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138 § 9. Die Aufhebung des Stiftes<br />

Vikare wieder in Pfalzel; die protokollierten Daten der Rückkehr (mit Genehmigung<br />

der französischen Verwaltungen) sind in Klammern beigefügt:<br />

Kaysersfeld, Dekan (13. Oktober 1795)<br />

Schilli, Scholaster<br />

Hahn, Kanoniker (4. Oktober 1796)<br />

Kirn, Kantor (auch secretaire) (21. November 1795)<br />

Schimper, Kustos (trisorier) (23. Mai 1795). Am 10. April 1798 ist er nicht anwesend.<br />

Pfeiffer, Kanoniker (12. Juni 1795). Er starb am 22. März 1802.<br />

Hoffmann, Kellner (reeeveur)<br />

Weber, Kanoniker (2. November 1795)<br />

Linz, Extrakapitular, seit 24. Juni 1797 Kapitularkanoniker<br />

Dau, Vikar<br />

Lichter, Vikar<br />

Kirn, Vikar (bis 1795; wurde Pfarrer), Vertreter Flesch<br />

Willwersch, Vikar. Er starb vor dem 1. März 1799.<br />

Zum nicht anwesenden, aber pensionsberechtigten Kanoniker Settegast<br />

vgI. die Angaben in § 35.<br />

In den Antworten vom 25. Juli 1800 (13. Messidor IX) auf einen Fragebogen<br />

wird (offensichtlich in Anpassung an die französische Rechtslage hinsichtlich<br />

der Seelsorger-Kosten) angegeben (K Best. 276 Nr. 2479 BI. 34f.):<br />

- Die Stiftskirche ist zugleich die "Hauptpfarrkirche" der Pfarrei St. Nikolaus<br />

und der Dekan ist der pastor primarius der Pfarrei St. Nikolaus. Für die spätere<br />

Entscheidung über den Erhalt der Pfarrkirche blieb dies freilich ohne Bedeutung<br />

(vgI. § 3 Abschn. A 5, Versteigerung der Stiftsgebäude einschließlich der Kirche).<br />

- Das Stift zählt zehn Kapitularkanonikate; real sei derzeit einer eanonieus<br />

exspeetans (vgI. § 35 bei Linz). Von diesen Kanonikern sei keiner seeularisirt (die<br />

Frage hieß, wieviele seit der Revolution seeularisirte Kanoniker es gebe, die auf<br />

einen Teil der Einkünfte Anspruch erhöben).<br />

- Es gebe vier Vikare. Von diesen ist einer viearius euratus der Pfarrei St. Nikolaus<br />

und einer wird als ehorisocius vom Scholaster aus Zehnten bezahlt. Real<br />

seien drei Vikare und ein ehorisocius vorhanden. Von den Vikaren sei einer weder<br />

anwesend (residens), noch tue er Dienst. Einer sei gestorben, die Republik<br />

erhalte dessen Revenuen (vgI. § 36, Willwersch). Keiner sei seeularisirt.<br />

- Das Stift hat 12 Häuser. Ferner gehören zum Stift die Kirche, ein Küster-<br />

und Schulhaus, eine Kapitelsstube und die St. Nikolaus-Kapelle.<br />

In die Eigentumsverhältnisse des Stiftes wurde von der, wie gesagt, zunächst<br />

noch als Besatzung betrachteten französischen Militär- und Zivilverwaltung<br />

nicht eingegriffen, jedoch wurden im April 1795 die Zehnten aufgehoben. Das<br />

Stift Pfalzel, dessen Einkünfte zu einem großen Teil Zehnt-Abgaben sind, war

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