Verhandlungsschrift - Puchenau
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efindet. Ein Handlauf wurde montiert. Bei einer Standortverlegung der FF wird dieser<br />
Weg natürlich verändert. Bis dahin kann auch rund um das FF-Haus gegangen werden.<br />
Weiters schlägt Frau Appenheimer vor, die Pappel an der Donaupromenade erst im<br />
Herbst zu fällen, um die dann vorhandenen Misteln zu verkaufen und somit eine<br />
Einnahme für die Gemeinde zu schaffen.<br />
Vor Eingang in die Tagesordnung gelobt Bgm. Haderer Herrn Karl Heinz Zwettler an.<br />
Er verliest dazu die Gelöbnisformel und Herr Zwettler gelobt in die Hand des<br />
Bürgermeisters.<br />
Weiters bringt Bgm. Haderer folgenden Dringlichkeitsantrag ein:<br />
Bgm. Wolfgang Haderer<br />
Hammerbachstraße 10<br />
4048 <strong>Puchenau</strong><br />
Dringlichkeitsantrag<br />
Gemäß § 46 Oö. GemO 1990 idgF. stelle ich den Antrag, über die Berufung gegen den<br />
Bescheid des Bürgermeisters, Zl.: 131-009-000-2076-2010 vom 08.03.2010, mit dem die<br />
Bewilligung zur Errichtung eines Doppelwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück<br />
Eschenbachweg 33 erteilt wurde, zu beraten und abzustimmen.<br />
Begründung:<br />
Mit Eingabe vom 15.02.2010 hat die Fa. Idealhaus GmbH. die Baubewilligung zur Errichtung<br />
eines Doppelhauses mit Garagen beantragt. Das Bauvorhaben wurde vor Ausschreibung der<br />
Bauverhandlung vom Sachverständigen des Bezirksbauamtes vorgeprüft und die<br />
Baubewilligung auf Grundlage des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung und des<br />
Sachverständigengutachten erteilt. Ergänzt wird dazu, dass das zu bebauende Grundstück im<br />
Ausmaß von 1437 m² in zwei Bauplätze geteilt wurde. Das bewilligte Bauvorhaben bezieht sich<br />
auf den östlichen Bauplatz. Der westliche Grundstücksteil wird verkauft, ein neuer Eigentümer<br />
steht noch nicht fest.<br />
Nach Erlassen des Bescheides wurden von jenen Nachbarn, die durch Rechtsanwalt Dr. Steiner<br />
vertreten werden, verbindliche schriftliche Regelungen gefordert, die einerseits privatrechtlicher<br />
Natur sind und andererseits keine subjektiven öffentlichen Nachbarrechte betreffen<br />
(Grundteilung, Auflagen für ein künftiges Bauvorhaben, Belange der Straßenverwaltung und<br />
Winterdienst). Mit gleichem Schreiben (vom 17.03.2010) wurde auch mitgeteilt, dass man sich<br />
eine Berufung vorbehält.<br />
Da die nächste Gemeinderatssitzung erst wieder am 23. Juni 2010 stattfindet und eine<br />
Verschiebung der Entscheidung eine übertriebene Härte darstellt, sowie die Rechtslage für uns<br />
klar ist, wird ein Dringlichkeitsantrag gestellt.