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164 § 12. Dignitäten und Ämter auf Lebzeit<br />

Scholasterie zu kürzen und für andere Maßnahmen des Stiftes, insbesondere<br />

bei der Reparatur von Bauschäden, zu verwenden. So hatten schon 1695 und<br />

1699 die wählbaren Kanoniker vor der Wahl eine Wahlkapitulation unterzeichnet,<br />

in der sich der Erwählte verpflichtete, bis zum Wiederaufbau der verschiedenen<br />

Bauschäden auf die Mehrzahl seiner Scholasterie-Einkünfte zu verzichten.<br />

- Nach dem Tod des Scholasters Nalbach 1756 ging das Kapitel noch<br />

einen Schritt weiter und erbat vom Kurfürsten zur Tilgung der Fabrikschulden<br />

die Inkorporation der Hälfte der auf jährlich 260 Rt. geschätzten Einkünfte der<br />

Scholasterie auf zehn Jahre. Der Kurfürst hielt eine fünfjährige Karenz für besser,<br />

doch erbot sich der dann gewählte Heinrich Ludwig Ebentheuer, bar 1000<br />

Rt. an die Fabrik zu zahlen, das Gehalt des Schulmeisters in Höhe von 45 Rt.<br />

und die Kosten für die Reparatur der Schule in Höhe von 75 Rt. zu übernehmen,<br />

wenn ihm die Einkünfte sofort zugestanden würden. Das Kapitel war mit<br />

dieser Lösung einverstanden. - Nach dem Tod Ebentheuers wurden dann dem<br />

Kapitel nochmal vier Karenzjahre der Scholasterie zugunsten der Fabrik zugestanden<br />

(K Best. 157 Nr. 307). 1779 ordnete dann der Erzbischof am 12. Februar<br />

an, wegen einer Neuwahl vorerst nichts zu unternehmen, gestattete aber<br />

am 24. März die Wahl. Das Stift erbat daraufhin die Einnahmen der Scholasterie<br />

von vier (Karenz-)Jahren, was auch am 14. Mai genehmigt wurde. Mit dieser<br />

Einschränkung wurde dann am 31. Mai 1779 der am Offizialat in Koblenz tätige<br />

und in Pfalzel von der Residenz befreite Johann Josef Hurth gewählt, der<br />

aber bereits vor Ablauf der Karenzjahre am 25. Juli 1782 starb (vgI. § 32).<br />

4. Der Kustos/Thesaurar<br />

Die Bezeichnungen Kustos und Thesaurar sind nebeneinander bezeugt;<br />

auch zeitlich besteht kein Unterschied: 1295 und meist in der Neuzeit wird cuslos<br />

verwandt, aber z. B. 1306, 1651, 1730 auch Ihesaurar. Urkundlich ist ein Kustos<br />

zuerst 1295 genannt (vgI. § 33). Das Amt ist aber zweifelsohne älter.<br />

Die Aufgaben des Kustos bestanden zum einen darin, den Kirchenschatz<br />

und besonders die Kirchengeräte aufzubewahren, zum anderen die für den<br />

Gottesdienst benötigten Kerzen zu stellen sowie gemäß den Reformverfügungen<br />

von 1701 (vgI. § 10) auch - selbst oder durch den Subkustos - für die Gottesdienste<br />

die Ornate bereit zu legen, sie wieder zurück zu räumen und bei<br />

Bedarf reinigen zu lassen. Wohl in dieser Funktion wird er hier als qui el ceremonarius<br />

esl bezeichnet. Insofern hat der Kustos in Pfalzel Lasten, die in anderen<br />

Stiften vielfach aus dem Fabrikvermögen bestritten wurden. Das erklärt<br />

auch die verhältnismäßig reiche Amtsausstattung in Pfalzel (s. unten).<br />

Die Kerzenverpflichtungen werden in einer Aufzeichnung des 16. Jahrhunderts<br />

(Kopiar StadtBi BI. 14; Kopiar PfarrA BI. 77) wie folgt angegeben:

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