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108 § 7. Vorgeschichte des Gebäudes und Gründung des Stiftes monasterium pertinere videlur sit sub regimine pontiftcum eccJesiae Trevericae calholicae sancti Pelri subdi!um omni tempore el si! sub deftnsione el mundiburgio prefale eccJesiae publicae Trevericae el pontiftcum ipsius eccJesiae. In der konkreten Situation des Eingriffs Erzbischof Poppos in die Substanz der Gründung Adelas war offenbar nicht die Unterstellung des Frauenklosters unter die Leitung und die Schutzgewalt des Erzbischofs strittig. Zu betonen - und insoweit-wahrscheinlich durch den Autor des Libellus zu "erläutern" - war aber die für alle Zeiten geltende, also unbefristete Schutz funktion des Bischofs und nicht minder deren Unterstellung unter den hl. Petrus, personifiziert im Domkapitel. Ein solches Beziehungsgeflecht ist für das 8. Jahrhundert gewiß ungewöhnlich, kann aber für den Kontext der Auseinandersetzungen zu Beginn des 11. Jahrhunderts sehr wohl ein Hinweis darauf sein, daß auch im Domkapitel das Vorgehen Erzbischof Poppos nicht (von allen) gebilligt wurde. Damit wird auch verständlich, daß dem Autor des Libellus bei seinen Recherchen - neben allgemein bekannten Schriften - nicht nur die Überlieferungen der Klöster und Stifte in Pfalzel, Ören und St. Paulin zugänglich waren, sondern auch die des Domstiftes. Die "Einsicht" Erzbischof Poppos, mit der Vertreibung der Nonnen aus Pfalzel und der Nutzung von deren Besitzungen für andere Zwecke nicht nur seine Kompetenz überschritten, sondern Unrecht (iniuria) getan zu haben, ist somit offensichtlich von einer breite(re)n Schicht im Trierer Umfeld erzwungen worden. Das vom Papst eingeforderte Urteil der comprovinciales über das Verhalten bzw. Vergehen Erzbischof Poppos mit der AuferIegung einer diesem angemessenen Buße ist in diesem Kontext einer wohl doch verbreiteteren "öffentlichen" Meinung zu sehen. Erzbischof Poppo hat die ihm aufgetragene Buß- Fahrt nach Jerusalem ausgeführt. Einer seiner Begleiter war der aus Kleinasien stammende Simeon, der sich zu dieser Zeit auf einer Reise im Auftrag seines Klosters auf dem Sinai in Trier bei Abt Eberwin von St. Martin aufhielt und der mit Poppo auch wieder nach Trier zurückkehrte. Er zog sich bald danach in eine ihm von Poppo eingerichtete Zelle im Ostturm der Porta Nigra als Einsiedler zurück und starb dort im Jahre 1035. Bald danach erreichte Erzbischof Poppo seine Aufnahme in den (römischen) Kanon der Heiligen und gründete zur Betreuung der Pilger am Grab Simeons und als Zentrum der im Dienst des Erzbischofs stehenden Kleriker ein Kanonikerstift in und westlich der Porta Nigra (vgl. Heyen, GS NF 41, St. Simeon). Man wird dieses Umfeld im Zusammenhang mit der weiteren Handlungsweise Poppos in Pfalzel mitberücksichtigen müssen. Erzbischof Poppo hatte die ihm aufgetragene Buße ausgeübt. Von der Verpflichtung zu einer Wiedergutmachung des am Nonnen-Kloster begangenen Unrechts wird im Bericht des Additamentums zur Gesta Trevirorum konkret nicht gesprochen. Es heißt aber unmittelbar nach den Angaben über die Buß-

C. Die Aufhebung des Frauenklosters und die Einrichtung eines Männerstiftes 109 Fahrt nach Jerusalern: Unde rediens, in loco supradicto (seL Palatiolo) ad laudes Dei celebrandas elericos religiosos mancipavit. Diese gewiß sehr knappe Formulierung sagt präzise, worum es ging bzw. worin die iniuriae Erzbischof Poppos, für die es Wiedergutmachung zu leisten galt, bestanden: die laudes Dei. Zur Abstellung und auch zur Bestrafung von Mißständen in einem Kloster war der Erzbischof nicht nur berechtigt - so mag die Argumentation gelautet haben -, sondern verpflichtet. Das galt auch für die Durchsetzung von ihm notwendig erscheinenden Reformen bzw. Änderungen von Gewohnheiten. Die Vertreibung der Nonnen, die weder habitus noch conversatio zu ändern sich bereit fanden, war also berechtigt, jedenfalls nicht Gegenstand der wieder gut zu machenden iniuria des Erzbischofs. Erst das mit einer bemerkenswert hohen Buße belegte Vergehen des Erzbischofs war vielmehr das mit dem Fortgang der Nonnen herbeigeführte Ende des "Lobes Gottes" in Gebet und Gottesdienst, aber gewiß auch in einem Gott geweihten Leben. Das konnten und haben Erzbischof Poppo und dessen Berater dahingehend interpretiert, daß es nicht notwendig sei, in Pfalzel wieder Frauen (nach welchen Regeln oder Gewohnheiten auch immer) einzusetzen. Es konnten auch Männer sein. Aber es sollte wohl doch eine wie auch immer strukturierte Kommunität von Klerikern sein: elerici religiosi. Konkret handelte es sich wohl um ein "Kanoniker-Stift", auch wenn über die ersten Jahrzehnte dieses Stiftes und seine Verfassung nichts überliefert ist. Der Vorwurf, der Erzbischof Poppo von wem auch immer gemacht worden war, und was Poppo auch als Unrecht anerkannte und bereute, und wofür er Buße tat und Wiedergutmachung leistete, war somit nicht die Vertreibung der Nonnen, sondern die Einziehung der Besitzungen des Klosters und deren Verwendung zu "militärischen" oder, allgemein gesprochen, "weltlichen" Zwecken. Notwendig als Wiedergutmachung war somit die Erstattung bzw. Wieder-Bereitstellung der materiellen Ausstattung der elerici religiosi, die mit den laudibus Dei beauftragt wurden. Das betraf an erster Stelle die Kloster-Gebäude, aber ebenso die übrigen Besitzungen des Nonnen-Klosters, wenn dabei wohl auch einzuräumen war und eingeräumt wurde, daß für die inzwischen - in welcher Rechtsform auch immer - "veräußerten" bzw. nicht mehr verfügbaren Güter Ersatzleistungen oder zeitlich aufgeschobene Wiederbeschaffung und Erstattung möglich waren. Hinsichtlich der zeitlichen Eingrenzung dieser Vorgänge ergeben sich aus den wenigen Angaben der Gesta Trevirorum einschließlich deren Additamenta folgende Daten: - Poppo von Babenberg war seit Januar 1016 Erzbischof von Trier und konnte sich zügig gegenüber seinem Gegenkandidaten Adalbero von Luxemburg durchsetzen. Zur Finanzierung dieses auch militärischen Kampfes gegen Adalbero zog Poppo die 60 Präbenden der Nonnen von Pfalzel heran. Die

