt. und zu den Kosten für eine Reparatur<br />

des Schulgebäudes 75 Rt. (vgl. § 12 Abschn. 3).<br />

§ 18. Äußere Bindungen und Beziehungen<br />

1. Verhältnis zum Papst<br />

Natürlich hat man auch in Pfalzel insbesondere im späten Mittelalter Bestätigungen<br />

interner Maßnahmen bei der Kurie erbeten und erhalten. Umgekehrt<br />

war das Interesse an Verleihungen von Pfründen im kleinen Stift Pfalzel

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