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4. Der Kustos/ Thesaurar 165<br />

während des ganzen Jahres Kerzen für die Meßfeiern am Hochaltar und<br />

an den übrigen Altären, während des Winters auch für die ministrierenden<br />

Knaben;<br />

- an Lichtmeß jedem Kanoniker eine Kerze von 1 Pfd, jedem Vikar von<br />

1/ 2 Pfd, jedem Altaristen von 1/ 4 Pfd und den Lehnleuten (jeudalibus) von<br />

1/ 4<br />

Pfd.<br />

Diese "Kerzenverpflichtungen" des 16. Jahrhunderts entsprechen weitgehend<br />

den Bestimmungen in den Verfügungen nach der Visitation von 1701<br />

(vgl. § 10). Zu der Ausstattung der Altäre während des Jahres heißt es recht<br />

unbestimmt iuxta observantiam et sui munens. An Lichtmeß erhalten jetzt - mit<br />

der Einschränkung auf die im Chor Anwesenden - \~ Pfd der ludimagister, der<br />

subcustos, der vifficus zu Eitelsbach und die feudales sowie die Chorknaben (choralibus)<br />

eine Kerze. Zusätzlich sind genannt zur Osterkerze eine oder zwei<br />

Kerzen auf den Kerzenständer sowie im Winter Kerzen am Pult (pulpitum) und<br />

den Chorknaben in der Matutin.<br />

1802 heißt es, er habe für Wein, Wachs, Wäsche und die Kordel für die<br />

Glocke aufzukommen (K Best. 276 Nr. 2681).<br />

Als Amtsausstattung besaß der Kustos die Kirche zu Nonnweiler (vgl.<br />

§ 29), deren Kollation ihm allein zustand (Statut von 1463). Für die Beleuchtungslasten<br />

erhlelt er zusätzlich an eingesetzten (gestifteten) Festen den doppelten<br />

Anteil aus der Präsenz.<br />

Die Rechte an der Kirche zu Nonnweiler gaben gelegentlich Anlaß zu Auseinandersetzungen<br />

im Kapitel wegen der Übertragung der Baulasten, wenn<br />

die Inhaber wechselten. So war 1772 bis 1782 Karl Kaspar Schilli d. J. Kustos<br />

und hatte einen Neubau zu bestreiten. Er wollte dazu seinen Amtsvorgänger,<br />

den nachmaligen Dekan, heranziehen. Die Frage war noch unentschieden, als<br />

Schilli 1782 sein Amt niederlegen wollte, um das des Scholasters zu erhalten.<br />

Man einigte sich daher vor der Scholasterwahl dahin, daß der Dekan 400 Rt.<br />

aus eigenen Mitteln zahle sollte, Schilli aber von den Kosten des Neubaus 3/ 4<br />

und der künftige Kustos 1/ 4 (so in KP zum 16. August 1782). Bei der Wahl am<br />

13. Dezember wurde dann aber vereinbart, daß der Dekan 3/ 8 , Schilli 3/ 8<br />

und<br />

der neue Kustos 2/ 8<br />

zu zahlen hätten. Am 16. August 1782 war außerdem beschlossen<br />

worden, daß der Kustos künftig jährlich 15 Rt. an die Fabrik zahlen<br />

solle; die so zusammenkommenden Gelder seien dann zweckgebunden für<br />

Reparaturen über 25 Rt. und Neubauten an der Kirche zu Nonnweiler.<br />

Bei der Wahl vom 15. Mai 1772 wurden als Pflichten des Kustos angegeben,<br />

für Kerzen, Glockenseil, Wein (dafür erhält er zwei Ohm Wein aus Eitelsbach)<br />

und die Wäsche zu sorgen.<br />

Im 18. Jahrhundert wird der Kustos - zur Unterscheidung vom Küsterauch<br />

als Oberkustos bezeichnet (z. B. 1794: K Best. 1 C Nr. 19038).

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