Verhandlungsschrift - Puchenau
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Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 24.03.2010 39<br />
h) Fenster:<br />
Fenstergrößen, Teilungen lt. Bestand<br />
Nordseitig sind Fenster bündig einzubauen, Farbe: weiß<br />
i) Türen:<br />
Gartentüren: schwarz oder dunkelbraun matt, max. Höhe: Höhe der<br />
Gartenmauer<br />
Die Errichtung von Gartentüren zur Schaffung einer Verbindung zum<br />
öffentlichen Gut ist zulässig, ein ev. erforderlicher Geländeausgleich hat auf<br />
eigenem Grund zu erfolgen<br />
Hauseingangstüren: Rahmen weiß, Türblatt schwarz, Seitenfenster lt. Bestand<br />
Terrassentüren bzw. südseitige Türen: Rahmen und Türblatt weiß<br />
j) Einfriedungen:<br />
Höhe bei Haustyp D, E, L, M und F: im Bereich der Schuppen 1,8 m, in allen<br />
anderen Bereichen 2 m<br />
Ausführung: Sichtbetongartenmauern (zu den Aussengängen)<br />
k) Vordächer: Neigung von 2°, Ausmaß von max. 1 x 1,20 m in Klarglas ohne<br />
Profile<br />
l) Wintergärten:<br />
Dachneigung1,5°, Höhe 2,5 m ab bestehendem Innenniveau (Bezugspunkt.<br />
Bestehendes Niveau)<br />
m) Sonnenkollektoren und SAT-Anlagen: ausschließlich auf den Dächern der<br />
Hauptgebäude zulässig, Kollektoren sind liegend (Unterkante Längsseite der<br />
rechteckigen Platte max. bis Höhe Attikaoberkante) anzubringen, Bereiche bzw.<br />
Abstände von den Hauskanten der jeweiligen Haustypen sind sowohl für<br />
Sonnenkollektoren als auch Fotovoltaikanlagen festzulegen.<br />
n) Beschriftung der Gänge und Hausnummerntafel: lt. Bestand<br />
Diese Vorgaben wurden dem Architekturbüro Team M, das mit der Erstellung des<br />
Bebauungsplanes beauftragt ist, zur Umsetzung in einen Planentwurf übermittelt.<br />
„Gemäß § 43 Oö. GemO 1990 stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle unter<br />
Zugrundelegung der vom Ausschuss für Örtliche Raumplanung und Bauwesen in der<br />
Sitzung am 27.01.2010 festgelegten Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.7 „Gartenstadt I“ beschließen.“<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag offen durch<br />
Handerheben abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
16. Aufhebung der Verordnung über die Auflassung eines Teiles der<br />
öffentlichen Straße "Rehgraben" - Beratung und Beschlussfassung<br />
Vorsitzender: Bgm. Haderer<br />
Berichterstatter und Antragsteller: GV Mag. Tischler<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 die Verordnung über die Auflassung<br />
eines Teiles der öffentlichen Gemeindestraße „Rehgraben“ beschlossen. Der aufgelassene<br />
Straßenteil wäre in das Eigentum von Frau Mag. Weimer-Paireder übergegangen. In der<br />
Verordnung wurde auch festgelegt, dass diese nur vorbehaltlich der Zustimmung der Frau<br />
Mag. Weimer-Paireder zum Dienstbarkeitsvertrag, welcher ebenfalls in dieser<br />
Gemeinderatssitzung beschlossen wurde, gilt.