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168 § 14. Die Ämter (offitia minores)<br />

nonikates, wurde anscheinend auch Pfalzel herangezogen. Dazu ist überliefert,<br />

daß der Kanoniker Franz Theoderich von Villesuryon 1677 gegen die Zahlung<br />

einer Pension von 60 Rt. durch die Universität auf seine Pfründe in Pfalzel verzichten<br />

wollte (vgl. § 34). Die Universität verlangte vom Stift ad minus diese<br />

60 Rt. jährlich, was dem Stift aber zu hoch schien. Als die Universität nun vorschlug,<br />

zur Festsetzung eines jährlichen Fixums den Durchschnitt des Ertrags<br />

einiger Jahre einer Kanonikerpfründe zu berechnen, hatte das Stift dagegen Bedenken,<br />

weil ein guter Herbst bevorstehe und damit die Einnahmen überhöht<br />

würden. Das Ergebnis der dem Erzbischof vorgetragenen Verhandlungen ist<br />

nicht bekannt (K Best. 1 C Nr. 19037). - Dieser Weg einer Mitfinanzierung der<br />

Universität durch geistliche Pfründen wurde schließlich 1722 dadurch aufgegeben,<br />

daß die Landstände eine pauschale Zahlung von 1200 Rt. übernahmen.<br />

3. Studierende<br />

Über die Ausbildung der Kanoniker wird in den Statuten und auch in den<br />

Einzelquellen nichts gesagt. Die Grundausbildung für die Teilnahme am Chorund<br />

Gottesdienst war Sache des Scholasters, was indirekt daraus hervorgeht,<br />

daß dieser für die Zulassung zur Subdiakonatsweihe ein Zeugnis auszustellen<br />

hatte. Von der Freistellung Studierender von der Residenzpflicht, wie sie für<br />

andere Stifte überliefert ist, ist in Pfalzel nichts bekannt, was aber nur besagen<br />

kann, daß ein solches Recht offenbar nicht in Anspruch genommen wurde.<br />

§ 14. Die Ämter (offitia minores)<br />

Zu der - zumindest im Trierischen im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen<br />

- Unterscheidung zwischen den Dignitäten (propst und Dekan) und<br />

den auf Lebzeit übertragenen offitia maiores (Scholaster, Kustos, Kantor) einerseits<br />

und den offitia minores vgl. § 12.<br />

1. Der Kellner<br />

Nach der Abschaffung der Einzelpfründe 1386 oblag die Verwaltung der<br />

Besitzungen und Einkünfte des Stiftes dem Kellner, der in der Neuzeit in Pfalzel<br />

nicht nur die Kapitelsgüter im engeren Sinne (die Kellereigüter der anderen<br />

Stifte) zu verwalten hatte, sondern auch die übrigen Sondervermögen (Fabrik,<br />

Präsenz etc.; vgl. weiter unten). Das ist sicherlich darin begründet, daß<br />

diese Sondervermögen in Pfalzel sehr gering waren.

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