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128 § 8. Geschichte des Stiftes von der Einrichtung bis zur Aufhebung<br />

stellt worden war. Die umfangreichen Auflagen über die Verwendung der Einkünfte<br />

aus den Besitzungen der Klause Cochem mögen dann zu neuen Gesprächen<br />

über die Wertigkeit beider Objekte und schließlich zu einem Verzicht<br />

des Erzbischofs auf eine "Gegenleistung" geführt haben. Mehr als eine Vermutung,<br />

ein Erklärungsversuch, kann das aber nicht sein.<br />

Die Datenfolge der nachfolgend genannten Maßnahme legt die Vermutung<br />

nahe, daß zwischen den Reglungen Ende August 1461 und den Entscheidungen<br />

von April 1463 vielleicht auch weitergehende Verhandlungen stattfanden,<br />

über deren Zielvorstellungen aber nichts bekannt ist. Bemerkenswert ist jedenfalls,<br />

daß der dem Trierer Dompropst mit Urkunde vom 25. August 1461<br />

von Papst Pius 11. erteilte Auftrag, die Residenzbestimmungen des Stiftes<br />

Pfalzel hinsichtlich der Ämter des Dekans, Scholasters, Kustos und Kantors<br />

zu prüfen und zu bestätigen, erst mit einer Urkunde vom 11. Juli 1463, in der<br />

auf die in vollem Umfange zitierte päpstliche Bulle ausdrücklich Bezug genommen<br />

ist, ausgeführt ist (K Best. 157 Nr. 302; Blattau, Statuta 2 S. 22ff.;<br />

WengIer, Pfalzel S. 27-34). Dompropst Philipp von Sierck (1442-:-1492) beschränkt<br />

sich in dieser umfangreichen Urkunde aber nicht auf das Thema der<br />

Residenz, sondern nennt auch die Statuten des Stiftes zu mehreren anderen<br />

Fragen innerstiftischer Ordnung, insbesondere zu Nominations- und Präsentationsfragen<br />

der Mitglieder des Kapitels (Turnus nominandi, Kurien-Vergabe,<br />

Besetzung von Pfarreien und Vikarien etc.). Formal ist es die Bestätigung<br />

bestehender (älterer) Satzungen, der aber offensichtlich Recherchen,<br />

Gespräche und Vereinbarungen vorausgegangen sind. Diese Statuten sind<br />

hier nicht im Detail zu referieren; sie sind in den §§ 10-15 an den entsprechenden<br />

Stellen genannt. Notiert sei, daß Dompropst Philipp von Sierck ein Bruder<br />

des in Pfalzel gestorbenen Erzbischofs Jakob von Sierck (1433-1450) ist<br />

(vgl. Holbein, Stiftsgeistlichkeit 2 S. 591 f.).<br />

Daß es ErzbischofJohann 11. mit diesen Maßnahmen gewiß um mehr ging,<br />

als um eine Reform des Stiftes Pfalzel als geistliche Kommunität und eine<br />

Sanierung von dessen wirtschaftlicher Basis, zeigen die nachstehend zu schildernden<br />

Vereinbarungen und Verfügungen der Jahre 1471 und 1477, mit denen<br />

das Stift der erzbischöflichen Residenz Pfalzel weitgehend integriert<br />

werden sollte. Auch wenn dieses Ziel scheiterte und 1501 offiziell aufgegeben<br />

wurde, so muß dieser Versuch als einer der bedeutenderen Akzente in der Geschichte<br />

des Stiftes hier doch ausführlicher dargestellt werden.<br />

Der zum 26. Mai 1472 überlieferte Antrag des Erzbischofs an den Papst,<br />

ihm die Vollmacht zu verleihen, die Einkünfte nicht residierender Kanoniker<br />

des Stiftes Pfalzel einziehen (subtrahere) und an die residierenden Kanoniker<br />

verteilen zu dürfen, weil der Gottesdienst wegen dieser Nichtresidenz vermindert<br />

werde (RepGerm 10, Manuskript), ist dabei gewiß lediglich als eine den<br />

großen Reformansatz begleitende, nahfristige Maßnahme zu verstehen.

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