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Übersetzung ins Deutsche: Paulina Jóźwik, Małgorzata ... - Lublin

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Vergünstigungen für die Kapitalanleger<br />

Den Erwartungen der potenziellen Investoren entgegenkommend, bietet die Stadt zahlreiche<br />

Investitionsvergünstigungen.<br />

Jeder Unternehmer, der in der Subzone <strong>Lublin</strong> eine Gewerbezulassung erhält, ist berechtigt, von<br />

der Regionalhilfe Gebrauch zu machen, und zwar in Form von Körperschaftssteuerfreiheit. Ein<br />

Unternehmen wird wegen<br />

- Investitionsselbstkosten,<br />

- und Schaffung neuer Arbeitsplätze von der Körperschaftssteuer befreit.<br />

Zu den im Gebiet der Subzone getragenen Ausgaben, die für den Genuss der Regionalhilfe<br />

qualifizieren, werden zugerechnet:<br />

- Bodenerwerb oder Dauernutzungsrechtserwerb;<br />

- Erwerb oder Selbstherstellung der Sachanlagen;<br />

- Ausbau und Modernisierung vorhandener Sachanlagen;<br />

- Erwerb der immateriellen Vermögensgegenstände, die mit dem Technologietransfer<br />

verbunden sind.<br />

Investitionsvoraussetzungen im Gebiet der <strong>Lublin</strong>er Subzone:<br />

- Erlangung einer Gewerbezulassung in der Sonderwirtschaftszone EURO-PARK MIELEC,<br />

die durch die Agencja Rozwoju Przemysłu S.A. [Agentur für Wirtschaftsentwicklung AG]<br />

ausgestellt wird. Die Agentur ist zur Ausstellung von Gewerbezulassungen vom<br />

Wirtschaftsminister der Republik Polen bevollmächtigt;<br />

- Investitionsselbstkosten in Grundhöhe von 100 Tausend Euro;<br />

- Mindestfrist der Gewerbeausübung ab Beendigung der Investition: 5 Jahre, für kleine und<br />

mittlere Unternehmen (KMU) 3 Jahre;<br />

- Mindestfrist für den Erhalt neugeschaffener Arbeitsplätze: 5 Jahre, für die KMU 3 Jahre.<br />

Die Höhe von der Körperschaftssteuerfreiheit ist von der Größe des Unternehmens abhängig und<br />

beträgt:<br />

- 50% für Großunternehmen (ab 250 beschäftigten Personen),<br />

- 60% für mittlere Unternehmen ( 50-249 beschäftigte Personen),<br />

- 70% für Kleinunternehmen ( unter 50 beschäftigten Personen).<br />

Die öffentliche Förderung in Form von Körperschaftssteuerfreiheit gilt bis 2020.<br />

Darüber hinaus dürfen die Unternehmer, die in der <strong>Lublin</strong>er Subzone investieren, eine<br />

Immobiliensteuerfreiheit für die Dauer von 3 Jahren beantragen.<br />

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