28.12.2014 Aufrufe

Verhandlungsschrift - Puchenau

Verhandlungsschrift - Puchenau

Verhandlungsschrift - Puchenau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

efindet. Ein Handlauf wurde montiert. Bei einer Standortverlegung der FF wird dieser<br />

Weg natürlich verändert. Bis dahin kann auch rund um das FF-Haus gegangen werden.<br />

Weiters schlägt Frau Appenheimer vor, die Pappel an der Donaupromenade erst im<br />

Herbst zu fällen, um die dann vorhandenen Misteln zu verkaufen und somit eine<br />

Einnahme für die Gemeinde zu schaffen.<br />

Vor Eingang in die Tagesordnung gelobt Bgm. Haderer Herrn Karl Heinz Zwettler an.<br />

Er verliest dazu die Gelöbnisformel und Herr Zwettler gelobt in die Hand des<br />

Bürgermeisters.<br />

Weiters bringt Bgm. Haderer folgenden Dringlichkeitsantrag ein:<br />

Bgm. Wolfgang Haderer<br />

Hammerbachstraße 10<br />

4048 <strong>Puchenau</strong><br />

Dringlichkeitsantrag<br />

Gemäß § 46 Oö. GemO 1990 idgF. stelle ich den Antrag, über die Berufung gegen den<br />

Bescheid des Bürgermeisters, Zl.: 131-009-000-2076-2010 vom 08.03.2010, mit dem die<br />

Bewilligung zur Errichtung eines Doppelwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück<br />

Eschenbachweg 33 erteilt wurde, zu beraten und abzustimmen.<br />

Begründung:<br />

Mit Eingabe vom 15.02.2010 hat die Fa. Idealhaus GmbH. die Baubewilligung zur Errichtung<br />

eines Doppelhauses mit Garagen beantragt. Das Bauvorhaben wurde vor Ausschreibung der<br />

Bauverhandlung vom Sachverständigen des Bezirksbauamtes vorgeprüft und die<br />

Baubewilligung auf Grundlage des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung und des<br />

Sachverständigengutachten erteilt. Ergänzt wird dazu, dass das zu bebauende Grundstück im<br />

Ausmaß von 1437 m² in zwei Bauplätze geteilt wurde. Das bewilligte Bauvorhaben bezieht sich<br />

auf den östlichen Bauplatz. Der westliche Grundstücksteil wird verkauft, ein neuer Eigentümer<br />

steht noch nicht fest.<br />

Nach Erlassen des Bescheides wurden von jenen Nachbarn, die durch Rechtsanwalt Dr. Steiner<br />

vertreten werden, verbindliche schriftliche Regelungen gefordert, die einerseits privatrechtlicher<br />

Natur sind und andererseits keine subjektiven öffentlichen Nachbarrechte betreffen<br />

(Grundteilung, Auflagen für ein künftiges Bauvorhaben, Belange der Straßenverwaltung und<br />

Winterdienst). Mit gleichem Schreiben (vom 17.03.2010) wurde auch mitgeteilt, dass man sich<br />

eine Berufung vorbehält.<br />

Da die nächste Gemeinderatssitzung erst wieder am 23. Juni 2010 stattfindet und eine<br />

Verschiebung der Entscheidung eine übertriebene Härte darstellt, sowie die Rechtslage für uns<br />

klar ist, wird ein Dringlichkeitsantrag gestellt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!