108 § 7. Vorgeschichte des Gebäudes und Gründung des Stiftes<br />

monasterium pertinere videlur sit sub regimine pontiftcum eccJesiae Trevericae calholicae<br />

sancti Pelri subdi!um omni tempore el si! sub deftnsione el mundiburgio prefale eccJesiae publicae<br />

Trevericae el pontiftcum ipsius eccJesiae.<br />

In der konkreten Situation des Eingriffs Erzbischof Poppos in die Substanz<br />

der Gründung Adelas war offenbar nicht die Unterstellung des Frauenklosters<br />

unter die Leitung und die Schutzgewalt des Erzbischofs strittig. Zu<br />

betonen - und insoweit-wahrscheinlich durch den Autor des Libellus zu "erläutern"<br />

- war aber die für alle Zeiten geltende, also unbefristete Schutz funktion<br />

des Bischofs und nicht minder deren Unterstellung unter den hl. Petrus,<br />

personifiziert im Domkapitel. Ein solches Beziehungsgeflecht ist für das<br />

8. Jahrhundert gewiß ungewöhnlich, kann aber für den Kontext der Auseinandersetzungen<br />

zu Beginn des 11. Jahrhunderts sehr wohl ein Hinweis darauf<br />

sein, daß auch im Domkapitel das Vorgehen Erzbischof Poppos nicht (von allen)<br />

gebilligt wurde. Damit wird auch verständlich, daß dem Autor des Libellus<br />

bei seinen Recherchen - neben allgemein bekannten Schriften - nicht nur<br />

die Überlieferungen der Klöster und Stifte in Pfalzel, Ören und St. Paulin zugänglich<br />

waren, sondern auch die des Domstiftes. Die "Einsicht" Erzbischof<br />

Poppos, mit der Vertreibung der Nonnen aus Pfalzel und der Nutzung von deren<br />

Besitzungen für andere Zwecke nicht nur seine Kompetenz überschritten,<br />

sondern Unrecht (iniuria) getan zu haben, ist somit offensichtlich von einer<br />

breite(re)n Schicht im Trierer Umfeld erzwungen worden.<br />

Das vom Papst eingeforderte Urteil der comprovinciales über das Verhalten<br />

bzw. Vergehen Erzbischof Poppos mit der AuferIegung einer diesem angemessenen<br />

Buße ist in diesem Kontext einer wohl doch verbreiteteren "öffentlichen"<br />

Meinung zu sehen. Erzbischof Poppo hat die ihm aufgetragene Buß-<br />

Fahrt nach Jerusalem ausgeführt. Einer seiner Begleiter war der aus Kleinasien<br />

stammende Simeon, der sich zu dieser Zeit auf einer Reise im Auftrag seines<br />

Klosters auf dem Sinai in Trier bei Abt Eberwin von St. Martin aufhielt und<br />

der mit Poppo auch wieder nach Trier zurückkehrte. Er zog sich bald danach<br />

in eine ihm von Poppo eingerichtete Zelle im Ostturm der Porta Nigra als<br />

Einsiedler zurück und starb dort im Jahre 1035. Bald danach erreichte Erzbischof<br />

Poppo seine Aufnahme in den (römischen) Kanon der Heiligen und<br />

gründete zur Betreuung der Pilger am Grab Simeons und als Zentrum der im<br />

Dienst des Erzbischofs stehenden Kleriker ein Kanonikerstift in und westlich<br />

der Porta Nigra (vgl. Heyen, GS NF 41, St. Simeon). Man wird dieses Umfeld<br />

im Zusammenhang mit der weiteren Handlungsweise Poppos in Pfalzel mitberücksichtigen<br />

müssen.<br />

Erzbischof Poppo hatte die ihm aufgetragene Buße ausgeübt. Von der Verpflichtung<br />

zu einer Wiedergutmachung des am Nonnen-Kloster begangenen<br />

Unrechts wird im Bericht des Additamentums zur Gesta Trevirorum konkret<br />

nicht gesprochen. Es heißt aber unmittelbar nach den Angaben über die Buß-

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