28.12.2014 Aufrufe

Verhandlungsschrift - Puchenau

Verhandlungsschrift - Puchenau

Verhandlungsschrift - Puchenau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 24.03.2010 36<br />

Das Raumordnungsprogramm Linz-Umland wurde im Jahr 1999 erlassen. Diese Verordnung<br />

ist spätestens 10 Jahre nach dem Inkrafttreten zu überprüfen, ob Änderungsgründe im Sinn<br />

des Oö. Raumordnungsgesetzes vorliegen.<br />

Von den Gemeinden im Planungsgebiet sind dazu Änderungswünsche einzubringen.<br />

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bedürfen folgende Bereiche einer Änderung der<br />

regionalen Grünzone bzw. Überprüfung:<br />

Änderungen:<br />

1. Baulanderweiterungen gemäß dem Örtlichen Entwicklungskonzept:<br />

- Erweiterung nordwestlich Buchenhain<br />

- nördlich Kürnbergblicksiedlung<br />

- Bereich Pöstlingberg, Hackerweg<br />

- nördlich Gatteredersiedlung<br />

2. Bauparzelle südlich des Grundstückes Kainzenbergerstraße 7, (Teile der<br />

Grundstücke Nr. 264/1, 265 und 124 gemäß Flächenwidmungsplan)<br />

3. Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Gebäude Varmuska, Im Holzgrund 37,<br />

(Grundstücke Nr. 1369, 1377/1, 1379/2, 1380/1)<br />

4. Teile der Grundstücke 421/2 und 421/5 im Bereich Haseneck (beantragte<br />

Baulanderweiterung mit Flächentausch)<br />

5. GrdStk. 1244/3 mit der Widmung „Sondergebiet des Baulandes – Heizwerk“<br />

6. Baulanderweiterung Derndorferweg, Teil des Grundstückes 509/1,<br />

7.<br />

Überprüfungen:<br />

Teilweise sind bebaute, befestigte und nicht bebaubare Flächen als „regionale Grünzone“<br />

ausgewiesen.<br />

1. Hofbereiche der land- und forstwirtschaftlichen Gebäude, diese sind teilweise von der<br />

regionalen Grünzone erfasst<br />

2. Bauplätze für bestehende Gebäude im Grünland (Sternchenbauten)<br />

3. Sportflächen<br />

4. Straßen, insbesondere Teilbereiche der B 127<br />

„Gemäß § 43 Oö. GemO 1990 stelle ich den Antrag der Gemeinderat wolle die<br />

angeführten Vorschläge zur Änderung bzw. Überprüfung des<br />

Raumordnungsprogrammes für die Region Linz-Umland, beim Amt der Oö.<br />

Landesregierung, Abt. Überörtliche Raumordnung, einbringen.“<br />

Auf die Anfrage von GR Hammer ob es Sicherheit gibt, dass unsere Wünsche auch gehört<br />

werden, wird dies vom Bürgermeister bejaht. Bei der Erstellung des ÖEK wurde auch mit<br />

dem Verwalter dieses Regionalen Grünzuges, Herrn Dr. Knötig, Kontakt aufgenommen,<br />

damit keine Bereiche ins ÖEK aufgenommen werden, die niemals aus dem<br />

Raumordnungsprogramm herausgenommen werden.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag<br />

offen durch Handerheben abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.7 "Gartenstadt I" - Beratung und<br />

Beschlussfassung über Einleitung des Änderungsverfahrens<br />

Vorsitzender: Vzbgm. Achleitner<br />

Berichterstatter und Antragsteller: Bgm. Haderer<br />

Der Teilbebauungsplan Nr. 5 „Neue Heimat“ für die Gartenstadt I stammt aus dem Jahr<br />

1965.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!