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C. Die zahlenmäßige Stärke des Kapitels 153<br />

C. Die zahlenmäßige Stärke des Kapitels<br />

Genau nachprüfbare Angaben über die Stärke des Kapitels sind erst nach<br />

1500 mit der Aufzeichnung der Residenzmeldungen möglich, doch besteht<br />

kein Anlaß, für die frühere Zeit wesentlich andere Zahlen anzunehmen. Danach<br />

zählte das Kapitel 13 Pfründen mit zehn Kanonikaten. Der Dekan und<br />

der Scholaster hatten zusätzlich zu ihrer Kanonikatspfründe je eine Amtspfründe,<br />

aus der sie aber bestimmte Aufgaben und Leistungen bestreiten mußten.<br />

Die 13. Pfründe ist die sogenannte Priester-Pfründe (prebenda presbiterorum),<br />

deren Einkünfte an alle Priester des Stifts, also nicht nur an Kanoniker, verteilt<br />

wurden (s. unten). Neben Dekan und Scholaster gab es in Pfalzel noch die offttia<br />

maiores des Kustos und des Kantors, die aber nicht mit zusätzlichen Einkünften<br />

verbunden waren, wohl aber für ihre Aufgaben Sondermittel hatten.<br />

Mit der Inkorporation der Pfarrei Cochem 1217 in das Stift wurde das Amt<br />

des Pfarrers (mitsamt der dos und der Kompetenz) mit einem Kanonikat des<br />

Stiftes verbunden, dessen Inhaber zur Residenz in Cochem verpflichtet war<br />

und (in mehreren Etappen) seine Rechte als Kanoniker weitgehend verlor<br />

(Einzelheiten in § 29 zu Cochem). In Pfalzel gab es damit praktisch spätestens<br />

seit der Neureglung von 1598 ein Kanonikat weniger. Eine ähnliche Neureglungwurde<br />

1413 für die Pfarrei Alf angestrebt, doch hat sich dies anscheinend<br />

nicht durchsetzen lassen (vgl. § 29 zu Alf).<br />

Das vollzählige Kapitel bestand somit aus Dekan, Scholaster, Kustos, Kantor<br />

und sechs Kanonikern. Bei den Kanonikern sind zu unterscheiden die Kapitularkanoniker<br />

und die Extra-Kapitularkanoniker (canonici extracapituiares<br />

oder non capituiares), die drei Vakanzjahre zu warten hatten (vgl. hier Abschn. A<br />

1d). Die absolute Zahl der Extrakapitulare schwankt zwischen 1500 und 1802<br />

zwischen null und fünf; der Mittelwert liegt bei zwei bis drei.<br />

Nicht erkennbar aus diesen sich aus der Verfassung ergebenden Angaben ist<br />

die Zahl der tatsächlich in Pfalzel anwesenden Kanoniker, weil hier wie auch in<br />

anderen Stiften immer über mangelnde Einhaltung der Residenz geklagt wird.<br />

Für die Zeit vor 1500 werden z.B. in einer Urkunde von 1271 (K Best. 157<br />

Nr. 14; MrhR 3 S. 585 Nr. 2570) Dekan, Kantor, Scholaster und zwei Kanoniker<br />

genannt, oder 1420 (K Best. 157 Nr. 73) der Dekan und sechs Kanoniker. Da in<br />

beiden Fällen die Urkunden nicht etwa beim Generalkapitel ausgestellt wurden,<br />

darf man annehmen, daß dies die Zahlen der tatsächich Anwesenden (vielleicht<br />

auch der Residierenden) waren. An der Wahl eines neuen Dekans 1566 nahmen<br />

Kustos, Scholaster, Kantor und fünf Kanoniker teil; gewählt wurde Peter<br />

Homphäus, der nicht zu diesen Wählern zählte (K Best. 1 C Nr. 34 S. 204).<br />

Aus den Residenzmeldungen ist zeitweise auch ersichtlich, wie stark der<br />

Besuch des Generalkapitels war, doch lassen sich daraus kaum sichere<br />

Schlüsse auf die Residenzeinhaltung ziehen.

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