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Grundstückswertermittlung<br />

Auskunft • Beratung • Anträge<br />

Landesamt für innere Verwaltung M-V<br />

- Amt für Geoinformation, Vermessungsund<br />

Katasterwesen -<br />

Telefon: 0385 588-56332, -56298<br />

Telefax: 0385 4773004-06<br />

E-Mail: wertermittlung@laiv-mv.de<br />

Internet: http://www.lverma-mv.de<br />

46<br />

Leistungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte<br />

Gutachten, Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht<br />

Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen wurden in<br />

Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 192 BauGB selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse<br />

für Grundstückswerte für den jeweiligen Bereich der kreisfreien Städte und der<br />

Landkreise als Landesbehörden gebildet. Das Ziel der Tätigkeit der Gutachterausschüsse<br />

für Grundstückswerte ist die Schaffung der Transparenz des Grundstücksmarktes für alle<br />

Marktteilnehmer. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den Verwaltungen<br />

der Landkreise und kreisfreien Städten eingerichtet worden.<br />

Der gesetzliche Auftrag für die Gutachterausschüsse beinhaltet im Wesentlichen<br />

• die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten<br />

Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,<br />

• die Führung einer Kaufpreissammlung als Basis sämtlicher Grundstückswertermittlung,<br />

• die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung<br />

erforderlichen Daten,<br />

• die Erstellung und Veröffentlichung von Grundstücksmarktberichten und<br />

• die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und zu den Bodenrichtwerten<br />

und Grundstücksmarktberichten.<br />

Die Kaufpreissammlung sowie die Bodenrichtwertkarte werden auf der Grundlage der<br />

Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters geführt. Die Bodenrichtwerte können zusätzlich<br />

auf der Grundlage anderer Geobasisdaten, z. B. Orthophotos oder topographischer Karten,<br />

veröffentlicht werden. Bodenrichtwerte und Kaufpreisinformationen sind gemäß § 23 Absatz<br />

3 des GeoVermG M-V integraler Bestandteil des Geobasisinformationssystems Liegenschaftskataster.<br />

Auszug aus einer Bodenrichtwertkarte; Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Greifswald<br />

Obergutachten und Landesgrundstücksmarktbericht<br />

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird im Jahr 2011 ein Oberer Gutachterausschuss<br />

für Grundstückswerte gemäß § 198 BauGB gebildet. Der Obere Gutachterausschuss ist ein<br />

unabhängiges und selbständiges Kollegialgremium. Die Geschäftsstelle des zukünftigen<br />

Oberen Gutachterausschusses ist im Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation,<br />

Vermessungs- und Katasterwesen, eingerichtet worden.<br />

Der Obere Gutachterausschuss hat gemäß seinem gesetzlichen Auftrag insbesondere die<br />

Aufgabe, überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens<br />

zu erstellen. Er hat auf Antrag eines Gerichts ein Obergutachten zu erstatten, wenn schon<br />

das Gutachten eines für den Bereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt zuständigen<br />

Gutachterausschusses für Grundstückswerte vorliegt. Darüber hinaus hat er, wenn<br />

bereits ein Gutachten eines Gutachterausschusses für Grundstückswerte vorliegt, ein<br />

Obergutachten zu erstatten auf Antrag

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