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C. Die Aufhebung des Frauenklosters und die Einrichtung eines Männerstiftes 105<br />

C. Die Aufhebung des Frauenklosters und die Einrichtung<br />

eines Männerstiftes durch Erzbischof Poppo von Trier<br />

Über die Aufhebung des Klosters Pfalzel gibt es in der Trierer Überlieferung<br />

der Gesta Trevirorum zwei Fassungen.<br />

In der Rezension Ader Gesta heißt es lapidar zu Erzbischof Poppo, dieser<br />

habe öfter in der Aussendung und Ausrüstung von Bewaffneten gehandelt<br />

und "gar manches hat er St. Paulin weggenommen. Auch verteilte er 60 Präbenden<br />

der Nonnen von Pfalzel an bewaffnete Leute zur Nutznießung"<br />

(MGH SS 8 S. 172). Diese Aussage steht in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit den Auseinandersetzungen zwischen Erzbischof Poppo und dessen Gegenbewerber<br />

um den Bischofsstuhl, dem Propst des Stiftes St. Paulin vor Trier<br />

Adalbero von Luxemburg. Ob Erzbischof Poppo nach dem Besitz des Pfalze-<br />

Ier Klosters griff, weil dieser Frauenkonvent in einer wie auch immer gearteten<br />

Beziehung oder gar Abhängigkeit zum Stift St. Paulin oder zu Propst Adalbero<br />

stand, oder weil ein Zugriff auf dieses Kloster für Poppo lediglich leichter<br />

durchsetzbar schien, bleibt eine offene Frage. Daß mit der Wegnahme von 60<br />

Präbenden nicht nur eine nachhaltige Schädigung der wirtschaftlichen Situation<br />

des Klosters, sondern ein schwerer Eingriff in die Möglichkeiten der materiellen<br />

Ausstattung der Kloster-Insassen, also vornehmlich der Nonnen,<br />

verbunden war, ist nicht ausdrücklich gesagt, versteht sich aber von selbst.<br />

Man wird dabei unter Präbende die zu dieser Zeit übliche Zusammenstellung<br />

von Liegenschaften und Nutzungsrechten für den jeweiligen Präbenden-Inhaber<br />

zu verstehen haben, wobei zu beachten bleibt, daß diese in ihrem Ertrag<br />

nicht völlig gleich waren, sondern durchaus Unterschiede bestanden. Die Präbenden-Inhaber<br />

erhielten zudem weitere Einkünfte, etwa als Präsenzgelder<br />

für die Teilnahme an Anniversarien, hatten aber auch, was immer zu berücksichtigen<br />

bleibt, einerseits für die sachgerechte und oft auch recht aufwendige<br />

Verwaltung und Bewirtschaftung ihrer z. T. weit entlegenen Präbenden-Güter<br />

zu sorgen, anderseits aber auch privaten Besitz und private Einkünfte unterschiedlicher<br />

Größe. Aus diesem Nachweis der Auf teilung der Einkünfte des<br />

Nonnenklosters in Präbenden wird man freilich auch zu folgern haben, daß<br />

diese Kommunität jedenfalls hinsichtlich der Einkünfte und damit auch des<br />

(persönlichen) Besitzes eher stiftischen als coenobitischen Gewohnheiten näher<br />

stand, auch wenn der monastische Charakter bzw. die Bewahrung monastischer<br />

Traditionen betont wurde. Diese Präbenden waren als "Besoldung"<br />

auch für "bewaffnete Leute" durchaus sehr geeignet; man sollte aber - und<br />

zumal im vorliegende Fall- dabei nicht vorschnell an (Ritter-)Lehen und gar<br />

deren Erblichkeit denken. Es wird sich ebenso gut oder gar eher um auf Zeit<br />

angeworbene ("geheuerte'') Söldner (wenn dieser Terminus für diese Zeit<br />

auch falsch ist) oder "Hilfstruppen" handeln. Wichtig dürfte jedenfalls für die

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