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Grundstückswertermittlung<br />
Auskunft • Beratung • Anträge<br />
Landesamt für innere Verwaltung M-V<br />
- Amt für Geoinformation, Vermessungsund<br />
Katasterwesen -<br />
Telefon: 0385 588-56332, -56298<br />
Telefax: 0385 4773004-06<br />
E-Mail: wertermittlung@laiv-mv.de<br />
Internet: http://www.lverma-mv.de<br />
46<br />
Leistungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte<br />
Gutachten, Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht<br />
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen wurden in<br />
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 192 BauGB selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse<br />
für Grundstückswerte für den jeweiligen Bereich der kreisfreien Städte und der<br />
Landkreise als Landesbehörden gebildet. Das Ziel der Tätigkeit der Gutachterausschüsse<br />
für Grundstückswerte ist die Schaffung der Transparenz des Grundstücksmarktes für alle<br />
Marktteilnehmer. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den Verwaltungen<br />
der Landkreise und kreisfreien Städten eingerichtet worden.<br />
Der gesetzliche Auftrag für die Gutachterausschüsse beinhaltet im Wesentlichen<br />
• die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten<br />
Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,<br />
• die Führung einer Kaufpreissammlung als Basis sämtlicher Grundstückswertermittlung,<br />
• die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung<br />
erforderlichen Daten,<br />
• die Erstellung und Veröffentlichung von Grundstücksmarktberichten und<br />
• die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und zu den Bodenrichtwerten<br />
und Grundstücksmarktberichten.<br />
Die Kaufpreissammlung sowie die Bodenrichtwertkarte werden auf der Grundlage der<br />
Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters geführt. Die Bodenrichtwerte können zusätzlich<br />
auf der Grundlage anderer Geobasisdaten, z. B. Orthophotos oder topographischer Karten,<br />
veröffentlicht werden. Bodenrichtwerte und Kaufpreisinformationen sind gemäß § 23 Absatz<br />
3 des GeoVermG M-V integraler Bestandteil des Geobasisinformationssystems Liegenschaftskataster.<br />
Auszug aus einer Bodenrichtwertkarte; Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Greifswald<br />
Obergutachten und Landesgrundstücksmarktbericht<br />
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird im Jahr 2011 ein Oberer Gutachterausschuss<br />
für Grundstückswerte gemäß § 198 BauGB gebildet. Der Obere Gutachterausschuss ist ein<br />
unabhängiges und selbständiges Kollegialgremium. Die Geschäftsstelle des zukünftigen<br />
Oberen Gutachterausschusses ist im Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation,<br />
Vermessungs- und Katasterwesen, eingerichtet worden.<br />
Der Obere Gutachterausschuss hat gemäß seinem gesetzlichen Auftrag insbesondere die<br />
Aufgabe, überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens<br />
zu erstellen. Er hat auf Antrag eines Gerichts ein Obergutachten zu erstatten, wenn schon<br />
das Gutachten eines für den Bereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt zuständigen<br />
Gutachterausschusses für Grundstückswerte vorliegt. Darüber hinaus hat er, wenn<br />
bereits ein Gutachten eines Gutachterausschusses für Grundstückswerte vorliegt, ein<br />
Obergutachten zu erstatten auf Antrag