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98 § 5. Bibliothek<br />

Das Buch war ursprünglich - wohl von Johann Fell- angelegt worden, um<br />

darin in ABC-Folge Zitate, Verse, Schrift- und Väter-Auszüge zu verschiedenen<br />

Materien zu sammeln. Es war daher nach den Buchstaben des Alphabets<br />

unterteilt, bei denen aber erst wenige Notizen eingetragen sind. Als Beispiele:<br />

S. 75 unter E über elemosina; S. 79 unter M über matrimonium, S. 80 unter I sacer<br />

dos visitans infirmum.<br />

Die überwiegend noch leeren Seiten wurden dann - meist von Gritzer - zu<br />

Einträgen sehr verschiedener Art benutzt. Zu unterscheiden von dieser älteren<br />

alphabetischen Stichwort-Sammlung ist ein wohl von Gritzer angelegter<br />

Index zum Memorien- und Fest-Kalender, der nur die Buchstaben Abis E<br />

nennt und hier mit "Index" zitiert ist (vgl. dazu die Angaben zum Memorienverzeichnis<br />

in § 23).<br />

Die Bezeichnung des Bandes als "ungeordnetes Salbuch" (Lamprecht<br />

a.a.O.; danach auch Keuffer-Kentenich) ist irreführend, da es sich keineswegs<br />

um ein Amtsbuch aus dem Bereich der Wirtschaftsführung, sondern um ein<br />

solches der innerstiftischen Verwaltung handelt, das zunächst privat angelegt<br />

worden sein mag, dann aber an das Kapitel überging und dort bis zur Aufhebung<br />

des Stiftes 1802 in Gebrauch blieb und fortlaufend ergänzt wurde.<br />

Kernstück in dieser Hinsicht sind die Niederschriften über die wichtigste<br />

Handlung der Generalkapitel, nämlich die Meldungen zur Residenz (vgl. Vorbemerkung<br />

zu Kapitel 7, Personallisten), sodaß der Band für diese Teile eher<br />

den Protokollen zuzurechnen ist.<br />

4. Hinweis<br />

Bestandteil des Stiftsarchivs waren auch die Urkunden der dem Stift 1463<br />

inkorporierten Klause zu Cochem (vgl. §§ 8 und 29), die jetzt im LHA Koblenz<br />

als Bestand 121 gesondert aufgestellt sind. Sie sind auch in dem oben<br />

unter 3a beschriebenen Kopiar überliefert.<br />

§ 5. Bibliothek<br />

Eine Bibliothek mit wissenschaftlichen - theologischen, juristischen, literarischen<br />

- oder erbaulichen Schriften hat das Stift nicht besessen; jedenfalls<br />

ist darüber nichts bekannt. Das schließt natürlich nicht aus, daß die Kanoniker<br />

privat (in ihren Kurien) Bücher besaßen, über die sie frei verfügen konnten.<br />

Über Handschriften und Bücher des Stiftes für den liturgisch-kultischen<br />

Gebrauch vgl. § 3 Abschn. B.

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