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§ 9. Die Aufhebung des Stiftes 139<br />

davon besonders betroffen. Große Belastungen sind auch Kontributionen der<br />

Besatzung, die auch im Stift Pfalzel nur mit der Aufnahme von Krediten aufgebracht<br />

werden konnten und damit zu einer zunehmenden Verschuldung führten.<br />

Übersichten über die Einkünfte 1800-1802 sind in § 26 gegeben.<br />

Mit der Abtretung der links rheinischen Lande an Frankreich (Friede von<br />

Luneville 9. Februar 1801) wurden auch die französischen Gesetze auf die vier<br />

rheinischen Departements übertragen. Mit Gesetz vom 2. Juni 1802 (publikation<br />

am 2. Juli, im Saar-Departement am 16. Juli) wurden die geistlichen Institute<br />

aufgehoben und deren Güter als Nationaleigentum beschlagnahmt. Die<br />

Aufhebung des Stiftes Pfalzel erfolgte am 20. Juli 1802.<br />

Die Versteigerung der Stiftsgüter war zunächst auch in Pfalzel zurückgestellt,<br />

weil die im Konkordat vom 8. April 1802 (publikation in den Rheinischen<br />

Departements im Mai) vereinbarte Wiedereinrichtung bzw. Neuorganisation<br />

der Diözesen (in Übereinstimmung mit den Grenzen der staatlichen<br />

Departements) und der Pfarreien und deren Ausstattung mit Gebäuden und<br />

Gütern abgewartet werden mußte. Aber bereits am 26. Juli 1802 (7. Thermidor<br />

XI) war durch einen Regierungsbeschluß bestimmt worden, daß die bestehen<br />

bleibenden Pfarreien die Fabrikrenten aufgehobener Pfarreien, deren<br />

Gebiet ihnen zugewiesen wurde, erhalten sollten. Der Pfarrer von Pfalzel-<br />

St. Martin erbat deshalb eine Anweisung, die Fabrikunterlagen der aufgehobenen<br />

Stifts-Pfarrei (St. Nikolaus) und des Stiftes (Kirche St. Marien) ihm<br />

zu übergeben (Best. 276 Nr. 465). Die erste offizielle Pfarrumschreibung für<br />

das neue Bistum Trier (für das Saar-Departement) datiert vom 10. März 1803<br />

(vgl. allgemein Marx, Entwicklung des Pfarrsystems, und Eismann, Umschreibung;<br />

zu Pfalzel S. 46). Darin gibt es für Pfalzel nur die (Sukkursal-)Pfarrei<br />

St. Martin. Die frühere Pfarrei St. Nikolaus (als Pfarrkirche des Stiftspersonals<br />

und der Pfarrei der Grundherrschaft des Stiftes mit Eitelsbach und Teilen<br />

von Biewer, die nun zu den Pfarreien Ruwer bzw. Pfalzel-St. Martin gehören)<br />

ist aufgehoben. Pfarrkirche bleibt die St. Martin-Kirche, d. h. die bisherige<br />

Pfarrkirche St. Nikolaus hat keine Verwendung mehr. Auch eine Weiterverwendung<br />

der Stiftskirche als Pfarrkirche durch Übertragung der Pfarr-Rechte<br />

von St. Martin auf diese St. Marien-Kirche, wie es z. B. in Trier zum Erhalt<br />

der gotischen Liebfrauenkirche und der barocken St. Paulinus-Kirche durch<br />

Übertragung der Pfarr-Rechte von St. Gervasius und St. Walburgis auf diese<br />

Kirchen geschah, war in Pfalzel offensichtlich nicht in Betracht gezogen worden.<br />

Sowohl die St. Marien-Stiftskirche wie auch die St. Nikolaus-Pfarrkirche<br />

wurden bei den ersten Versteigerungen vom 7. September 1803 veräußert.<br />

Die Stiftangehörigen erhielten Renten (Einzelheiten in den Personallisten<br />

§§ 31-36). Über die Versteigerungen der Kirchen vgl. im Detail § 3 Abschn.<br />

A2/16 (Stiftskirche) und /4b (St. Nikolaus), der Kurien § 3 Abschn. A5, der<br />

Allode § 27.

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