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176 § 15. Vikarien und Altarpfründen<br />

1675-1713 Johann Jodok Sagittarius<br />

1713-1771 Johann Nikolaus Beaupain<br />

1771-1786 Christoph Reichert<br />

1786-1789 Johann Jakob Wolf<br />

1789-1799 Johann Peter Willwersch<br />

Al tar hl. Kreuz s. (2) St. Johann Baptist<br />

5. Vikarie Lanser<br />

Der Pfalzeler Kanoniker Johann Michael Lanser stiftete in seinem Testament<br />

vom 7. Juli 1733 (K Best. 157 Nr. 309; vgl. § 35) eine Vikarie im Stift. Der<br />

Vikar wurde zum Chordienst und zur Zelebration wie die übrigen Vikare und<br />

zur Feier von wöchentlich zwei hl. Messen - am Samstag zu Ehren der Gottesmutter<br />

und am Mittwoch zu Ehren des hl. Johann Nepomuk - verpflichtet.<br />

Eine Bindung der Zelebrationsverpflichtungen an einen Altar ist nicht genannt.<br />

Das Nominationsrecht wurde dem Kapitel übertragen, jedoch mit der<br />

Einschränkung, daß als erster Vikar der "treue Diener" des Stifters, Johann<br />

Wolfgang Weyer, anzunehmen und in der Folge den Verwandten der Familie<br />

Lansers ein Vorrecht einzuräumen sei. In ähnlicher Weise hatte bereits die<br />

Mutter Johann Michael Lansers, Maria Elisabeth geb. Janson, die Einrichtung<br />

eine Vikarie nach ihrem und ihres Sohnes Tod verfügt (Abschrift ohne Datum<br />

in K Best. 157 Nr. 312); hier war außer den genannten beiden hl. Messen noch<br />

eine dritte am Dienstag - zu Ehren des hl. Antonius - vorgesehen und über<br />

die Residenz gesagt, daß der Vikar nur im Oktober und innerhalb des Jahres<br />

weitere 14 Tage abwesend sein dürfe, wobei die Zelebrationsverpflichtungen<br />

nachzuholen seien.<br />

Hinsichtlich der Dotation hatte der Stifter lediglich bestimmt, der als notwendig<br />

festzustellende Betrag solle seinem Erbgut entnommen werden, während<br />

noch die Mutter ein Haus in Pfalzel, ein Gut in Piesport und als Einkaufgeld<br />

in die Präsenz des Stiftes 3000 Rt. festgesetzt hatte. Verständlicherweise<br />

kam es dann nach dem Tod Lansers 1733 zu langwierigen Auseinandersetzungen<br />

zwischen den Erben und dem Stift Pfalzel, in die auch der Kurfürst eingeschaltet<br />

wurde (die Einzelheiten in K Best. 157 Nr. 312). Die schließlich<br />

dem Stift ausbezahlte bzw. in Obligationen übergebene Summe betrug 4700<br />

Rt.; das Stift hatte 5000 Rt. verlangt, die Erben 4500 Rt. angeboten. Der Erzbischof<br />

verlieh dem jeweiligen Vikar das ius civium in Pfalzel, wie es die Kanoniker<br />

und Vikare auch besaßen, und verlieh am 28. Februar 1746 als erstem<br />

dem presbyter Trevirensis Johann Wolfgang Weyer die Vikarie.<br />

Über eine Inschrift an einem Haus, das Lanser als Wohnung des Vikars<br />

hatte renovieren lassen, vgl. § 3 Abschn. 5. - Über die Präbenda Lanseriana im<br />

Stift St. Paulin vgl. Heyen, GS NF 6, St. Paulin S. 231-233.

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