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C. Die Reformen des 15. Jahrhunderts 123<br />

besondere die Anlage eines neuen Kreuzganges an der Südseite zu nennen.<br />

Die Inkorporation der Einnahmen und Rechte der St. Martins-Klause zu Cochem<br />

in das Stift Pfalzel durch ErzbischofJohann 1463 mag da noch als finanzieller<br />

Beitrag zu den genannten Baurnaßnahmen und als Entschädigung gelten.<br />

Auch die Inkorporation der Pfarrkirche zu Alf mitsamt deren Filialen in<br />

die mensa des Pfalzeler Kapitels 1473 (vgl. § 29) ist noch ähnlichen Inkorporationen<br />

zur Aufbesserung der Einkünfte von Stiften und Klöstern vergleichbar.<br />

Sehr viel bedeutender sind aber Erzbischof Johanns Bemühungen und<br />

auch konkrete Eingriffe zu strukturellen Reformen des Kanonikerstiftes. Sie<br />

vermitteln in ihren sehr unterschiedlichen Ansätzen, Erfolgen und Mißerfolgen<br />

auch weit über die Geschichte des kleinen Stiftes Pfalzel hinaus einen<br />

Einblick, was im Trierischen in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts angestrebt<br />

wurde und möglich war. Das "Beispiel Pfalzel", das hier etwas ausführlicher<br />

dargestellt sein soll, kann insoweit auch ein Beitrag zur Biographie dieses Erzbischofs<br />

sein.<br />

Schon seit 1459 gehen offensichtlich vom Stift selbst und vom Erzbischof<br />

Bemühungen zu Reformen aus, die vornehmlich einer Verbesserung der Residenz<br />

dienen sollen. So ist zum 2. Juni 1459 eine Supplik des Kapitels an die römische<br />

Kurie bezeugt, in der ausgeführt ist, daß es im Stift 13 Pfründen gebe,<br />

von denen zweifden Ämtern des Dekans und des Scholasters inkorporiert<br />

seien, was praktisch bedeute, daß (nur) elf Kanonikate verhanden seien, von<br />

denen aber (derzeit) nur sechs mit kontinuierlicher Residenz besetzt seien.<br />

Das Stift beantragt deshalb, eine Pfründe zugunsten von vier choralibus seculans<br />

clencis aufheben (suppnmere) zu dürfen (RepGerm 8 Nr. 4708). Die Idee, den<br />

Chordienst - also nicht nur den Gottesdienst im engeren Sinne, sondern auch<br />

die Stundengebete/-gesänge - durch Sänger (mit niederen Weihen) besser zu<br />

gestalten, ist gewiß auch im allgemeinen Kontext liturgischer Gestaltung und<br />

Reformen im 15. Jahrhundert bemerkenswert. Sie scheint aber in Rom (wenigstens<br />

zunächst) keine positive Resonanz gefunden zu haben. Jedenfalls ist von<br />

den vier choralibus in Pfalzel nichts bekannt. 1480 aber wurde dieser Reformgedanke<br />

im Statut Erzbischof Johanns wieder aufgegriffen (s. weiter unten).<br />

Ein anderer Ansatz zu einer Verbesserung des Chordienstes bestand darin,<br />

die - bisher letztlich jedem freigestellte und deshalb zusätzlich honorierte -<br />

Residenz dadurch zu erreichen, daß es zumindest den Inhabern von Ämtern<br />

nicht mehr freigestellt blieb, vor Ort zu residieren (und am Chor- und Gottesdienst<br />

teilzunehmen), sondern ihnen dies verpflichtend niit dem Amt aufgetragen<br />

wurde. Das Problem bestand offensichtlich - nicht etwa nur in Pfalzel,<br />

sondern ganz allgemein - darin, daß gerade die besser bzw. zusätzlich dotierten<br />

Ämter vielfach, nicht zuletzt auch von den Päpsten, als reine Versorgungs-<br />

Pfründen für Kleriker in anderen Funktionen vergeben und so häufig mit anderen<br />

Pfründen kumuliert wurden.

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