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Verhandlungsschrift - Puchenau

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Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 24.03.2010 39<br />

h) Fenster:<br />

Fenstergrößen, Teilungen lt. Bestand<br />

Nordseitig sind Fenster bündig einzubauen, Farbe: weiß<br />

i) Türen:<br />

Gartentüren: schwarz oder dunkelbraun matt, max. Höhe: Höhe der<br />

Gartenmauer<br />

Die Errichtung von Gartentüren zur Schaffung einer Verbindung zum<br />

öffentlichen Gut ist zulässig, ein ev. erforderlicher Geländeausgleich hat auf<br />

eigenem Grund zu erfolgen<br />

Hauseingangstüren: Rahmen weiß, Türblatt schwarz, Seitenfenster lt. Bestand<br />

Terrassentüren bzw. südseitige Türen: Rahmen und Türblatt weiß<br />

j) Einfriedungen:<br />

Höhe bei Haustyp D, E, L, M und F: im Bereich der Schuppen 1,8 m, in allen<br />

anderen Bereichen 2 m<br />

Ausführung: Sichtbetongartenmauern (zu den Aussengängen)<br />

k) Vordächer: Neigung von 2°, Ausmaß von max. 1 x 1,20 m in Klarglas ohne<br />

Profile<br />

l) Wintergärten:<br />

Dachneigung1,5°, Höhe 2,5 m ab bestehendem Innenniveau (Bezugspunkt.<br />

Bestehendes Niveau)<br />

m) Sonnenkollektoren und SAT-Anlagen: ausschließlich auf den Dächern der<br />

Hauptgebäude zulässig, Kollektoren sind liegend (Unterkante Längsseite der<br />

rechteckigen Platte max. bis Höhe Attikaoberkante) anzubringen, Bereiche bzw.<br />

Abstände von den Hauskanten der jeweiligen Haustypen sind sowohl für<br />

Sonnenkollektoren als auch Fotovoltaikanlagen festzulegen.<br />

n) Beschriftung der Gänge und Hausnummerntafel: lt. Bestand<br />

Diese Vorgaben wurden dem Architekturbüro Team M, das mit der Erstellung des<br />

Bebauungsplanes beauftragt ist, zur Umsetzung in einen Planentwurf übermittelt.<br />

„Gemäß § 43 Oö. GemO 1990 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle unter<br />

Zugrundelegung der vom Ausschuss für Örtliche Raumplanung und Bauwesen in der<br />

Sitzung am 27.01.2010 festgelegten Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.7 „Gartenstadt I“ beschließen.“<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />

Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

16. Aufhebung der Verordnung über die Auflassung eines Teiles der<br />

öffentlichen Straße "Rehgraben" - Beratung und Beschlussfassung<br />

Vorsitzender: Bgm. Haderer<br />

Berichterstatter und Antragsteller: GV Mag. Tischler<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 die Verordnung über die Auflassung<br />

eines Teiles der öffentlichen Gemeindestraße „Rehgraben“ beschlossen. Der aufgelassene<br />

Straßenteil wäre in das Eigentum von Frau Mag. Weimer-Paireder übergegangen. In der<br />

Verordnung wurde auch festgelegt, dass diese nur vorbehaltlich der Zustimmung der Frau<br />

Mag. Weimer-Paireder zum Dienstbarkeitsvertrag, welcher ebenfalls in dieser<br />

Gemeinderatssitzung beschlossen wurde, gilt.

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