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Liegenschaftsbeschreibende Geobasisdaten<br />
42<br />
Adressen im<br />
Anschriftenverzeichnis<br />
Seite 52-53<br />
Auskunft • Beratung • Bestellung<br />
Landesamt für innere Verwaltung M-V<br />
- Amt für Geoinformation, Vermessungs- und<br />
Katasterwesen -<br />
Telefon: 0385 588-56165 (Daten)<br />
0385 588-56264 (Vertrieb)<br />
Telefax: 0385 4773004-06<br />
E-Mail: alb@laiv-mv.de<br />
Internet: http://www.lverma-mv.de<br />
Geobasisinformationssystem Liegenschaftskataster<br />
Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften)<br />
nachzuweisen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung,<br />
Größe und wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern,<br />
Erbbau- und Nutzungsberechtigten (personenbezogene Daten).<br />
Die wesentlichen Bestandteile des Geobasisinformationssystems Liegenschaftskataster<br />
sind das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) mit dem beschreibenden Nachweis und<br />
die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) als grafischer Nachweis der Liegenschaften.<br />
Neben seiner Funktion als amtliches Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der<br />
Grundbuchordnung dient das Liegenschaftskataster in zunehmendem Maße als Grundlage<br />
für raumbezogene Informationssysteme.<br />
Zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters sind die unteren Vermessungs- und<br />
Geoinformatonsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.<br />
Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)<br />
Das ALB enthält beschreibende Angaben über die Flurstücke (u. a. Kennzeichen, Fläche,<br />
Nutzungsart). Die Eigentümer werden nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch<br />
geführt.<br />
Die Benutzung des ALB ist wegen des Datenschutzes eingeschränkt. Eigentümer, Erbbauberechtigte,<br />
Nutzungsberechtigte und deren Beauftragte können das ALB einsehen sowie<br />
Auskünfte oder Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere können<br />
das ALB benutzen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange<br />
dem nicht entgegenstehen.<br />
Als Auszüge aus dem ALB werden verschiedene analoge und digitale Produkte (z. B. Standardauszüge<br />
wie Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis, Listen) angeboten.<br />
Flurstücks- und Eigentümernachweis<br />
Auszug aus den Gebühren für analoge ALB-Auszüge<br />
ALB-Standardauszug<br />
(z. B. Flurstücksnachweis, Bestandsnachweis, Gebühr in €<br />
Flurstücks-/Eigentümernachweis)<br />
Erstausfertigung je Auszug von bis zu 3 Seiten<br />
11,00<br />
auf ALB-Urkundspapier<br />
ab der 4. Seite 2,00