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114 § 8. Geschichte des Stiftes von der Einrichtung bis zur Aufhebung<br />

B. Das Stift von der Mitte des 11 . bis zum 15. Jahrhundert<br />

Diese mehr allgemeinen und gewiß auch nur als Vermutungen zu bezeichnenden<br />

Überlegungen sind notwendige Voraussetzungen für das Verständnis<br />

der rund einhundert Jahre später einsetzenden Entwicklung in diesem Klosterund<br />

Stiftsbering. Um 1131/32 nämlich läßt Erzbischof Albero (1131-1152) in<br />

seinen Auseinandersetzungen mit seinem Trierer "Burggrafen" Ludwig von<br />

der Brücke das palatiolum im Weichbild Triers eo lempore situ el veluslale dirulum el<br />

inhabilabilem mit hohen Kosten wieder aufbauen, verlegt dorthin seine Residenz<br />

und bestimmt den Platz auch als Zielort der Lieferungen und Leistungen<br />

an ihn. Nach drei Jahren, 1135, ist Ludwig auf diese Weise materiell und auch<br />

im Führungsanspruch "ausgehungert" und muß kapitulieren. Erzbischof Albero<br />

zieht zurück nach Trier (Einzelheiten in § 3, Abschn. A 6a).<br />

Bei diesem wieder aufgebauten und von Erzbischof Albero in Nutzung<br />

genommenen palatiolum ist ohne Zweifel der römische Palast - bzw. ein Teil<br />

davon (s. unten) - gemeint, den Adela erworben und in dem sie das Frauenkloster<br />

eingerichtet hatte, das dann rund einhundert Jahre zuvor von Erzbischof<br />

Poppo durch ein Kanonikerstift ersetzt worden war. Ein Jahrzehnt<br />

nach Alberos Rückkehr nach Trier, 1146, läßt Graf Heinrich von Namur in<br />

einer Auseinandersetzung mit dem Erzbischof die Kirche des Kanonikerstiftes<br />

anzünden, weil er hoffte, daß das Feuer auf die (benachbarte) Anlage des<br />

Erzbischofs übergreifen und diese zerstören könnte. Das gelang zwar nicht,<br />

zeigt aber, daß der Erzbischof seine "Ausweich-Residenz" weiter in Besitz<br />

und Nutzung hatte und daß diese so unmittelbar an die Gebäude des Stiftes<br />

angrenzte, daß ein Feuer von der Kirche auf diese übergreifen konnte.<br />

Es ist in der Forschung auch nie in Zweifel gezogen worden, daß es sich bei<br />

diesem 1132/35 von Erzbischof Albero wieder aufgebauten, als Residenz genutzten<br />

und auch später weiter verwendeten Gebäude um den westlichen<br />

Trakt des römischen Quadrums mit kleinen Teilen der anschließenden nördlichen<br />

und südlichen Gebäudeflügel handelte, die dann als "Burg" ausgebaut<br />

wurden. Die entscheidende, aber ungeklärte und wohl auch nie klärbare Frage<br />

ist, wie Erzbischof Albero in den Besitz dieses rund die Hälfte des römischen<br />

Palatiolums umfassenden Gebäudeteiles gekommen ist.<br />

Heinz Cüppers geht davon aus, daß ErzbischofPoppo bei seiner "Wiedergutmachung"<br />

und Einrichtung des Kleriker-Stiftes diesem nur eine Hälfte der<br />

Palast- bzw. Kloster-Anlage mit der Kirche überließ und die andere Hälfte behielt.<br />

Er nimmt nämlich an, "daß auch Erzbischof Poppo wenigstens die Erhaltung<br />

des Baubestandes des ihm zugefallenen Teiles der antiken Palastanlage<br />

veranlaßt hat und vor allem Mauerabbruch und Nutzung als Steinbruch<br />

zu verhindern wußte" (pfalzel 1989 S. 40). Das mag hinsichtlich der Erhaltungsmaßnahmen<br />

richtig beobachtet sein, setzt aber mit dem "zugefallenen

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