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B. Das Stift von der Mitte des 11 . bis zum 15. Jahrhundert 119<br />

treffend charakterisieren: Et ex hoc plerique ex eis (sc. canonicis) eandem ecclesiam deserentes<br />

locibus patrimoniorum inherent, alii principum et magnatum curias insequuntur,<br />

ceteri vero suis manibus operantur, sicque aut aliter coguntur necessarium inquirere sibi victum<br />

(K Best. 157 Nr. 55; vgl. § 12). Es ist deshalb bei der Übertragung der Einkünfte<br />

des Propstes an das Kapitel 1379 auch ausdrücklich verfügt, daß diese<br />

nur für die residentes verwendet werden dürfen. Genau dies ist aber auch das<br />

Anliegen der Aufhebung der klassischen Einzelpfründen in der tiefgreifenden<br />

Reform von 1386, die ebenfalls die Verbesserung der Residenz und der Präsenz<br />

durch eine Bindung der Einkünfte nur an diejenigen Stiftsmitglieder, die<br />

diesen Verpflichtungen nachkamen, zum Ziel hatte (vgl. § 10). Berücksichtigt<br />

man ferner, daß Erzbischof Kuno vergleichsweise häufig in Pfalzel urkundete<br />

(vgl. Goerz, RegEb) und sich offensichtlich über Tage und Wochen hier aufgehalten<br />

hat, dann wird man annehmen dürfen, daß dieser Erzbischof die Präsenz-Verhältnisse<br />

im Stift Pfalzel aus eigener Anschauung kannte und seine<br />

Präbenden-Reform von 1386 als eine persönliche Initiative verstanden werden<br />

darf. Darin müßte man dann auch ein Zeugnis dafür sehen können, daß<br />

dieser Erzbischof bei seinen Aufenthalten im erzbischöflichen Wohn trakt<br />

(Burg/Residenz) in Pfalzel an Gottesdiensten in dem unmittelbar angrenzenden<br />

Stift teilgenommen hat. Aus den häufigeren Aufenthalten Kunos von<br />

Falkenstein in Pfalzel (und Koblenz) aber zu vermuten, er habe vielleicht in<br />

Pfalzel (oder Koblenz) die Werkstatt seiner bedeutenden Handschriften-Produktion<br />

eingerichtet, ist wohl doch zu hoch gegriffen (vgl. Christine Beier,<br />

Buchmalerei für Metz und Trier im 14. Jahrhundert. Langwaden 2003). Angemerkt<br />

sei schließlich, daß die sehr einschneidende Statuten-Reform von 1386<br />

gegen Ende der Regierungszeit Erzbischof Kunos (und mit dessen Überlegungen,<br />

die Nachfolge seinem Neffen Werner zu vermitteln) erfolgte, wenn<br />

sie auch durch die wenige Tage zuvor erlassenen Reformbestimmungen für<br />

das St. Kastor-Stift in Karden, die auf den Bericht über eine Visitation durch<br />

erzbischöfliche Kommissare zurückgingen (vgl. Pauly, GS Karden S. 70), unmittelbar<br />

angeregt worden sein mögen.<br />

Diese für Erzbischof Kuno H. von Falkenstein erkennbaren Beziehungen<br />

zum Marienstift in Pfalzel fanden aber keine Kontinuität bei dessen Nachfolgern.<br />

Erzbischof Werner von Falkenstein (1388-1418) hat sich ohnehin<br />

überwiegend am Rhein (Ehrenbreitstein, Stolzenfels) aufgehalten. - Erzbischof<br />

Otto von Ziegenhain (1418-1430), der intensiv um Reformen<br />

des Domstiftes und der Benediktiner-Abteien bemüht war,1) soll- nach einer<br />

1) V gl. Petrus BECKER, Dokumente zur Klosterreform des Trierer Erzbischofs<br />

Otto von Ziegenhain (Revue Benedictine 84.1974 S. 126-166) mit zwei Anträgen von<br />

1419, sechs bzw. zwanzig reservierte Pfründen am Dom und an den Stiften seiner Diözese<br />

vergeben zu dürfen. Ferner Hans-Joachim SCHMIDT, Reform im 15. Jahrhundert.

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