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Liegenschaftsbeschreibende Geobasisdaten<br />

42<br />

Adressen im<br />

Anschriftenverzeichnis<br />

Seite 52-53<br />

Auskunft • Beratung • Bestellung<br />

Landesamt für innere Verwaltung M-V<br />

- Amt für Geoinformation, Vermessungs- und<br />

Katasterwesen -<br />

Telefon: 0385 588-56165 (Daten)<br />

0385 588-56264 (Vertrieb)<br />

Telefax: 0385 4773004-06<br />

E-Mail: alb@laiv-mv.de<br />

Internet: http://www.lverma-mv.de<br />

Geobasisinformationssystem Liegenschaftskataster<br />

Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften)<br />

nachzuweisen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung,<br />

Größe und wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern,<br />

Erbbau- und Nutzungsberechtigten (personenbezogene Daten).<br />

Die wesentlichen Bestandteile des Geobasisinformationssystems Liegenschaftskataster<br />

sind das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) mit dem beschreibenden Nachweis und<br />

die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) als grafischer Nachweis der Liegenschaften.<br />

Neben seiner Funktion als amtliches Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der<br />

Grundbuchordnung dient das Liegenschaftskataster in zunehmendem Maße als Grundlage<br />

für raumbezogene Informationssysteme.<br />

Zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters sind die unteren Vermessungs- und<br />

Geoinformatonsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.<br />

Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)<br />

Das ALB enthält beschreibende Angaben über die Flurstücke (u. a. Kennzeichen, Fläche,<br />

Nutzungsart). Die Eigentümer werden nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch<br />

geführt.<br />

Die Benutzung des ALB ist wegen des Datenschutzes eingeschränkt. Eigentümer, Erbbauberechtigte,<br />

Nutzungsberechtigte und deren Beauftragte können das ALB einsehen sowie<br />

Auskünfte oder Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere können<br />

das ALB benutzen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange<br />

dem nicht entgegenstehen.<br />

Als Auszüge aus dem ALB werden verschiedene analoge und digitale Produkte (z. B. Standardauszüge<br />

wie Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis, Listen) angeboten.<br />

Flurstücks- und Eigentümernachweis<br />

Auszug aus den Gebühren für analoge ALB-Auszüge<br />

ALB-Standardauszug<br />

(z. B. Flurstücksnachweis, Bestandsnachweis, Gebühr in €<br />

Flurstücks-/Eigentümernachweis)<br />

Erstausfertigung je Auszug von bis zu 3 Seiten<br />

11,00<br />

auf ALB-Urkundspapier<br />

ab der 4. Seite 2,00

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