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• einer für städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen oder deren Förderung<br />
zuständigen Behörde oder<br />
• der sonst gemäß § 193 Absatz 1 BauGB Berechtigten, wenn für das Obergutachten eine<br />
bindende Wirkung bestimmt oder vereinbart worden ist.<br />
Nach Bildung des Oberen Gutachterausschusses werden voraussichtlich ab 2012 folgende<br />
weitere Leistungen erbracht, die bei der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses<br />
beantragt werden können:<br />
• Erstellung des Grundstücksmarktberichtes für das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie<br />
sonstiger Übersichten und Analysen unter Verwendung der Wertermittlungsinformationen<br />
der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse<br />
• Auskunftserteilung aus der landesweiten Datensammlung auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen<br />
an die örtlichen Gutachterausschüsse und an andere Stellen, soweit<br />
nicht der örtlichen Gutachterausschuss zuständig ist<br />
• Sammlung, Auswertung und Bereitstellung von Daten zu Kaufpreisobjekten, die in den<br />
örtlichen Gutachterausschüssen nur vereinzelt auftreten<br />
Bereitstellung von Grundstückswertermittlungsleistungen<br />
Anträge auf Gutachtenerstattung, zum Bezug der Bodenrichtwertkarte oder des Grundstücksmarktberichtes<br />
sowie auf Auskunftserteilung sind an die jeweils zuständigen Geschäftsstellen<br />
der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und<br />
kreisfreien Städten zu richten.<br />
Anträge auf Obergutachten können nach Bildung des Oberen Gutachterausschusses bei<br />
seiner Geschäftsstelle gestellt werden. Die weiteren Wertermittlungsleistungen des Oberen<br />
Gutachterausschusses werden schrittweise ab 2012 zur Verfügung gestellt.<br />
Kosten für Leistungen des Oberen Gutachterausschusses sowie der Gutachterausschüsse<br />
für Grundstückswerte werden nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gutachterausschüsse<br />
für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen (Gutachterausschusskostenverordnung<br />
- GAKostVO M-V) vom 12. Juli 2007 erhoben. Kostenlos als <strong>Download</strong><br />
erhältlich ist auf der Internetseite des Landesamtes für innere Verwaltung die jährlich im<br />
Amtsblatt veröffentlichte „Übersicht über die Bodenrichtwerte für typische Orte oder Ortsteile<br />
für den Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns“,<br />
die auf der Grundlage der durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelten<br />
Bodenrichtwerte erstellt wurde.<br />
Auszug aus den Gebühren für Obergutachten<br />
Erstattung von Gutachten<br />
über den Wert bebauter Grundstücke<br />
Gebühr in €<br />
bei einem Wert bis 250 000 € 0,3 % des Wertes zuzüglich 300<br />
über 250 000 € bis 500 000 € 0,2 % des Wertes zuzüglich 550<br />
über 500 000 € bis 2 500 000 € 0,1 % des Wertes zuzüglich 1050<br />
über 2 500 000 €<br />
Erstattung von Gutachten<br />
über den Wert unbebauter Grundstücke<br />
0,06 % des Wertes zuzüglich 2050<br />
75 % der Gebühr für Gutachten<br />
über den Wert bebauter<br />
Grundstücke<br />
Hinzu kommen jeweils Auslagen (u. a. Entschädigungen für die Gutachter) und Umsatzsteuer.<br />
Grundstückswertermittlung<br />
Adressen im<br />
Anschriftenverzeichnis<br />
Seite 54-55<br />
kostenfreier<br />
<strong>Download</strong> unter<br />
www.lverma-mv.de<br />
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