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152 § 11. Das Kapitel<br />

g. Testierfreiheit<br />

Zum testamentarischen Verfügungsrecht der Kanoniker (und Vikare) über<br />

ihr eingebrachtes und ererbtes Eigentum sowie (anerkannt seit 1398) über den<br />

Zuerwerb aus ihren ~fründen vgl. die Angaben bei Heyen, GS NF 6, St. Paulin<br />

S. 166-168 mit Nachweisen und GS NF 41, St. Simeon S. 350f. Besonderheiten<br />

für Pfalzel sind nicht bekannt.<br />

h. Grabrecht<br />

Bestimmungen sind für Pfalzel nicht bekannt. Es scheint nicht, daß es Sonderrechte<br />

(bestimmte Plätze) z. B. für Dignitäre gabe. Auch Laien wurden in<br />

den für Stiftsmitglieder üblichen Stellen (z. B. in der St. Peter-Kapelle) begraben.<br />

Vgl. auch § 3 Abschn. A 4c (Friedhöfe).<br />

B. Zusammenkünfte des Kapitels. Kapitelssitzungen<br />

Zu unterscheiden sind (meist das jährlich einmal stattfindende) Generalkapitel<br />

sowie einberufene und regelmäßige (wöchentliche) Kapitelssitzungen.<br />

Das Generalkapitel fand in Pfalzel an Vitus und Modestus (15. Juni) statt,<br />

doch konnte es anscheinend auch verlegt werden (z. B. fand ein Generalkapitel<br />

am 3. Januar 1430 statt: K Best. 157 Nr. 75). Einfache Sitzungen des Kapitels<br />

wurden zunächst von Fall zu Fall einberufen. Die Statuten von 1623 ordneten<br />

an, sie regelmäßig nach der Matutin zu halten. Die (allgemeinen) Musterstatuten<br />

von 1595 sahen vor, schwerwiegende Angelegenheiten bereits am Vortag<br />

bekanntzugeben und vorzuberaten (intimare).<br />

Auf dem Generalkapitel wurde jährlich behandelt (so in den wenigen erhaltenen,<br />

späten Kapitelsprotokollen und in der Anlage zur Reformverfügung<br />

von 1701):<br />

Verlesung der Statuten (und der Visitatio Erzbischof Lothars von 1623),<br />

- wer residieren wolle (präsentation zur Residenz),<br />

- Wahl des respector chon (Wiederwahl ist möglich. Auch Vikare sind wählbar),<br />

- Wahl des Kellners (Wiederwahl ist möglich. Vikare sind nicht wählbar<br />

und haben kein Wahlrecht),<br />

- Wahl des Stiftssekretärs (meist für mehrere Jahre).<br />

Über die Protokolle der Kapitelssitzungen vgl. § 4.<br />

Das wöchentliche Kapitel fand freitags statt.<br />

Bei Stimmengleichheit in Abstimmungen gab die des Dekans den Ausschlag<br />

(der Dekan hatte die decisio).

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