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§ 9. Die Aufhebung des Stiftes 137<br />

virginem saeravit und sie den Nonnen als magistra vorgesetzt. Dieses Kloster<br />

hatte Bestand bis zum Jahre 1022, also 357 Jahre. 1032 setzte Erzbischof<br />

Poppo eanonieos seeu/ares ein. Diese blieben bis zum 26. Juli 1803 in qua die suppressi<br />

sunt a regimine ga//ieo.<br />

§ 9. Die Aufhebung des Stiftes<br />

Datenspiegel zum allgemeinen historischen Ablauf 1789-1803 im Trierer<br />

Raum vgl. Heyen, GS NF 41, St. Simeon S. 289-295.<br />

Der Ort Pfalzel wurde am 10. August 1794 von französischen Truppen<br />

besetzt. Die Mehrzahl der Kanoniker und Vikare des Stiftes war kurz vorher<br />

geflohen oder floh wenig später, wahrscheinlich in Orte im nahen Rechtsrheinischen,<br />

wenn dazu auch keine Angaben bekannt sind und das Stift<br />

dort - im Unterschied zu manchen Stiften und Klöstern Triers - keine eigenen<br />

Güter besaß, auf die man sich hätte zurückziehen können. Schon 1795<br />

waren die meisten nach Pfalzel zurückgekehrt, gewiß in der Annahme, daß<br />

ein wie auch immer modifizierter Fortbestand auch kirchlicher Einrichtungen<br />

erwartet werden könne. Die Eroberung der linksrheinischen Lande<br />

wurde zunächst auch von den französischen Truppen nicht als bleibende<br />

Okkupation, sondern als Besetzung verstanden, der durchaus - zumindest<br />

als Möglichkeit - eine Räumung und der Fortbestand des bisherigen Standes<br />

folgen konnte.<br />

Anderseits muß man freilich auch sehen, daß man doch auch in Pfalzel mit<br />

Veränderungen rechnete und womöglich auch daran interessiert sein konnte.<br />

Jedenfalls bat der Vikar des Stiftes Johann Peter Willwersch in seiner Eigenschaft<br />

als eure (was wohl nicht als Pfarrer im Rechtssinne zu übersetzen wäre,<br />

sondern eher als "Pfarrverwalter") am 27. März 1797 (7. Germinaljahr VI) die<br />

Departementalverwaltung, den Kult der Pfarrei St. Nikolaus in die Stiftskirche<br />

zu verlegen, weil die St. Nikolaus-Kapelle zu klein (trop petit) sei. Schon am<br />

1. April (12. Germinal) verfügte die Departementalverwaltung die Zusammenlegung<br />

der beiden Kultstätten als solche, bestimmte aber, daß die jeweils<br />

benötigten Zeiten (Stunden) einvernehmlich von Pfarrer und Stiftskapitel<br />

festzusetzen seien (distinete determinees a /'amiab/e; K Best. 276 Nr. 458). Ob die<br />

Übertragung des Kultes (also namentlich des Gottesdienstes) von St. Nikolaus<br />

in die Stiftskirche und damit letztendlich die Aufhebung der Rechtsstellung<br />

einer Pfarrkirche für die St. Nikolaus-Kapelle tatsächlich vollzogen wurde,<br />

ließ sich nicht feststellen. wäre aber für die weitere Entwicklung ein entscheidender<br />

Schritt gewesen (vgl. § 3 Abschn. A 4b).<br />

Nach Protokollen vom 24. Juni 1797 sowie vom 7. Mai und 10. August<br />

1798 (K Best. 276 Nr. 2479) waren die nachstehend genannten Kanoniker und

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