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• einer für städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen oder deren Förderung<br />

zuständigen Behörde oder<br />

• der sonst gemäß § 193 Absatz 1 BauGB Berechtigten, wenn für das Obergutachten eine<br />

bindende Wirkung bestimmt oder vereinbart worden ist.<br />

Nach Bildung des Oberen Gutachterausschusses werden voraussichtlich ab 2012 folgende<br />

weitere Leistungen erbracht, die bei der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses<br />

beantragt werden können:<br />

• Erstellung des Grundstücksmarktberichtes für das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie<br />

sonstiger Übersichten und Analysen unter Verwendung der Wertermittlungsinformationen<br />

der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse<br />

• Auskunftserteilung aus der landesweiten Datensammlung auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen<br />

an die örtlichen Gutachterausschüsse und an andere Stellen, soweit<br />

nicht der örtlichen Gutachterausschuss zuständig ist<br />

• Sammlung, Auswertung und Bereitstellung von Daten zu Kaufpreisobjekten, die in den<br />

örtlichen Gutachterausschüssen nur vereinzelt auftreten<br />

Bereitstellung von Grundstückswertermittlungsleistungen<br />

Anträge auf Gutachtenerstattung, zum Bezug der Bodenrichtwertkarte oder des Grundstücksmarktberichtes<br />

sowie auf Auskunftserteilung sind an die jeweils zuständigen Geschäftsstellen<br />

der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und<br />

kreisfreien Städten zu richten.<br />

Anträge auf Obergutachten können nach Bildung des Oberen Gutachterausschusses bei<br />

seiner Geschäftsstelle gestellt werden. Die weiteren Wertermittlungsleistungen des Oberen<br />

Gutachterausschusses werden schrittweise ab 2012 zur Verfügung gestellt.<br />

Kosten für Leistungen des Oberen Gutachterausschusses sowie der Gutachterausschüsse<br />

für Grundstückswerte werden nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gutachterausschüsse<br />

für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen (Gutachterausschusskostenverordnung<br />

- GAKostVO M-V) vom 12. Juli 2007 erhoben. Kostenlos als <strong>Download</strong><br />

erhältlich ist auf der Internetseite des Landesamtes für innere Verwaltung die jährlich im<br />

Amtsblatt veröffentlichte „Übersicht über die Bodenrichtwerte für typische Orte oder Ortsteile<br />

für den Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns“,<br />

die auf der Grundlage der durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelten<br />

Bodenrichtwerte erstellt wurde.<br />

Auszug aus den Gebühren für Obergutachten<br />

Erstattung von Gutachten<br />

über den Wert bebauter Grundstücke<br />

Gebühr in €<br />

bei einem Wert bis 250 000 € 0,3 % des Wertes zuzüglich 300<br />

über 250 000 € bis 500 000 € 0,2 % des Wertes zuzüglich 550<br />

über 500 000 € bis 2 500 000 € 0,1 % des Wertes zuzüglich 1050<br />

über 2 500 000 €<br />

Erstattung von Gutachten<br />

über den Wert unbebauter Grundstücke<br />

0,06 % des Wertes zuzüglich 2050<br />

75 % der Gebühr für Gutachten<br />

über den Wert bebauter<br />

Grundstücke<br />

Hinzu kommen jeweils Auslagen (u. a. Entschädigungen für die Gutachter) und Umsatzsteuer.<br />

Grundstückswertermittlung<br />

Adressen im<br />

Anschriftenverzeichnis<br />

Seite 54-55<br />

kostenfreier<br />

<strong>Download</strong> unter<br />

www.lverma-mv.de<br />

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