Verhandlungsschrift - Puchenau
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Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 24.03.2010 40<br />
Frau Mag. Weimer Paireder hat zwischenzeitig vorgeschlagen, der Allgemeinheit ein<br />
Gehrecht, ausgehend von der neu errichteten Umkehr über ihr nördlich an die Straße<br />
angrenzendes Grundstück einzuräumen. In der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und<br />
Verkehr am 10.12.2009 haben die Ausschussmitglieder der geänderten Wegführung für ein<br />
allgemeines Gehrecht zugestimmt, sofern Frau Mag. Weimer die Kosten dafür übernimmt.<br />
Zur geänderten Wegführung wird vorgeschlagen mit Frau Mag. Weimer-Paireder über die<br />
Errichtung des Weges eine schriftliche Vereinbarung zu treffen und auf Grundlage dieser<br />
Vereinbarung eine Verordnung über die Auflassung der öffentlichen Straße samt<br />
Gestattungsvertrag erst nach Fertigstellung zu beschließen.<br />
Die Verordnung wurde gemäß § 101 der Oö. Gemeindeordnung zur Verordnungsprüfung<br />
vorgelegt. Da der Dienstbarkeitsvertrag in der beschlossenen Form nicht in Kraft tritt, ist<br />
auch aus Sicht der Aufsichtsbehörde die Verordnung hinfällig.<br />
„Gemäß § 43 Oö. Gemeindeordnung 1990 stelle ich den Antrag der Gemeinderat wolle<br />
nachstehende Aufhebung einer Verordnung beschließen:<br />
Verordnung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Puchenau</strong> vom 24.03.2010, womit die Verordnung<br />
über die Auflassung einer öffentlichen Straße vom 01.07.2009 aufgehoben wird.<br />
§ 1<br />
Die Verordnung über die Auflassung eines Teiles der öffentlichen Gemeindestraße<br />
„Rehgraben“ GrdStk. 1465/2 EZ 551 KG <strong>Puchenau</strong> vom 01.07.2009, tritt mit Ablauf des<br />
Tages der Kundmachung außer Kraft.<br />
Der Bürgermeister<br />
i.A. M. Reisinger“