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Verhandlungsschrift - Puchenau

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Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 24.03.2010 38<br />

geschoßig. Unter Geschoß ist ein Vollgeschoß gemäß § 2 Oö.<br />

Bautechnikgesetz zu verstehen.<br />

b) Nebengebäude: neue Nebengebäude (Gartenhütten) dürfen im<br />

Vorgartenbereich errichtet werden und die Höhe der Gartenmauer nicht<br />

überschreiten<br />

Der Originalbestand an Nebengebäuden lt. Lageplan ist zu erhalten. Bei<br />

Sanierungen ist das ursprüngliche Erscheinungsbild wiederherzustellen<br />

(Flachdach, Bandfenster mit schwarzem Rahmen an der Gebäudeoberkante,<br />

Traufenhöhe 2,4 m (Aussenniveau, bestehendes Niveau, Bezugspunkt<br />

festlegen), Außenwände: Sichtbeton schalrau<br />

c) Keller: Errichtung ist zulässig<br />

d) Zubauten:<br />

Haustyp D: Die Errichtung eines Wintergartens unter der Auskragung ist<br />

zulässig, Zubau zwischen Schuppen und Hauptgebäude ist zulässig (Breite lt.<br />

Baufluchtlinie = westlich des Schuppeneinganges) Höhe: Traufenhöhe 2,5 m<br />

Innenniveau (bestehendes Niveau, Bezugspunkt!)<br />

Haustyp E: Die Errichtung eines Wintergartens unter der Auskragung ist<br />

zulässig, Zubau nordseitig mit einer Traufenhöhe von 2,5 m Innenniveau<br />

(bestehendes Niveau, Bezugspunkt!) ist zulässig; Ausmaß lt. Baufluchtlinie =<br />

max. 2,5 m der Gartentiefe<br />

Haustyp F: Zubauten zwischen Schuppen und Hauptgebäude in Schuppenhöhe<br />

(Traufenhöhe: 2,5 m Innenniveau – bestehendes Niveau) zulässig, Breite: lt.<br />

Baufluchtlinie = westlich des Schuppeneinganges)<br />

Wintergarten südseitig ist zulässig Höhe: max. 2,5 m ab bestehendes Niveau<br />

Haustyp G: Umbau des Schuppen ist zulässig Traufenhöhe: 2, 5 m ab<br />

Innenniveau (bestehendes Niveau, Bezugspunkt festlegen) die Errichtung eines<br />

Wintergartens im Anschluss an den Schuppen ist zulässig, Höhe wie Schuppen<br />

Haustyp H: Zubau an der vom Nachbarn abgewandten Seite ist zulässig,<br />

Traufenhöhe 2,5 m ab Innenniveau (bestehendes Niveau, Bezugspunkt),<br />

Ausnahme: bei den Häusern Roland-Rainer-Laube 8 und 9 ist ein 1-geschoßiger<br />

Zubau in Höhe des Gebäudebestandes möglich, Breite 4 m<br />

Haustyp I und K: Zubauten 1-geschoßig in Höhe des Gebäudebestandes<br />

zulässig, nur bei jenen Gebäuden, wo Nachbarn nicht betroffen sind<br />

Haustyp L: Wintergarten südseitig zulässig, Höhe 2,5 m Innenniveau<br />

(bestehendes Gelände, Bezugspunkt), Bebauungstiefe: max. 2,5 m<br />

Haustyp M: Wintergarten laut Typ L<br />

Bei allen Haustypen gilt: Die Betongartenmauern müssen im Falle von<br />

Zubauten erhalten werden.<br />

e) Sanierung:<br />

Fenstertausch gemäß Festlegungen Punkt h)<br />

Wärmedämmung: 16 cm inkl. Putz zu den Aussengängen (gilt nicht zu den<br />

Plätzen, Bsp: Haustyp G neben Platz Amselgang oder Haustyp L neben Platz<br />

Förgenlaube)<br />

Haustyp D und E: nord- und südseitig 22 cm inkl. Putz<br />

Fassade: gemäß Festlegungen im Punkt f)<br />

Dach: bei Dämmung max. Erhöhung der Attika 10 cm<br />

f) Fassade: Putz, Farbton weiß, , RAL 9010, Korngröße 1 mm, im Sturz- und<br />

Attikabereich: Sichtbeton oder Fassadenplatten (Eternit Platte Auria C 6302<br />

oder Gleichwertiges)<br />

Sockel: Sichtbeton oder Putzsockel grau lt. Bestand<br />

Haustyp D und E: Unterkante OG Sichtbeton oder Putzstreifen grau, Höhe 20<br />

cm<br />

g) Dächer: Flachdächer

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