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C. Die Aufhebung des Frauenklosters und die Einrichtung eines Männerstiftes 107<br />

und Gewinnung militärischer Ressourcen anderseits zu sehen, war auch den<br />

Zeitgenossen naheliegend. Es ist zwar auch im Additamentum der Gesta nicht<br />

ausdrücklich gesagt, daß es Einsprüche gegen Poppos Vorgehen gab; es heißt<br />

lediglich, ErzbischofPoppo habe das Unrecht (iniuria) erkannt und nach einer<br />

Buß-Leistung (penitentia) gesucht. Papst Johannes - an den Poppo sich offensichdich<br />

gewandt hatte, sei es als Bekenner/"Beichtender", sei es als um Rat<br />

hinsichtlich der Buße Bittender - habe ein Urteil der comprovinciales (d.h. wohl<br />

der Suffraganbischöfe) angeordnet. Diese hätten als Buße eine Pilgerfahrt<br />

nach Jerusalem verfügt.<br />

Eine unmittelbar in diesen Auseinandersetzungen um die Aufhebung des<br />

Frauenklosters Pfalzel mit der Vertreibung der Klosterfrauen und der Nutzung<br />

der Besitzungen des Klosters zu "profanen" Zwecken durch Erzbichof<br />

Poppo entstandene "Kampfschrift" ist der Libellus de rebus Trevirensibus<br />

mitsamt dem mit dieser Schrift überlieferten "Testament" der Adelal). Die<br />

Schrift ist hier nicht im Detail erneut zu analysieren. Für die anstehende Frage<br />

jedenfalls mag die Feststellung genügen, daß der (unbekannte) Autor aufgrund<br />

(wie man ihm bestätigen muß) sorgfältiger Recherchen die ihm erreichbaren<br />

bzw. wichtig erscheinenden Daten zur Geschichte dieses Frauenklosters<br />

zusammengestellt und damit dessen Gründung durch ein Mitglied der damaligen<br />

Königsfamilie sowie die Leitung durch angesehene Frauen wie auch die<br />

Förderung durch Trierer Erzbischöfe in der rund 300jährigen Geschichte dargestellt<br />

hat. Das "Testament" Adelas schließlich bot eine prägnante Information<br />

über die reiche Grundausstattung mit differenzierten Angaben über einzelne<br />

Güter und Rechte. Die in der aktuellen Auseinandersetzung um die<br />

Aufhebung des Klosters wichtigste Aussage ist aber die Verfügung Adelas am<br />

Schluß ihres "Testamentes", mit der sie - mit Rat des Konventes - das Kloster<br />

mitsamt dessen Zubehör unter der Leitung (regimen) des Trierer Bischofs dem<br />

heiligen Petrus sowie der Verteidigung und dem Schutz (defensio et mundiburgium)<br />

des Trierer Domstiftes (ecclesia publica Treverica) und des Bischofs unterstellte.<br />

Diese Übereignung ihrer Stiftung an die (Ober-) Leitung und unter den<br />

Schutz des Bischofs von Trier gilt nicht zuletzt wegen ihrer sprachlichen Formulierungen<br />

und Begriffe als Bestandteil des dem Autor des Libellus offenbar<br />

noch vorliegenden Originals der Verfügung Adelas, wenn auch hier wie an anderen<br />

Stellen des Libellus als "Interpretation" verstandene Hinzufügungen<br />

unverkennbar sind. Der Text in der überlieferten Fassung lautet: Ideo placuit<br />

no bis cum consilio supradictae congregationis, ut ipsum monasterium et quicquid ad ipsum<br />

1) MGH SS 14 S. 98-106. Testament Adelas: WAMPACH, UrkQLuxemburg 1 Nr. 19<br />

S. 18-26. Vgl. HEYEN, Benediktinerinnenkloster S. 61-73. WERNER, Adelsfamilien<br />

S. 178-192, ist hier nur in Bezug auf die Aufhebung von Pfalzel zu sehen. Vgl. allgemein<br />

die Lit. zu § 20.

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