29.12.2014 Aufrufe

Download

Download

Download

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

116 § 8. Geschichte des Stiftes von der Einrichtung bis zur Aufhebung<br />

ihm speciali tanquam ad nostram pertinens cameram familiaritate est dilecta (K Best.<br />

157 Nr. 5; MrhUB 3 S. 73 Nr. 72), schlichtet 1219 einen Streit zwischen dem<br />

Propst und dem Kapitel und regelt in zwei Urkunden von 1223 und 1229<br />

die Zuweisung eines zweiten Karenzjahres an die Kirchenfabrik (vgl. § 11<br />

Abschn. A 1d), was durchaus als finanzielle Unterstützung notwendiger<br />

oder wünschenswerter Baurnaßnahmen interpretiert werden kann (vgl. § 3,<br />

Abschn. A 2).<br />

Die Hinwendung der Trierer Erzbischöfe an das Stift erhält daraufhin einen<br />

korrespondierenden Akzent in den Berichten der Gesta Trevirorum, Erzbischof<br />

Arnold von Isenburg (1242-1259) habe neben dem erzbischöflichen<br />

Palast in Trier sein Haus in Pfalzel durch schöne und lobenswerte<br />

Arbeiten erneuert (vgl. § 3 Abschn. A 6a) und auch dessen Nachfolger Erzbischof<br />

Heinrich von Vinstingen (1260-1286) habe neben anderen auch<br />

die erzbischöfliche Pfalz in Pfalzel kostspielig durch Bauten erneuert (vgl. § 3<br />

Abschn. A 6a). Wenn es dabei von Erzbischof Heinrich auch heißt, er habe die<br />

Welt- und Ordensgeistlichen verachtet und verhöhnt (Zenz, Taten S. 82), ist<br />

man davor bewahrt, die Maßnahmen dieser vier aufeinander folgenden Erzbischöfe<br />

einseitig als Maßnahmen zur Förderung des Stiftes Pfalzel zu interpretieren.<br />

Vielmehr wird hier die Wechselbeziehung zwischen der durch Erzbischof<br />

Albero um die Mitte des 12. Jahrhunderts eingeleiteten Nutzung<br />

eines - vom Stift nicht genutzten - Teiles des römischen Palatiolum bzw. des<br />

Frauenklosters als Neben-Residenz einerseits und einer "Aktivierung" der<br />

Funktionalität des Stiftes in personeller und verfassungsmäßiger Hinsicht, wie<br />

in der Modernisierung der baulichen Substanz anderseits deutlich. So wie man<br />

die "Residenzfunktion" Pfalzels jedenfalls in dieser Zeit des 13. Jahrhunderts<br />

nicht wird überbewerten dürfen, so wenig wird man auch ein Aufblühen des<br />

nach wie vor kleinen Stiftes nicht als bischöfliches "Haus-Stift" einstufen<br />

können; aber daß die, wenn auch nur gelegentliche unmittelbare Nachbarschaft<br />

des Erzbischofs dem Stift nützlich war, läßt sich wohl kaum anzweifeln.<br />

Damit ist wohl auch indirekt eine mögliche Antwort auf die oben gestellte<br />

Frage nach einer Entschädigung des Stiftes für die Inanspruchnahme der<br />

Hälfte der vormaligen Klostergebäude durch die Erzbischöfe gegeben. So unbestritten<br />

ja ein Verfügungsrecht des Bischofs über ein bischöfliches Stift oder<br />

Kloster auch sein mag, so eindeutig zeigt doch auch die "Wiedergutmachung"<br />

seines Zugriffs auf den Besitz des Frauenklosters durch Erzbischof Poppo,<br />

daß der Bischof letztlich an die Erhaltung des Stiftungszweckes gebunden<br />

blieb. Das gilt gewiß auch für das 13. Jahrhundert, sodaß das augenfällig gute<br />

Verhältnis der Erzbischöfe zum Stift und die rege Bautätigkeit des Stiftes und<br />

des Erzbischofs seit der Wende des 12. zum 13. Jahrhundert eine Einigung<br />

über die Nutzung des einen Flügels des Klosterquadrums durch die Erzbischöfe<br />

und deren Verwaltung voraussetzen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!