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C. Die Reformen des 15. Jahrhunderts 131<br />

denz-Burg war gewiß das ausschlaggebende Motiv dieser von Erzbischof<br />

Johann angestrebten Maßnahme. 1527 bezeichnet sich das Stift selbst in einer<br />

Adresse an den Erzbischof als eccJesia collegiali! que spedale quadam nomencJatura<br />

paterniatatis vestre sacellum solita est appellari (K Best. 1 C Nr. 23 S. 1117; die Auflösung<br />

des stark gekürzten paternitatis ist unsicher). Hinsichtlich der Zahl der<br />

Kanonikate wird man aber an das 1473 mit der Pfarrkirche Alf bereits umgesetzte<br />

Verfahren gedacht haben, wo die Pfarrei der mensa des Kapitels inkorporiert<br />

und mit einem Kanoniker des Stiftes (de gremio des Kapitels) besetzt<br />

wurde (vgl. § 29). Ähnlich war bereits 1217 die Pfarrei Cochem mit einem Kanonikat<br />

des Stiftes verbunden worden (vgl. § 29). Vielleicht war auch bei der<br />

Inkorporation der Pfarrei Bernkastel an eines der Kanonikate gedacht (und<br />

vielleicht ist an bestehenden Rechten anderer an dieser Pfarrei dieses Projekt<br />

dann gescheitert).<br />

In der Geschichte des Stiftes setzt dieser ganze Komplex einer stärkeren<br />

Einbindung der Kanonikate einerseits in Aufgaben der Pfarrseelsorge und anderseits<br />

an die unter Erzbischof Johann 11. umfassend ausgebaute Residenz<br />

markante Akzente. Das Stift, das bis dahin in einem eher undefinierten<br />

Nebeneinander und zeitweise auch Miteinander neben der "Burg" des Erzbischofs<br />

bestanden und dessen "Einnistung" und Ausdehnung im ursprünglich<br />

ganz dem Kloster und danach dem Stift zur Verfügung stehenden römischen<br />

Palatiolum hatte hinnehme müssen, sollte nun als dessen sacellum der<br />

erzbischöflichen Residenz integriert werden. In einer Rangordnung vergleichbarer<br />

kirchlicher Institute mag das sogar als "Höherstufung" verstanden worden<br />

sein. Zur vollen Ausführung kam dieses Konzept freilich nicht, aber das<br />

lag vor allem daran, daß die herausgehobene Residenzfunktion Pfalzels schon<br />

bald wieder abklang und Pfalzelletztlich (nur) ein, wenn auch bedeutender,<br />

erzbischöflicher Amtsort war. Anderseits blieb aber - namentlich in der bis<br />

heute im Kern erhaltenen Siedlungs struktur Pfalzels - diese im 15./16. Jahrhundert<br />

geschaffene Einheit von Residenz, Amt und Stift bis zum Ende des<br />

Stiftes (und des Erzbistums) erhalten, umschlossen von der auch die Bürger-<br />

Siedlung ausgrenzenden Festungsmauer.<br />

Offensichtlich zeichnete sich aber bereits 1479/80 ab, daß dieses umfassende<br />

Projekt Erzbischof Johanns 11., das Stift Pfalzel als "Hausstift" zu<br />

integrieren, sich nicht, jedenfalls nicht sofort, verwirklichen ließ. Er erließ<br />

daher am 12. Mai 1480 - durch die visitatores et commissarios Abt Anton von<br />

St. Marien ad martyres in Trier, Abt Konrad (von Metzenhausen) von Springiersbach<br />

und Dr. decr. Heinrich Irlen/lrlich - ein Statut, das als Ergänzung<br />

und Präzisierung des Statuts von 1463 verstanden werden kann. Da es bisher<br />

nicht veröffentlicht ist, wird hier eine kurze Übersicht des Inhaltes angegeben;<br />

Einzelheiten vgl. in Kapitel 4 (Verfassung) zu den entsprechenden Bestimmungen.

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